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Gerichtspraxis
der vom Informationsverpflichteten erteilten Informationen zu überprüfen. Erst die Informationskontrolle ermöglicht dem Informationsberechtigten ein Urteil darüber, ob der Informationsverpflichtete gehörig mündliche oder schriftliche Informationserteilung das Kontrollinteresse nicht umfassend befriedigt, steht dem Informationsberechtigten ein Anspruch auf weitergehende Information zu, damit er die Möglichkeit oder Vorlagerechte tragen dem Kontrollinteresse des Informationsberechtigten Rechnung. Denn das Informationsinteresse des Informationsberechtigten wäre nur ungenügend befriedigt, wenn ihm die Möglichkeit
Art. 684 und 688 ZGB sowie § 111a Abs. 1 EG ZGB
Im Weiteren ist unbestritten, dass der 4,6 Meter von der Grundstücksgrenze entfernte Walnussbaum infolge seiner Höhe die Abstandsvorschrift gemäss § 102 Abs. 1 EG ZGB im Zeitpunkt des Inkrafttretens der berücksichtigen. 5.5.4 Damit ist dem Hauptargument der Kläger, wonach der streitige Walnussbaum infolge seiner geringen Stammhöhe kein «Hochstämmer» im Sinne von § 111a Abs. 1 EG ZGB sei, der Boden entzogen
Art. 3 KVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV
eine medizinische Zweitmeinung eingeholt und eine Operation hat durchführen lassen. Ergänzend informierte der Schwiegersohn im Schreiben vom 18. September 2016 die Einwohnerkontrolle der Gemeinde B. darüber Schwiegersohn am 6. September 2016 beim Amt für Migration des Kantons Zug die Aufenthaltsbewilligung infolge Familiennachzugs für seine Schwiegereltern. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass man beim diesjährigen A. Krankenversicherung, dass die Grundversicherung des Versicherten mangels Versicherungspflicht infolge Aufenthalts nur zu Behandlungszwecken aufgehoben wird. Dagegen liess der Versicherte mit Schreiben
Art. 74 Abs. 3 VZV
lediglich noch als Firmensitz. Von der Polizeidienststelle L. und von der Gemeinde L. habe man die Information erhalten, dass am Wohnort von X.Y. in L. seit längerer Zeit ein reger Handel mit Motorfahrzeugen
Medizinische Massnahmen
zum Bezug von IV-Leistungen für Minderjährige angemeldet. Beantragt wurden medizinische Massnahmen infolge eines Geburtsgebrechens. Mit Vorbescheid vom 11. Juni 2018 stellte die IV-Stelle die Abweisung des Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin zu schützen, mithin dem Versicherten medizinische Massnahmen infolge des Geburtsgebrechens Ziff. 425 Anhang GgV zuzusprechen. Rechtfertigen sich medizinische Massnahmen
Markenrecht
dass auf der Website die für einen Investitionsentscheid eines potentiellen Kunden relevanten Informationen nirgends aufgeführt waren, insbesondere in welche Werte konkret investiert wird (Diversifikation)
Zivilrecht
der vom Informationsverpflichteten erteilten Informationen zu überprüfen. Erst die Informationskontrolle ermöglicht dem Informationsberechtigten ein Urteil darüber, ob der Informationsverpflichtete gehörig mündliche oder schriftliche Informationserteilung das Kontrollinteresse nicht umfassend befriedigt, steht dem Informationsberechtigten ein Anspruch auf weitergehende Information zu, damit er die Möglichkeit oder Vorlagerechte tragen dem Kontrollinteresse des Informationsberechtigten Rechnung. Denn das Informationsinteresse des Informationsberechtigten wäre nur ungenügend befriedigt, wenn ihm die Möglichkeit
Gerichtspraxis
Diss. Zürich/St. Gallen 2011, S. 151), Privatsphäre (Art. 13 Abs. 1 BV und Art. 8 EMRK) und informationelle Selbstbestimmung, welche vor Datenmissbrauch schützt (Art. 13 Abs. 2 BV), dar. Einschränkungen Vorgaben in Art. 398 OR. Der Sinn von Art. 12 lit i BGFA könne nur sein, dass diese periodische Informationspflicht lediglich auf Anfrage des Klienten ausgelöst werde. Eine Informations-pflicht ohne eine solche inne hat. Es besteht eine Besuchsrechtsbeistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB. Am 8. März 2016 informierte der Beistand die KESB darüber, dass sich A. weigere, den Kindsvater B. zu sehen. Am 23. Mai 2016
Formelle Anforderungen an ein Gesuch um Steuerbefreiung
nachsucht, hat folgende Unterlagen einzureichen: a) Für einen Vorbescheid betreffend Steuerbefreiung infolge gemeinnütziger, öffentlicher oder kirchlicher Zwecke: Entwurf der Stiftungs- oder Vereinsstatuten Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind   b) Für die definitive Steuerbefreiung infolge gemeinnütziger, öffentlicher oder kirchlicher Zwecke: öffentlich beurkundete Stiftungsstatuten
Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A
Es liegt nur ein Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während des ganzen Kalenderjahres infolge: Zuzug vom Auslan

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