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Art. 20a Abs. 5 VRV, Art. 8 Abs. 1 BV
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Regeste:
Art. 20a Abs. 5 VRV – Personen, die infolge geistiger Beeinträchtigungen ganz allgemein der Begleitung bzw. des Schutzes bedürfen, fallen nicht unter den Begriff der «Gehbehinderung» der Ve bewegen können und lediglich in der Öffentlichkeit ständig begleitet werden müssen. Personen, die infolge geistiger Beeinträchtigungen ganz allgemein der Begleitung bzw. des Schutzes bedürfen, fallen klarerweise
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Missbräuchliche Kündigung, TREZ
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nicht selber tun würde. Es trifft zwar zu, dass im öffentlich-rechtlichen Dienstrecht auch relativ informelle Äusserungsgelegenheiten vor der Kündigung dem verfassungsrechtlichen Gehörsanspruch genügen können März 2018 hiess der Regierungsrat die Beschwerde teilweise gut und verpflichtete die A. C. Fr. infolge missbräuchlicher Entlassung sowie Fr. an TREZ, mithin total Fr. zuzüglich Verzugszins von 5 % seit dass der Regierungsrat die am 24. Februar 2016 durch den Kirchenrat der A. ausgesprochene Kündigung infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Fehlen von sachlichen Gründen zu Recht als missbräuchlich
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Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs. 1 FamZV; Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49bis AHVV
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Regeste:
Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs.1 FamZV; Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49 bis AHVV – Ausrichtung von Ausbildungszulagen . Ausbildungscharakter von Praktika (Erw. 2.3.1 und 2.4). Die Pr
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Verfahrensrecht
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dem Öffentlichkeitsgesuch zu stellen. Da es sich dabei um verschiedenartige Einsichtsrechte und Informationen handelt, kann der Vorinstanz auch mit dem Argument, § 52 Abs. 2 VRG werde seines Gehalts entleert
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Bau- und Planungsrecht
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besteht ein einklagbarer Anspruch auf den Schutz des berechtigten Vertrauens, das der Einzelne infolge von behördlichen Zusicherungen oder sonstigem, bestimmte Erwartungen begründendem Verhalten der Behörden Beerben nämlich mehrere Erben einen Erblasser, so besteht unter ihnen, bis die Erbschaft geteilt wird, infolge des Erbganges eine Gemeinschaft aller Rechte und Pflichten der Erbschaft (Art. 602 Abs. 1 ZGB). Sie allerdings nicht berechtigt. Der Vertreter der Gemeinde hat die Beschwerdeführer offensichtlich falsch informiert und sie zu Unrecht darauf hingewiesen, dass für sie – offenbar als direktbetroffene Grundeigentümer
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Sozialversicherung
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Beschwerdeführer oder von den Rettungssanitätern über den Ablauf des Unfalls informiert worden sind, wobei Letztere ihre Informationen wiederum von den beiden anwesenden Kollegen des Beschwerdeführers, mögl seichtes Wasser ausgingen. Wie die Ärzte zu dieser anamnestischen Information kamen, ist indes unklar. Wahrscheinlich ist, dass diese Information in späteren Berichten jeweils aus den Vorberichten übernommen
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Grundstückgewinnsteuer: Steueraufschub bei gemischten Schenkungen
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Doppelgarage im UG, 34/1000 Miteigentum an GS D. an ihre beiden Söhne B.A. und C.A. zu Gesamteigentum infolge einfacher Gesellschaft zum Verkehrswert bzw. Übernahmepreis von insgesamt Fr. 80'000.–, wovon insgesamt
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Sozialversicherungsrecht
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Wiederum ging es um medizinische Massnahmen. Es wurde auf eine erforderliche zahnärztliche Behandlung infolge Hypomineralisation der Zähne, auf ein Geburtsgebrechen resp. auf eine Nebenwirkung und/oder einen ich und eine Behandlung in Narkose rechtfertige sich bei einem zehnjährigen Kind ohnehin nicht. Infolge dessen lehnte die IV-Stelle Zug das Ersuchen um Kostengutsprache für medizinische Massnahmen mit
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Verfahrensrecht
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Steuer knapp sieben Jahre nach der Handänderung infolge Verjährung nicht mehr veranlagt werden könne. Mit Entscheid vom 12. Mai 2016 trat die Rekursgegnerin infolge Verpassens der Frist nicht auf die Einsprache (allfällige) Grundstückgewinnsteuer aus der Liegenschaftsveräusserung des Rekurrenten vom 30. April 2009 infolge eingetretener Veranlagungsverjährung nicht mehr geltend gemacht werden kann und die Veranlagungsverfügung die gegen ihn ergangene superprovisorische Verfügung vom 27. März 2017 sei nicht begründet worden. Infolge fehlender Begründung habe er die Verfügung nicht sachgerecht anfechten können, wodurch sein Anspruch
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Grundsätzliche Stellungnahmen
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abgelegt werden müssen, der von den für die Aktenführung Verantwortlichen selbst oder vom Amt für Informatik und Organisation (AIO) zur Verfügung gestellt wird. Stellt der Arbeitgeber eine Fachapplikation Innern – in ihrer Funktion als Aufsichtsorgan über die Gemeinden – im Rahmen einer grundsätzlichen Information oder aber einer Empfehlung – auf festgestellte Missstände aufmerksam machen. Einen diesbezüglichen elle. Insbesondere stellte sich die Frage, ob Angaben über Schülerinnen und Schüler auch ohne Information bzw. Einwilligung der Eltern bearbeitet bzw. in entsprechenden Dossiers abgelegt werden dürfen