Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

8440 Inhalte gefunden
Art. 16b ff EOG i.V.m. Art. 29 EOV, KS MSE Rz. 1072
und 28 EOV). Nach Art. 29 EOV hat eine Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt arbeitslos ist oder infolge Arbeitslosigkeit die erforderliche Mindesterwerbsdauer nach Art. 16b Abs. 1 lit. b EOG nicht erfüllt
Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche
g sind. Darüber hinaus enthielt auch die baurechtliche Umnutzung keine entsprechenden Auflagen. Infolge dessen mussten die Mitarbeitenden der Baudirektion denn auch keine geeigneten Schutzmassnahmen ergreifen
Art. 12 Abs. 1 MSchG
dass auf der Website die für einen Investitionsentscheid eines potentiellen Kunden relevanten Informationen nirgends aufgeführt waren, insbesondere in welche Werte konkret investiert wird (Diversifikation)
Umfrage bei Schülerinnen und Schülern einer Oberstufenklasse
auf § 13 und § 63 Schulgesetz stützen können, sind sie nur zulässig, wenn sie nach hinreichender Information und mit der ausdrücklichen  Einwilligung aller Betroffenen (Schülerinnen, Schüler, Erziehung und § 63 des Schulgesetzes bewegen sollten, sind sie nur zulässig, wenn sie nach hinreichender Information und mit der ausdrücklichen (schriftlichen) Einwilligung aller Betroffenen (Schülerinnen und Schüler Abs. 1 Bst. b DSG). Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass eine schriftliche Erhebung von Informationen bei Schülerinnen und Schülern nicht anonym ist, wenn die Lehrperson anhand des Schriftbilds auf
Grundsätzliche Stellungnahmen
generellen Einwilligungen. Zudem dürfte in aller Regel auch nicht überprüft werden, ob die Informationsbeschaffung tatsächlich im öffentlichen Interesse erfolgt und ob sie verhältnismässig ist. Ganz grundsätzlich anbieten, die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler über die Anfrage um Auskunft zu informieren und ihr oder ihm zuhanden des Leistungsempfängers eine Ausbildungsbestätigung zwecks Weiterleitung werden kann), und die betroffene Person muss klar und in genügendem Umfang über die Datenbearbeitung informiert sein (vgl. § 5 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 Bst. c DSG). Diese Voraussetzungen fehlen bei generellen
Art. 178 und 180 ZPO
Kopie eingereicht werden können. Grundsätzlich sind Original und Kopie hinsichtlich ihres Informationsgehalts gleichwertig. Gleichwertig sind sie auch in Bezug auf ihre Beweismitteleigenschaft, da im
Geoinformation
geografischen Namen der amtlichen Vermessung, also für Namen der topografischen Objekte, die in den Informationsebenen Nomenklatur (Flurnamen, Ortsnamen und Geländenamen), Bodenbedeckung und Einzelobjekte verwendet gewagt. Die Begründung des Stadtrates unter Verweis auf die Alkoholgesetzgebung bzw. auf ein Informationsschreiben der Eidg. Alkoholverwaltung, wonach die Benennung eines Ortes mit einem alkoholhaltigen L
Einsicht in Akten eines Aufsichtsbeschwerdeverfahrens
dem Öffentlichkeitsgesuch zu stellen. Da es sich dabei um verschiedenartige Einsichtsrechte und Informationen handelt, kann der Vorinstanz auch mit dem Argument, § 52 Abs. 2 VRG werde seines Gehalts entleert
Datenschutzrecht
bewilligten, mit welchen Organisationen und Vereine, etwa politische Parteien, über ihr «Bestehen» informieren wollten. Auf diese Weise könnten angeschriebene Personen selbst entscheiden, ob sie sich für eine Vorfeld der Wahlen die Möglichkeit haben müssen, sich und ihre Ideen vorzustellen. Ohne diese Information kann ein demokratisches System gar nicht funktionieren. In diesem Zusammenhang sei auch daran zu Regelungen des Zugangsrechts in Spezialgesetzen. Bestimmt ein solches Gesetz, dass bestimmte Informationen geheim oder nur unter bestimmten Bedingungen zugänglich sind, so geht diese spezialgesetzliche
Zivilrechtspflege
ichtige nicht beweisen, dass tatsächlich eine Sparquote bestanden habe oder werde das Einkommen infolge der scheidungsbedingten Mehrkosten und allfälliger weiterer neuen Lasten von den tatsächlichen L

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch