-
321.21 - Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Verordnung)
-
Löschung eines DNA-Profils zuständig ist. § 6 Löschung von Daten ausserhalb des DNA-Profil- Informationssystems 1 Werden Personendaten und DNA-Profile von Personen nicht in das DNA- Profil-Informationssystem
-
914.2 - Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)
-
19 Haftung Art. 20 Information 2.2. Leistungskauf Art. 21 Formen des Leistungskaufs Art. 22 Mitsprache der Leistungskäufer Art. 23 Zugang zu den Leistungen Art. 24 Informationsaustausch 3. Lastenausgleich der KdK mit schriftlichem Vermittlungsgesuch das Streitbeile- gungsverfahren einleiten. Art. 33 Informelles Vorverfahren 1 Nach Eingang des Vermittlungsgesuchs lädt die Präsidentin oder der Prä- sident der Leistungsersteller 4. Streitbeilegung Art. 31 Grundsatz Art. 32 Streitbeilegungsverfahren Art. 33 Informelles Vorverfahren Art. 34 Förmliches Vermittlungsverfahren 5. Schlussbestimmungen Art. 35 Beitritt und
-
942.22 - Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH)
-
der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, oder beim Schweizerischen Informationszentrum für technische Regeln, switec, Mühle- bachstr. 54, 8008 Zürich, bezogen werden.) 5) Protok
-
213.42-A1 - Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV) (Anhang)
-
reichen. Dieser hat zu enthalten: a) Beschreibung der Situation vor Beginn des Pilotprojekts; b) Informationen über die angewandte Forschungsmethode und die Er- gebnisse; c) Ausführungen zur Wirkung auf das betriebswirtschaftliche Situation der Trägerschaft; d) Angaben zur Aufbewahrung/Archivierung der Informationen und Da- ten, die während der Projektphase erhoben wurden; e) Fazit und Empfehlungen. 7 Beabsichtigt
-
411.216-A1 - Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I (Anhang)
-
Französisch c) Englisch d) Italienisch e) Rätoromanisch f) Spanisch g) Latein h) Mathematik i) Informatik j) Biologie k) Chemie l) Physik m) Geschichte n) Geographie o) Bildnerisches Gestalten/Zeichnen
-
414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
-
der Prüfungsexpertinnen bzw. -exper- ten. * 3. Durchführung der Prüfungen § 5a * Information 1 Die Schulleitung informiert die kantonale Maturitätskommission sowie die Prüfungsexpertinnen und -experten diese gemäss Vor- gaben der Schulleitung den Prüfungsexpertinnen und -experten zusammen mit einer Information zu den Prüfungsanforderungen (z. B. Stoffumfang) sowie zu zulässigen Hilfsmitteln und weiteren Fachlehrpersonen und Prüfungsexpertinnen bzw. -experten * 3. Durchführung der Prüfungen § 5a * Information § 6 Unregelmässigkeiten § 7 Schriftliche Prüfungen § 8 Mündliche Prüfungen 4. Anforderungen § 9
-
414.153 - Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug
-
Kanton Zug 414.153 Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug Vom 27. Juni 2011 (Stand 1. August 2011) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymna- siums Menzingen, g
-
414.192 - Promotionsordnung für die Fachmittelschule
-
* 3 Die Lernenden erhalten am Ende des ersten Semesters jedes Schuljahres ein Notenzeugnis mit informativem Charakter; es ist nicht promotionswirk- sam. Das Zeugnis enthält Angaben über die Leistungen in Französisch und Italienisch), Mathematik, Biologie, Physik, das Mittel der Einzelwertungen aus Informatik und Medienkunde, das Mittel der Einzelwertungen aus Geschichte, Geographie sowie Staat und Gesell-
-
414.26 - Disziplinarordnung für die Fachmittelschule Zug
-
Kanton Zug 414.26 Disziplinarordnung für die Fachmittelschule Zug Vom 26. September 2007 (Stand 1. Oktober 2007) Die Schulkommission der Fachmittelschule, gestützt auf § 4 Abs. 4 Bst. c des Gesetzes ü
-
512.15 - Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
-
dürfen nicht in die Falldatenbank aufgenom- men werden. 3 Die Kommandantin oder der Kommandant informiert die Sicherheitsdirek- tion jährlich über die geführten Arbeitskarteien. § 11 Hotelkontrolle 1 Die rmationen; c) unterstützt die Führung bei polizeilichen Ereignissen; d) dient der Polizei zur Information und Orientierungshilfe über ihre Ak- tivitäten. 5 512.15 § 18 Eintragungen 1 Die im Journal erfassten den Geschäftsablauf; c) regelt den Aktengang und den polizeiinternen Postverkehr; d) enthält Informationen zum Aktenstand und zur Ablage über Personen und Fahrzeuge. 2 Die Geschäftskontrolle besteht aus