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Art. 25 Abs. 1 KVG, Art. 26 KVG und Art. 32 Abs. 2 KVG; Art. 13d KLV
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Regeste:
– Liegt im Zeitpunkt der prospektiven Risikenbeurteilung nach der Durchführung einer konventionellen Chromosomenanalyse keine auffällige Karotypisierung (Abweichung vom normalen Chromosome
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Art. 145 ZPO
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gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO rechtzeitig erfolgt, trifft dies nicht zu. Die Beschwerdeantwort ist daher infolge Verspätung aus dem Recht zu weisen. Unter diesen Umständen hat die Beschwerdeführerin kein Recht
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Politische Rechte, Bürgerrecht und Polizei
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Behörden wie den von ihnen noch extra dazu aufgeforderten politischen Parteien ein grosser Informationseinsatz geleistet. Von einem treuwidrigen, nicht schützenswerten, weil eventuell einzig parteipolitisch vorgedrucktes Beiblatt mit dem Namen, dem Vornamen und weiteren Angaben zu allen Kandidierenden zu Informationszwecken sowie ein leeres Wahlblatt, das es dann für die Wahl auszufüllen gelte. Die Direktorin des aufmerksam gemacht, dass ältere Stimmberechtigte nicht benachteiligt werden dürften und das Informationsblatt entsprechend auszugestalten sei. Die Gestaltung des Beiblattes sei auch entscheidend, damit
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Sozialversicherung
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die zuständige Amtsstelle (Erw. 4.3).Aus dem Sachverhalt:
Der Versicherte, Z., Jahrgang 1956, Informatiker bzw. Betriebsökonom HWV, meldete sich per 1. November 2011 zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung Trotz der teilweise ungeklärten Rechtslage hätten die Amtsstellen den Beschwerdeführer besser informieren und ihn bei Verfehlungen explizit abmahnen müssen. Ein vager Hinweis ist zwar durch B. in der E-Mail Weise erfüllt ist, wie z.B. eine auffallend lange Dauer der physisch bedingten Arbeitsunfähigkeit infolge schwierigen Heilungsverlaufes. Kommt keinem Einzelkriterium besonderes beziehungsweise ausschlaggebendes
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Art. 158 ZPO
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eingereicht, in welcher er Dr. C. als Zeugen beantragt hat; nota bene ohne über die verlangte Information zu verfügen (vgl. dazu Erw. 3.3.3 nachfolgend). Die Vorinstanz erachtete es somit zu Recht als
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Politische Rechte
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Die Urnenabstimmung wurde am 20. April 2012 im Zuger Amtsblatt publiziert.
E. Am 4. April 2012 informierte X., einer der späteren Einzelbeschwerdeführenden, den Gemeindepräsidenten von Baar mündlich darüber Golfpark «Zugersee» den gegnerischen Standpunkt darlegen zu können.
F. Mit Mail vom 5. April 2012 informierte die Einwohnergemeinde Baar X. darüber, dass der Gemeinderat Baar am 4. April 2012 entschieden habe
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§§ 20 und 39 BO Cham, Art. 7 Abs. 7 USG und Art. 2 Abs. 1 LSV
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hinzuweisen sind, handelt es sich um zweckmässige und wirkungsvolle Lärmschutzmassnahmen. Das Informieren der Kundschaft wird denn auch von der Vollzugshilfe des Cercle Bruit als Sanierungsmassnahme empfohlen zutreffen. Insbesondere ist es ohne weiteres denkbar, dass es auch Freizeiteinrichtungen geben kann, die infolge ihres spezialisierten Angebots zwar ein regionales Einzugsgebiet haben, aber dennoch – im konkreten werden.
Die Beschwerdeführenden führen weiter aus, auf S. 3 des Gutachtens werde erwähnt, dass infolge des vorhandenen Fumoirs die Gäste zum Rauchen nicht mehr ins Freie gehen würden. Es sei augenscheinlich
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Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG, § 20 Abs. 1 lit. b StG, § 7 VV StG
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dass bei einer am Wohnsitz selbstbewohnten Liegenschaft oder einem Teil davon der Marktmietwert infolge dauernder Unternutzung reduziert wird. Voraussetzung ist einerseits ein offensichtliches Missverhältnis
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Rechtspflege
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eingereicht, in welcher er Dr. C. als Zeugen beantragt hat; nota bene ohne über die verlangte Information zu verfügen (vgl. dazu Erw. 3.3.3 nachfolgend). Die Vorinstanz erachtete es somit zu Recht als
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Art. 6 MVG
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Weise erfüllt ist, wie z.B. eine auffallend lange Dauer der physisch bedingten Arbeitsunfähigkeit infolge schwierigen Heilungsverlaufes. Kommt keinem Einzelkriterium besonderes beziehungsweise ausschlaggebendes