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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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Privatschulung; 4 412.111 c) überprüft die Lehrberechtigung der Lehrpersonen; d) ist kantonale Informationsstelle bei Schuleintritten ausserkantonaler oder ausländischer Kinder; e) leitet das Übertrittsverfahren en von gesetzlichen Bestimmungen; c) die Begleitung und die Auswertung des Versuchs; d) * die Information der Erziehungsberechtigten und die Zusammenarbeit mit ihnen; e) Kostenvoranschlag; f) die Bedeutung weitere schulische oder berufliche Laufbahn; c) der Unterrichts- und Schulentwicklung; d) als Information über die Wirksamkeit des kantonalen Bildungssys- tems. 2 Über einen Schülerfragebogen können Daten
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861.512 - Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV)
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bestimmten Unterlagen einzureichen. § 9 Aufsicht 1 Die zuständige Direktion trägt durch Austausch und Information dazu bei, dass sich die Qualität und Organisation der Leistungserbringenden gemäss den aktuellen Massnahme darlegt. § 26 Dringlichkeit 1 Kann das Gesuch um individuelle Kostenübernahmegarantie infolge zeitli- cher Dringlichkeit nicht vor dem Beginn der Leistungserbringung gestellt werden, so ist die
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942.42 - Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
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Lotterie- und Wettunternehmen verpflichten, überall wo ihre Lotterien oder Wetten angeboten werden, Informationen über die Spielsucht, deren Prävention und Behandlungsmöglichkeiten zu- gänglich zu machen. Wo zumutbar ist, können die Lotterie- und Wettunternehmen verpflichtet werden anzugeben, wo diese Informationen angefordert werden können. Art. 18 Spielsuchtabgabe 1 Die Lotterie- und Wettunternehmen leisten
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161.4 - Verordnung über die Schlichtungsbehörden
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t kann Weisungen erteilen und die Verwendung bestimm- ter Formulare, Formatvorlagen oder Informatikanwendungen vorschreiben. § 5 Form der Urkunden 1 Die Urkunden der Schlichtungsbehörden Arbeitsrecht und Würde des Amts entsprechenden Verhandlungsraum; b) einen Arbeitsplatz mit der notwendigen Informationstechnologie (PC, Drucker, Internetanschluss etc.); c) Möglichkeiten zur sicheren Aktenablage und Arc
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222.1-1-1.de.pdf
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sollen sie gemeinsam handeln. § 21 3. Rechtsnachfolge im Prozess 1 Rechtsnachfolge einer Partei infolge Erbganges ist stets zulässig. Der Prozess bleibt bis zu dem Zeitpunkt eingestellt, in dem die Erben tritt es in die Behandlung über den Anspruch selbst ein. 2 Hat ein Schriftenwechsel zur Hauptsache infolge der Beschränkung der Antwort auf Vorfragen nicht stattgefunden, so weist das Gericht die Sache an
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2007; in Kraft am 1. Jan. 2008. 321.1 11 2 Die Öffentlichkeit kann ausserdem über hängige Verfahren informiert werden, wenn dies notwendig ist insbesondere a) zur Warnung oder Beruhigung der Bevölkerung, b) (GS 29, 11); in Kraft am 1. Jan. 2008. 321.1 2. A. – 1. 1. 2009 – 6 22 4 Die Staatsanwaltschaft informiert die von der Observation direkt be- troffene Person entsprechend den Bestimmungen des Bundesgesetzes Beschuldigten zu einer Verhandlung vorladen mit dem Ziel, einen Vergleich zu erzielen. § 15bis 3) 4. Information der Öffentlichkeit 1 Die Staatsanwaltschaft und mit deren Einverständnis die Polizei können die
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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n und Amtsleiter sowie Mitglieder von Schulleitungen; d) in ihrer Funktion über Zugriff auf Informatikmittel verschiedener Ver- waltungseinheiten verfügen; e) in ihrer Funktion Kontakt mit besonders s Schwangerschaft einer Mitarbeiterin und in den 16 Wo- chen nach der Niederkunft; e) * während des infolge Hospitalisierung des Neugeborenen verlängerten Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung; f) * während worden wäre. 2 An diesen Schadenersatz wird angerechnet, was die Mitarbeiterin/der Mit- arbeiter infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart sowie durch anderweitige Arbeit verdient oder zu
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722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
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benutzbar sind, werden zum Abbruchwert versichert. 4 Hat sich der Wert des versicherten Gebäudes infolge Teilschadens wesent- lich vermindert, wird der Versicherungswert verhältnismässig herabgesetzt. 6 unterhalb des Mindestwerts gemäss § 13 Abs. 3 dieses Gesetzes liegt; b) bei bestehenden Gebäuden infolge von Um- und Erneuerungsbauten bis zu einem Mehrwert von 20 Prozent des Neuwerts, jedoch höchs- tens
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331.31 - Verordnung betreffend Koordinationsstelle für das Strafregister (VO KOST)
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Kanton Zug 331.31 Verordnung betreffend Koordinationsstelle für das Strafregister * (VO KOST) Vom 21. Dezember 2010 (Stand 7. April 2023) Das Obergericht des Kantons Zug, gestützt auf Art. 4 Abs. 1 un
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412.31 - Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
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Kanton Zug 412.31 Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen * (Lehrpersonalgesetz) Vom 21. Oktober 1976 (Stand 1. August 2024) Der Kantonsrat des