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632.12 - Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (VES)
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jederzeit in der Deklarationslösung widerrufen. 3 632.12 4. Datenschutz § 9 Datenschutz und Informationssicherheit 1 Die Steuerverwaltung speichert die in der Steuerdeklarationslösung erfass- ten Steuere port 3. Vertretung § 8 Vertretung durch Drittpersonen 4. Datenschutz § 9 Datenschutz und Informationssicherheit § 10 Protokollierung 5. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 11 Ausführungsbestimmungen §
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153.756 - Delegationsverordnung über die Regelung der Zuständigkeit betreffend individuelle Personalgeschäfte bei der Staatskanzlei
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Kostenfolge; c) Entbindung vom Amtsgeheimnis; d) Gehaltskürzungen. § 2 Informationspflichten 1 Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter informieren die Landschreiberin oder den Landschreiber regelmässig über die GS Fundstelle Erlass 19.05.2025 01.07.2025 Erstfassung GS 2025/016 4 § 1 Zuständigkeit § 2 Informationspflichten § 3 Rücksprache mit dem Personalamt 2025-05-20T10:48:34+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung
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1021.037 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für die Strassenraumgestaltung und die Entschädigung der Abklassierungen infolge der Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH)
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Freigabe eines Objektkredits für die Strassenraumgestaltung und die Entschädigung der Abklassierungen infolge der Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH) Vom 28. August 2025 (Stand 5. September 2025) Der Kantonsrat des
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613.13 - Kantonsratsbeschluss betreffend Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie)
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betreffend Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19- Kreditausfallgarantie) Vom 27. August 2020 (Stand 7. November 2020) Der eine Kreditausfallgarantie zuguns- ten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung) vom 5. Mai 20203) eine Kreditausfallgarantie
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417.4 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung
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sind. § 4 1 Die EVZ Sport AG (EVZ) teilt dem Kanton Zug regelmässig und rechtzei- tig wichtige Informationen zum Projekt, zu dessen Finanzierung und zum Baufortschritt unaufgefordert mit. 2 417.4 Änderu
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162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
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an die einzelnen Kammern oder an das Gesamtgericht; 2. die Abschreibung von Angelegenheiten, die infolge Rückzuges, Aner- kennung, Vergleichs oder aus anderen Gründen gegenstandslos geworden sind; 3. die
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rp25.gws
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Kantone Aargau, Luzern, Schwyz, Zürich Die dargestellten Inhalte der Nachbarkantone dienen zur Information und entsprechen sinngemäss etwa den Bezeichnungen in der Richtplankarte des Kantons Zug. Die genauen
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632.1 - Steuergesetz
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Privat- vermögen gehören; b) Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen; c) der Vermögensanfall infolge Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung; d) der Vermögensanfall Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Alters- jahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren reali- Besitz der veräussernden Kapitalgesellschaft oder Genos- senschaft war; fällt die Beteiligungsquote infolge Teilveräusserung unter 10 Prozent, so kann die Ermässigung für jeden folgenden Teil- veräusserungsgewinn
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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wie Personen in die betreffende Behörde zu wählen sind. Diesem Wahlzettel wird ein Beiblatt zur Information beige- legt, auf dem zuerst alle kandidierenden Amtsinhaberinnen und Amtsinha- ber und danach alle
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511.61 - Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)
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j) * Definition der Zusammensetzung und Führung des FSTP k) Sicherstellung des dauernden Informationsaustausches mit dem Ein- satzkanton oder den Einsatzkantonen l) * Orientierung der Mitglieder der KKPKS ge und legt den Termin zur Durchführung der Sitzung der AG OP fest. Die/der Präsident/in KKPKS informiert die/den Generalsekretär/in (GS) KKJPD über den anstehenden IKAPOL-Einsatz. Die/der Präsident/in