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Aktienrecht
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Gesuchsteller hat vielmehr konkret aufzuzeigen, wozu ihm die durch die beantragte Einsicht gewonnene Information dienen soll. Nicht schützenswert wäre etwa eine Einsichtnahme lediglich zur Befriedigung der Neugierde
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Staats- und Verwaltungsrecht
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Behörden wie den von ihnen noch extra dazu aufgeforderten politischen Parteien ein grosser Informationseinsatz geleistet. Von einem treuwidrigen, nicht schützenswerten, weil eventuell einzig parteipolitisch vorgedrucktes Beiblatt mit dem Namen, dem Vornamen und weiteren Angaben zu allen Kandidierenden zu Informationszwecken sowie ein leeres Wahlblatt, das es dann für die Wahl auszufüllen gelte. Die Direktorin des Vielmehr ist festzustellen, dass die Orientierung von Verwandten über den Sozialhilfebezug vom Informationsgehalt her sehr einschneidend ist, so dass die Betroffenen schon aufgrund ihres Anspruchs auf rechtliches
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Anwaltsrecht
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dass ein Rechtsanwalt den Sachverhalt eines Falles sorgfältig zu prüfen hat. Seine primären Informationsquellen sind der eigene Klient bzw. die ihm von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen. Grundsätzlich Im Weiteren muss aufgrund der Aussagen von A._ angenommen werden, dass er nicht genau darüber informiert war, wofür seine Angaben verwendet werden sollten. So führte er einerseits aus, er sei von einer Weshalb diese im vorliegenden Fall sachlich notwendig gewesen sei und weshalb die erforderlichen Information vorab nicht schon von der eigenen Klientin oder zu einem späteren Zeitpunkt über einen Antrag an
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Personalrecht
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Massnahme im Sinne von § 10 Abs. 4 PG kommuniziert. Der Beschwerdeführer hätte aber zwingend darüber informiert werden müssen, dass die Gehaltskürzung als weniger weitreichende Massnahme im Sinne von § 10 Abs
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Art. 13 IVG i.V.m. Art. 2 f. GgV
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Wiederum ging es um medizinische Massnahmen. Es wurde auf eine erforderliche zahnärztliche Behandlung infolge Hypomineralisation der Zähne, auf ein Geburtsgebrechen resp. auf eine Nebenwirkung und/oder einen ich und eine Behandlung in Narkose rechtfertige sich bei einem zehnjährigen Kind ohnehin nicht. Infolge dessen lehnte die IV-Stelle Zug das Ersuchen um Kostengutsprache für medizinische Massnahmen mit
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Rechtspflege
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Kopie eingereicht werden können. Grundsätzlich sind Original und Kopie hinsichtlich ihres Informationsgehalts gleichwertig. Gleichwertig sind sie auch in Bezug auf ihre Beweismitteleigenschaft, da im nicht zu beanstanden ist, dass sich die Verzeigte vom «Verwaltungsrat» der H. AG und der I. AG informieren liess; ohne entsprechende Instruktion, d.h. ohne Kenntnisse des Sachverhalts und der Akten, wäre Gemäss Art. 321 Ziff. 1 StGB ist es Rechtsanwälten untersagt, ein Geheimnis zu offenbaren, das ihnen infolge ihres Berufes anvertraut worden ist oder das sie in dessen Ausübung wahrgenommen haben. In Übere
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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geführt worden war. Er habe sich im März 2014 selbst angezeigt. Die falschen Angaben seien damals infolge einer Verfolgung im Irak erfolgt. Anhand der sehr geringen Strafe sei gut ersichtlich, dass auch
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Grundrechte
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ist damit ausgewiesen (vgl. BGE 105 Ia 91 E. 2, in dem das Bundesgericht das Aufstellen eines Informationsstands eines politischen Aktionskomitees an fünf Samstagen auf einem Platz als gesteigerten Gemeingebrauch angefochtene Verfügung lediglich einen Drittel der gesetzlich zulässigen Höchstdauer ausschöpft. Sie informiert zudem über die Gründe, die Dauer und den räumlichen Bereich der Massnahme. Ausserdem weist sie
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Staats- und Verwaltungsrecht
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Anspruch, Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen (Freiheit der Informationsbeschaffung). Ob eine Informationsquelle im Sinne der Verfassungsbestimmungen als allgemein zugänglich zu betrachten verletzt. Die Informationsfreiheit garantiert das Recht, Nachrichten und Meinungen ohne Eingriffe der Behörden zu empfangen (Empfangsfreiheit). Des Weiteren umfasst die Informationsfreiheit den Anspruch veränderte Erwerbssituation informiert hat, wäre nach Ansicht des Gerichts zumindest zu erwarten gewesen, dass die Beschwerdegegnerin bei der Beschwerdeführerin weitere Informationen über ihre Erwerbstätigkeit
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Familienrecht
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tätigen dürfen, er hätte keine seriösen und detaillierte Abklärungen vorgenommen, sei seiner Informationspflicht nicht nachgekommen. Die Beklagte suche nur Schuldige und sei nicht bereit, zum Wohle von D Anmeldung von D. zur Therapie beim Kinderarzt oder bei einer vom Kinderarzt empfohlenen Drittperson; - Information der Eltern über Therapieverlauf; - Begleitung von D. während Therapie, und, gestützt auf schriftliche In neutraler Umgebung können so die beiden Sorgeberechtigten die für den Entscheid notwendigen Informationen besprechen und einen neuen Anlauf in Richtung eines Kompromisses starten. Falls dies wegen fehlender