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632.1 - Steuergesetz
Privat- vermögen gehören; b) Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen; c) der Vermögensanfall infolge Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung; d) der Vermögensanfall Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Alters- jahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren reali- Besitz der veräussernden Kapitalgesellschaft oder Genos- senschaft war; fällt die Beteiligungsquote infolge Teilveräusserung unter 10 Prozent, so kann die Ermässigung für jeden folgenden Teil- veräusserungsgewinn
651.31 - Anforderungsprofil für die vom Kanton delegierten Mitglieder des Bankrates der Zuger Kantonalbank
Finanzrecht / Compliance / Regulation; c) Rechnungslegung / Controlling; d) Strategische Informatiktechnologie (IT); e) Risikomanagement; f) Vertiefte Branchenkenntnisse; g) Kommunikation / Marketing.
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
betrifft nur Denkmäler, bei denen der erstmalige mutmassliche Kantonsbeitrag an die Restaurierung infolge der Unterschutzstellung den Betrag von Fr. 375'000.– nicht übersteigen wird und die Standortgemeinde
442.1-1-1.de.pdf
j’ai connaissance d’un complot nuisible à l’Etat, que ce soit dans mon Dio- cèse ou ailleurs, j’en informerai le Gouvernement.» 442.1 destens während vier Jahren mit Eifer und Klugheit versehen haben oder
231.8 - Übereinkunft zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Krone Württemberg betreffend die Konkursverhältnisse und gleiche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen in Konkursfällen
am 18. November 1859 bei. Gegenüber Appenzell A.-Rh. sah sich die Würt- tembergische Regierung infolge eines Spezialfalles veranlasst, auf dem Wege der Retorsion den ferneren Vollzug der Art. 1, 3, 4
152.42 - Verordnung über die Aktenführung
technischen Mittel müssen a) den Sicherheitsanforderungen genügen, insbesondere im Bereich der Informatiksicherheit und des Datenschutzes; b) die Übernahme von Unterlagen aus abgelösten Systemen sicherstellen
414.18 - Verordnung über das Schulische Brückenangebot
Jahresziele für die Schule fest; m) regelt das Feedback der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht; n) informiert Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerschaft über die sie betreffenden Beschlüsse; o) ist
414.16 - Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug
Kanton Zug 414.16 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug Vom 30. November 2007 (Stand 1. Dezember 2007) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymna- siums Menzingen, gestü
414.161 - Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen
Kanton Zug 414.161 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen * Vom 24. September 2007 (Stand 1. August 2014) Die Schulkommission der Kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt auf § 4
121.3 - Gesetz betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz)
oder wird es verweigert, so fällt das Gemeindebürgerrecht dahin. § 17bis * Information über Einbürgerungen 1 Der Bürgerrat informiert die Bürgergemeindeversammlung über erfolgte Einbürgerungen. Die Angaben Gemeindliches Einbürgerungsreglement § 16 * Zuständigkeit und Verfahren § 17 Rechtskraft § 17bis * Information über Einbürgerungen 3.3. Kantonsbürgerrecht § 18 Voraussetzungen § 19 * Gebühren § 19bis * Kos

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