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414.11 - Gesetz über die kantonalen Schulen
darauf, a) von der Schule alle Informationen zu erhalten, die zur Erfüllung ihrer elterlichen Rechte und Pflichten notwendig sind; b) über die Leistungen ihres Kindes informiert zu werden und an Eltern- b strategische Vorgaben und Ent- scheide. Soweit andere Behörden zuständig sind, stellt sie Antrag. 3 Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Ent- wicklungsstand der Schule. 4 Die Schu
412.12 - Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ)
ng unter- stellt sind. GS 31, 467 1 412.12 3 Die Standortkantone sorgen für die entsprechende Information der Schu- len. 4 Die Schaffung neuer Ausbildungsangebote erfolgt in Absprache innerhalb der Ve rung für die Konferenz der Vereinbarungskantone, e) die Regelung von Verfahrensfragen, f) die Information der Vereinbarungskantone. 3 Die Kosten der Geschäftsstelle für den Vollzug dieser Vereinbarung
831.521 - Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt)
ung bei der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht um ein Schlichtungsverfahren zu ersu- chen. § 27 Information der arbeitnehmenden Person 1 Die arbeitgebende Person hat sicherzustellen, dass der arbeitnehmenden Sozialversicherungen § 25 Abgangsentschädigung 8. Schlussbestimmungen § 26 Streitigkeiten § 27 Information der arbeitnehmenden Person § 28 Übergangsbestimmung 2025-08-22T11:48:48+0200 "6300 Zug" "Geset § 21 Lohnfortzahlung bei Unfall, Krankheit und Schwangerschaft 1 Kann die arbeitnehmende Person infolge Unfall, Krankheit oder Schwan- gerschaft ihre Arbeit nicht leisten, so hat sie nach Ablauf der Probezeit
215.71 - Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)
Kanton und Einwohnergemeinden. * § 15 Verknüpfungen 1 Das GIS Kanton Zug kann mit anderen Informationssystemen verknüpft werden. * 2 … * 4. Leitungskataster § 16 Zuständigkeit und Inhalt * 1 Die Einwo * GIS Kanton Zug: Geoinformationssystem des Kantons Zug. Mit Infor- matikmitteln geführtes Informationssystem für die Bewirtschaftung der Geobasisdaten. d) * … e) Fachstelle: Die nach kantonalem oder tlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV)3). h) * Geoportal: zentrales Portal im Internet für Informationen zu Geobasis- daten des Kantons Zug. 3) SR 510.622.4 2 215.71 2. Geodaten § 4 Geobasisdaten 1 Der
312.1-A1 - Übertretungsstrafgesetz (Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG) (ÜStG)
Kanton Zug 312.1-A1 Übertretungsstrafgesetz (Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG) (ÜStG) Vom 23. Mai 2013 (Stand 1. Januar 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf • Art. 335 des Schweize
rp25.gws
Kantone Aargau, Luzern, Schwyz, Zürich Die dargestellten Inhalte der Nachbarkantone dienen zur Information und entsprechen sinngemäss etwa den Bezeichnungen in der Richtplankarte des Kantons Zug. Die genauen
414.17 - Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule
Kanton Zug 414.17 Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule Vom 20. Juni 2014 (Stand 1. August 2014) Die Schulkommission der Kantonalen Mitt
162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
Endge- rät vorgängig zu registrieren und bei Verlust oder Diebstahl online zu sperren. 2 Das Amt für Informatik und Organisation kann das Benutzerkonto im Fal- le eines Missbrauchs, zur Behebung einer Störung bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf unbefugte Nutzung des Benutzerkontos stellt das Amt für Informatik und Organisation den Support sicher. 2 Nach erfolgreichem Zugriff auf die Fachanwendungen erfolgt durch Eingabe eines Einmal- passworts oder mittels einer elektronischen Identität. * 2 Das Amt für Informatik und Organisation bestimmt das Verfahren zur Zu- stellung oder Generierung von Einmalpasswörtern
861.421 - Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften
geprüft und für korrekt beurteilt hat. Ziff. 4 Allgemeine Betriebsräume: Büro, Betreuung, Beratung, Information und Sicherheit 1 Eingangsschleuse / Wartebereich4) a) In Durchgangsstation5): Ja b) In Kollekt erkünfte Ziff. 3 Einzelwohnungen Ziff. 4 Allgemeine Betriebsräume: Büro, Betreuung, Beratung, Information und Sicherheit Ziff. 5 Medizinische Grundversorgung (gem. Art. 19 EpG) in Verbindung mit Art. 31
612.16 - Verordnung über eine Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiteren Banken im Kanton Zug in Folge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung)
Verlangen sämtliche zur Eintreibung der Forderung sachdienlichen Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu übermitteln. § 13 Koordination der Prozesse 1 Die Koordination der teilnehmenden Banken erfolgt

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