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414.11 - Gesetz über die kantonalen Schulen
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darauf, a) von der Schule alle Informationen zu erhalten, die zur Erfüllung ihrer elterlichen Rechte und Pflichten notwendig sind; b) über die Leistungen ihres Kindes informiert zu werden und an Eltern- b strategische Vorgaben und Ent- scheide. Soweit andere Behörden zuständig sind, stellt sie Antrag. 3 Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Ent- wicklungsstand der Schule. 4 Die Schu
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412.12 - Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ)
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ng unter- stellt sind. GS 31, 467 1 412.12 3 Die Standortkantone sorgen für die entsprechende Information der Schu- len. 4 Die Schaffung neuer Ausbildungsangebote erfolgt in Absprache innerhalb der Ve rung für die Konferenz der Vereinbarungskantone, e) die Regelung von Verfahrensfragen, f) die Information der Vereinbarungskantone. 3 Die Kosten der Geschäftsstelle für den Vollzug dieser Vereinbarung
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831.521 - Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt)
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ung bei der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht um ein Schlichtungsverfahren zu ersu- chen. § 27 Information der arbeitnehmenden Person 1 Die arbeitgebende Person hat sicherzustellen, dass der arbeitnehmenden Sozialversicherungen § 25 Abgangsentschädigung 8. Schlussbestimmungen § 26 Streitigkeiten § 27 Information der arbeitnehmenden Person § 28 Übergangsbestimmung 2025-08-22T11:48:48+0200 "6300 Zug" "Geset § 21 Lohnfortzahlung bei Unfall, Krankheit und Schwangerschaft 1 Kann die arbeitnehmende Person infolge Unfall, Krankheit oder Schwan- gerschaft ihre Arbeit nicht leisten, so hat sie nach Ablauf der Probezeit
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215.71 - Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)
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Kanton und Einwohnergemeinden. * § 15 Verknüpfungen 1 Das GIS Kanton Zug kann mit anderen Informationssystemen verknüpft werden. * 2 … * 4. Leitungskataster § 16 Zuständigkeit und Inhalt * 1 Die Einwo * GIS Kanton Zug: Geoinformationssystem des Kantons Zug. Mit Infor- matikmitteln geführtes Informationssystem für die Bewirtschaftung der Geobasisdaten. d) * … e) Fachstelle: Die nach kantonalem oder tlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV)3). h) * Geoportal: zentrales Portal im Internet für Informationen zu Geobasis- daten des Kantons Zug. 3) SR 510.622.4 2 215.71 2. Geodaten § 4 Geobasisdaten 1 Der
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312.1-A1 - Übertretungsstrafgesetz (Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG) (ÜStG)
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Kanton Zug 312.1-A1 Übertretungsstrafgesetz (Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG) (ÜStG) Vom 23. Mai 2013 (Stand 1. Januar 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf • Art. 335 des Schweize
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rp25.gws
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Kantone Aargau, Luzern, Schwyz, Zürich Die dargestellten Inhalte der Nachbarkantone dienen zur Information und entsprechen sinngemäss etwa den Bezeichnungen in der Richtplankarte des Kantons Zug. Die genauen
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414.17 - Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule
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Kanton Zug 414.17 Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule Vom 20. Juni 2014 (Stand 1. August 2014) Die Schulkommission der Kantonalen Mitt
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162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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Endge- rät vorgängig zu registrieren und bei Verlust oder Diebstahl online zu sperren. 2 Das Amt für Informatik und Organisation kann das Benutzerkonto im Fal- le eines Missbrauchs, zur Behebung einer Störung bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf unbefugte Nutzung des Benutzerkontos stellt das Amt für Informatik und Organisation den Support sicher. 2 Nach erfolgreichem Zugriff auf die Fachanwendungen erfolgt durch Eingabe eines Einmal- passworts oder mittels einer elektronischen Identität. * 2 Das Amt für Informatik und Organisation bestimmt das Verfahren zur Zu- stellung oder Generierung von Einmalpasswörtern
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861.421 - Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften
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geprüft und für korrekt beurteilt hat. Ziff. 4 Allgemeine Betriebsräume: Büro, Betreuung, Beratung, Information und Sicherheit 1 Eingangsschleuse / Wartebereich4) a) In Durchgangsstation5): Ja b) In Kollekt erkünfte Ziff. 3 Einzelwohnungen Ziff. 4 Allgemeine Betriebsräume: Büro, Betreuung, Beratung, Information und Sicherheit Ziff. 5 Medizinische Grundversorgung (gem. Art. 19 EpG) in Verbindung mit Art. 31
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612.16 - Verordnung über eine Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiteren Banken im Kanton Zug in Folge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung)
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Verlangen sämtliche zur Eintreibung der Forderung sachdienlichen Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu übermitteln. § 13 Koordination der Prozesse 1 Die Koordination der teilnehmenden Banken erfolgt