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632.12 - Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (VES)
jederzeit in der Deklarationslösung widerrufen. 3 632.12 4. Datenschutz § 9 Datenschutz und Informationssicherheit 1 Die Steuerverwaltung speichert die in der Steuerdeklarationslösung erfass- ten Steuere port 3. Vertretung § 8 Vertretung durch Drittpersonen 4. Datenschutz § 9 Datenschutz und Informationssicherheit § 10 Protokollierung 5. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 11 Ausführungsbestimmungen §
153.756 - Delegationsverordnung über die Regelung der Zuständigkeit betreffend individuelle Personalgeschäfte bei der Staatskanzlei
Kostenfolge; c) Entbindung vom Amtsgeheimnis; d) Gehaltskürzungen. § 2 Informationspflichten 1 Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter informieren die Landschreiberin oder den Landschreiber regelmässig über die GS Fundstelle Erlass 19.05.2025 01.07.2025 Erstfassung GS 2025/016 4 § 1 Zuständigkeit § 2 Informationspflichten § 3 Rücksprache mit dem Personalamt 2025-05-20T10:48:34+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung
1021.037 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für die Strassenraumgestaltung und die Entschädigung der Abklassierungen infolge der Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH)
Freigabe eines Objektkredits für die Strassenraumgestaltung und die Entschädigung der Abklassierungen infolge der Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH) Vom 28. August 2025 (Stand 5. September 2025) Der Kantonsrat des
613.13 - Kantonsratsbeschluss betreffend Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie)
betreffend Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19- Kreditausfallgarantie) Vom 27. August 2020 (Stand 7. November 2020) Der eine Kreditausfallgarantie zuguns- ten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung) vom 5. Mai 20203) eine Kreditausfallgarantie
417.4 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung
sind. § 4 1 Die EVZ Sport AG (EVZ) teilt dem Kanton Zug regelmässig und rechtzei- tig wichtige Informationen zum Projekt, zu dessen Finanzierung und zum Baufortschritt unaufgefordert mit. 2 417.4 Änderu
162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
an die einzelnen Kammern oder an das Gesamtgericht; 2. die Abschreibung von Angelegenheiten, die infolge Rückzuges, Aner- kennung, Vergleichs oder aus anderen Gründen gegenstandslos geworden sind; 3. die
rp25.gws
Kantone Aargau, Luzern, Schwyz, Zürich Die dargestellten Inhalte der Nachbarkantone dienen zur Information und entsprechen sinngemäss etwa den Bezeichnungen in der Richtplankarte des Kantons Zug. Die genauen
632.1 - Steuergesetz
Privat- vermögen gehören; b) Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen; c) der Vermögensanfall infolge Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung; d) der Vermögensanfall Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Alters- jahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren reali- Besitz der veräussernden Kapitalgesellschaft oder Genos- senschaft war; fällt die Beteiligungsquote infolge Teilveräusserung unter 10 Prozent, so kann die Ermässigung für jeden folgenden Teil- veräusserungsgewinn
131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
wie Personen in die betreffende Behörde zu wählen sind. Diesem Wahlzettel wird ein Beiblatt zur Information beige- legt, auf dem zuerst alle kandidierenden Amtsinhaberinnen und Amtsinha- ber und danach alle
511.61 - Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)
j) * Definition der Zusammensetzung und Führung des FSTP k) Sicherstellung des dauernden Informationsaustausches mit dem Ein- satzkanton oder den Einsatzkantonen l) * Orientierung der Mitglieder der KKPKS ge und legt den Termin zur Durchführung der Sitzung der AG OP fest. Die/der Präsident/in KKPKS informiert die/den Generalsekretär/in (GS) KKJPD über den anstehenden IKAPOL-Einsatz. Die/der Präsident/in

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