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Art. 266 i.V.m. 261 ZPO
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ZGB). Bei persönlichkeitsverletzenden Presseäusserungen steht als Rechtfertigungsgrund der Informationsauftrag der Presse im Vordergrund. Die Rechtfertigung kann dabei stets nur so weit reichen, als ein
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Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
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Schreiben vom 23. August 2016 und mit Verfügung vom 22. September 2016 klar, dass der Beschwerdeführer infolge der zweijährigen Sperrfrist erst ab dem 22. Mai 2017 ein Gesuch um Zulassung zur Beurkundungsprüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Beurkundungsprüfung für Rechtsanwälte mit ausserkantonalem Patent infolge der bis zum 22. Mai 2017 andauernden Sperrfrist derzeit nicht erfülle. Er hat damit das Gesuch zurzeit
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Strafrecht
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weitere sachdienliche Hinweise zur Verwendung dieser Bankkarte herauszugeben.
4. Die SBB AG informierte den polizeilichen Sachbearbeiter gleichentags vorab per E-Mail über die Details der getätigten haben.
2. Am 13. Dezember 2018 kontaktierte die Zuger Polizei einen Mitarbeiter der SBB AG, um Informationen über die gekauften Dienstleistungen im Fall eines Missbrauchs von Kreditkarten an Billettautomaten maten der SBB AG zu erhalten. Dazu übermittelte die Zuger Polizei dem Mitarbeiter der SBB AG Informationen zu sieben Bezügen am Billettautomaten am Bahnhof Zug. Nachdem die Daten einem Billettautomaten
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§ 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV, § 42 VRG
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geografischen Namen der amtlichen Vermessung, also für Namen der topografischen Objekte, die in den Informationsebenen Nomenklatur (Flurnamen, Ortsnamen und Geländenamen), Bodenbedeckung und Einzelobjekte verwendet gewagt. Die Begründung des Stadtrates unter Verweis auf die Alkoholgesetzgebung bzw. auf ein Informationsschreiben der Eidg. Alkoholverwaltung, wonach die Benennung eines Ortes mit einem alkoholhaltigen L
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Steuerrecht
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Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten hat. Wichtig sind auch die Informationen bezüglich Grösse und Form der Vergleichsgrundstücke, die Aussicht, die Besonnung und die Immissionen
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Öffentlichkeitsprinzip
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Anspruch, Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen (Freiheit der Informationsbeschaffung). Ob eine Informationsquelle im Sinne der Verfassungsbestimmungen als allgemein zugänglich zu betrachten verletzt. Die Informationsfreiheit garantiert das Recht, Nachrichten und Meinungen ohne Eingriffe der Behörden zu empfangen (Empfangsfreiheit). Des Weiteren umfasst die Informationsfreiheit den Anspruch und Bildaufzeichnungen, Unterlagen von Projekt- und Arbeitsgruppen etc. Das Dokument muss einen informativen Inhalt besitzen: eine «Information» liefern (vgl. Botschaft zum BGÖ, BBl 2003 1963, S. 1991; Bericht
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Art. 276 ZPO
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habe die Gesuchstellerin einen Verkehrsunfall erlitten, ihre Arbeit jedoch zu 100 % weitergeführt. Infolge eines weiteren Unfalls im Jahr 1998 beim Karate-Training habe sie ihr Pensum bei P. auf 50 % reduzieren
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Stimm- und Wahlrecht
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können.
g) Der Gemeindepräsident hätte der Gemeindeversammlung unverzüglich mitteilen müssen, dass infolge objektiver Unmöglichkeit der Ordnungsantrag von Z einzig als solcher auf Wiederholung der Abstimmung chen Abstimmungsverfahren der Gemeindeversammlungsdemokratie. Dass ein Ordnungsantrag, über den infolge Verfahrensfehlers der Versammlungsleitung nicht sofort abgestimmt wird, die Gültigkeit des zuvor und 122 Nein-Stimmen. Anschliessend ging der Gemeindepräsident zu Traktandum sieben (weitere Informationen aus dem Gemeinderat) über. Daraufhin wurde er von einem Stimmberechtigten unterbrochen. Dieser
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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didaktischen und pädagogischen Bereich nicht feststellbar sei. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 informierte die M-Schule den Beschwerdeführer sodann darüber, dass sie personalrechtliche Massnahmen, nämlich Regierungsrates vom 19. Dezember 2017Regeste:
§ 10 des Personalgesetzes – missbräuchliche Kündigung infolge Verletzung des rechtlichen Gehörs. Eine Frist von total 15 Tagen für die Abgabe einer schriftlichen rechtsgenüglich mitgeteilt hat, weswegen sich die Kündigung vom 27. Januar 2017 nicht missbräuchlich infolge Verletzung von § 10 Abs. 4 PG erweist. Die Kündigung war im Interesse eines reibungslosen Schulbetriebs
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Vorbemerkungen
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Innern – in ihrer Funktion als Aufsichtsorgan über die Gemeinden – im Rahmen einer grundsätzlichen Information oder aber einer Empfehlung – auf festgestellte Missstände aufmerksam machen. Einen diesbezüglichen