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751.21-A1 - Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation (Anhang 1)
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anzuwenden; h) Kenntnis der Auflagen, welche die kantonale Behörde verfügen kann; i) Fähigkeit, die Informationen richtig den kantonalen Behörden zu übermitteln (Anhang 3 VZV8)). 7) SR 741.51 8) SR 741.51 2 751
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611.11 - Finanzhaushaltverordnung (FHV)
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Genehmigung des Kantonsrats oder seit derselben nicht wesentliche Änderungen erfahren hat; b) für Informatikprojekte über 50 000 Franken das vom Regierungsrat verabschiedete Informatikprojektportfolio; c) für eigener Verpflichtungen verpfände- ten oder abgetretenen Aktiven unter Eigentumsvorbehalt; c) Informationen zu Bilanzbereinigungen; d) Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und de- ren
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215.712 - Verordnung über den Leitungskataster (Leitungskatasterverordnung, LKV)
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Fernwärme. 2 Bereits erfasste und neue Hausanschlüsse sind Bestandteil des Leitungska- tasters. § 9 Informationstiefe 1 Der Objektkatalog Leitungskataster (Objektkatalog LKZG) in seiner je- weils gültigen Fassung inde § 5 Werkeigentümer § 6 Datenverwaltungsstelle 3. Inhalt § 7 Grundlagen § 8 Inhalt § 9 Informationstiefe 4. Kostenverteilung § 10 Grundlagenbeschaffung § 11 Erhebung, Nachführung und Verwaltung § 12 der Geobasisdaten Leitungskataster und daraus abgeleite- ter Produkte ist der Datenbezüger zu informieren über: a) die Aktualität der Daten; b) die Vollständigkeit der Daten; c) die Nutzungsbedingungen;
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612.14 - Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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und weiteren Bereichen finanziell zu unterstützen, sollten diese bedrohliche finanzielle Einbussen infolge der Auswirkungen des Coronavirus erleiden. § 2 Umfang 1 Vom Konto 2980.30 (Überschüsse Bewirtschaftung
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2025/2026
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die Internetseite des Amts für Wald und Wild (zg.ch/jagd) und/oder die Jagd-App Auskunft. Die Informationen stehen ab 16:00 Uhr des Vortags zur Verfügung und sind für die Bejagungsmöglichkeiten am folgenden
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414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
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Kanton Zug 414.113 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) Vom 2. Juli 2024 (Stand 1. August 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst . d der Verfassung des Kan
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614.12 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU) (KRB ITSec4KMU)
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Kanton Zug 614.12 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU
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721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
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Terrain 1 Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf5). 2 Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht mehr festgestellt werden, ist vom natürlichen Gelä
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162.32 - Geschäftsordnung für die Schätzungskommission
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einzelnen Kammern zu; c) leitet die Geschäfte der Gesamtkommission; d) schreibt Geschäfte ab, die infolge Rückzugs, Anerkennung, Ver- gleichs oder aus anderen Gründen gegenstandslos geworden sind; e) bewilligt
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413.14-A1 - Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Anhang) (Reglement HFW)
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Kanton Zug 413.14-A1 Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Anhang) (Reglement HFW) Vom 18. Dezember 2001 (Stand 1. Januar 2002) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt a