Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

8440 Inhalte gefunden
Verfahrensrecht
richt – wie schon die Vorinstanz – als Rechtsmittelinstanz den ungenügend erhobenen Sachverhalt infolge des bereits eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr mit eigenen Beweismassnahmen und Sachverhaltsfe die spätere polizeiliche Verrechnung der Einsatzkosten massgebliche Beurteilung der Polizeikräfte informiert werden und sich dazu umgehend bzw. rechtzeitig äussern können. Beispielsweise könnte unmittelbar en handle, die für interne Zwecke polizeiliche Einsätze dokumentierten. Die Daten seien erste Information und Orientierungshilfe und seien in der Regel nicht überprüft und nicht gesichert. Das Auskunftsrecht
Art. 41 ATSG und Art. 53 AVIG
mit der Vornahme der Prozesshandlung zu betrauen (Erw. 3.2). Trotz 100%iger Arbeitsunfähigkeit infolge einer Magendarmgrippe wäre es der Vertreterin möglich gewesen, vom Krankenbett aus gewisse Schritte innert Frist zu handeln, da sie vom 17. bis 20. September 2018 sowie vom 24. bis 25. September 2018 infolge Krankheit 100 % arbeitsunfähig gewesen sei. Zudem habe die Vollmacht explizit nur auf die Vertreterin Vertreterin der Beschwerdeführerin eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit vom 17. bis 20. September 2018 infolge Krankheit attestiert, sowie eine Bestätigung der Z, Zentralschweiz, wonach die Vertreterin auch vom
Denkmalschutz
e Oberägeri beantragen, die Unterschutzstellung des ehemaligen Stationsgebäudes sei aufzuheben. Infolge Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei das ehemalige Stationsgebäude nicht als Baudenkmal
Strassenverkehrsrecht
lediglich noch als Firmensitz. Von der Polizeidienststelle L. und von der Gemeinde L. habe man die Information erhalten, dass am Wohnort von X.Y. in L. seit längerer Zeit ein reger Handel mit Motorfahrzeugen
Auskünfte einer Schule an eine Familienausgleichskasse
anbieten, die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler über die Anfrage um Auskunft zu informieren und ihr oder ihm zuhanden des Leistungsempfängers eine Ausbildungsbestätigung zwecks Weiterleitung he weiter bestehen. Gerade auch aus diesem Grund muss die Ausgleichskasse die erforderlichen Informationen zu Ausbildungsabbrüchen primär direkt bei den Leistungsempfängern erheben.
Zivilprozessrecht
Regeste: Art. 154 ZPO – Vor der Beweisabnahme werden die erforderlichen Beweisverfügungen  getroffen. Das Fehlen einer Beweisverfügung an sich bedeutet noch nicht ohne weiteres, dass der vorinstanz
Art. 37 Abs. 4 ATSG
Einsprache anfechtbare Verfügung abgeschlossen werden, die versicherte Person vorgängig darüber zu informieren und ihr Gelegenheit zu geben hat, auch ihrerseits solche Fragen zu stellen. Stattdessen stellte
§ 33 StG, Art. 35 DBG
für jedes minderjährige Kind unter 15 Jahren grundsätzlich Fr. 11'000.– (§ 33 Abs. 1 Ziff. 2 StG). Infolge des Ausgleichs der kalten Progression gemäss § 45 StG betrug dieser Abzug in der hier interessierenden von Fr. 13'000.– geltend machen. In der hier interessierenden Steuerperiode betrug dieser Abzug infolge der Teuerungsanpassung (§ 45 StG) Fr. 14'200.–. Schliesslich ermöglicht der Kindereigenbetreuungsabzug Nebenbei bemerkt führt dieses Resultat auch dazu, dass die im Jahr 2016 erfolgte Rückerstattung infolge Verrechnung das steuerbare Einkommen des Rekurrenten in der Steuerperiode 2016 konsequenterweise
Gerichtspraxis
Ehemann der Schuldnerin offensichtlich ungebührlich unter Druck gesetzt, Zahlungen zu leisten. Die Informierung des Arbeitsgebers über (angebliche) finanzielle Probleme des Arbeitnehmers kann zu erheblichen hat sich die Klägerin am 20. Mai 2019 beim RAV zur Arbeitsvermittlung angemeldet (act. 11/24). Infolgedessen kann der Klägerin nicht vorgeworfen werden, sie hätte sich absichtlich nicht um eine neue Stelle tätigen dürfen, er hätte keine seriösen und detaillierte Abklärungen vorgenommen, sei seiner Informationspflicht nicht nachgekommen. Die Beklagte suche nur Schuldige und sei nicht bereit, zum Wohle von D
Zivilrecht
hat sich die Klägerin am 20. Mai 2019 beim RAV zur Arbeitsvermittlung angemeldet (act. 11/24). Infolgedessen kann der Klägerin nicht vorgeworfen werden, sie hätte sich absichtlich nicht um eine neue Stelle tätigen dürfen, er hätte keine seriösen und detaillierte Abklärungen vorgenommen, sei seiner Informationspflicht nicht nachgekommen. Die Beklagte suche nur Schuldige und sei nicht bereit, zum Wohle von D bestimmten Vertragszeit beendigt worden wäre. Der Arbeitnehmer muss sich daran anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart und was er durch anderweitige Arbeit verdient oder

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch