-
2015: Verwaltungsgericht
-
Beerben nämlich mehrere Erben einen Erblasser, so besteht unter ihnen, bis die Erbschaft geteilt wird, infolge des Erbgangs eine Gemeinschaft aller Rechte und Pflichten an der Erbschaft. Sie werden Gesamteigentümer bestehenden Strassennetzes zu stehen habe. Ein treuwidriges Verhalten des Regierungsrats bei der Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Vorfeld der Abstimmung über die Objektkreditvorlage hat
-
2016: Verwaltungsgericht
-
Auswirkungen intensiver als die bisherigen seien. Auch reine Änderungen des Betriebskonzepts könnten infolge der Immissionen bewilligungspflichtig sein. Bei Nutzungsänderungen bestehender Bauten werde jedoch
-
2011: Verwaltungsgericht
-
Verwaltungsgerichtsverfahrens bildete und noch nicht entschieden war. Die Baubewilligungsbehörde hätte infolge des hängigen Verfahrens das Baubewilligungsverfahren zu jenem Zeitpunkt nicht an die Hand nehmen Jedenfalls müssen in einem solchen Fall die beteiligten Dritten über Änderungs- und Alternativprojekte informiert werden. Ebenso ist ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Vorliegend reichte die Bau
-
2011: Regierungsrat
-
Denkmälern besteht eine Meldepflicht, damit das Amt für Denkmalpflege und Archäologie rechtzeitig informiert ist und das betroffene Objekt noch unter Schutz gestellt werden kann. Im Unterschied zu den geschützten sonstiges, bestimmte Erwartungen begründendes Verhaltender Behörden. Der Einzelne muss sich also auf Informationen oder auf das Verhalten einer Behörde verlassen können. Staatliches Handeln muss kohärent, d.h an, der so gross sein muss, dass der Private daraus die für seine Dispositionen massgebenden Informationen entnehmen kann. Allerdings ist eine Auskunft nur in Bezug auf den Sachverhalt verbindlich, wie
-
2013: Verwaltungsgericht
-
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Baubewilligung für den Ausbau eines Strassenknotens
Im Interesse der Verkehrssicherheit sind gemäss § 7 der Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege vo
-
2017: Regierungsrat
-
und dass ein Lärmgutachten zu erstellen sei, um die Einhaltung der Planungswerte nachzuweisen. Infolgedessen lies der Beschwerdeführer ein Lärmgutachten erstellen, worin ausgeführt wurde, bei welcher Nutzung (Variante 1). Es wurden auch die häufigere Nutzung und deren Wirkungen aufgezeigt (Variante 2). Infolgedessen ersuchte der Beschwerdeführer um lärmschutzrechtliche Erleichterungen. Diese Anfrage sowie das die Nutzung als Kindertagesstätte. Überdies besteht mangels gesetzlicher Grundlage keine Informationspflicht der Baubewilligungsbehörde über neu eingereichte Baugesuche zu informieren, nachdem das laufende
-
2014: Regierungsrat
-
Fassadenmauer zu messen und unterschreitet im vorliegenden Fall das Mass von 50 cm.
Die Beschwerde ist infolge Verletzung der Begründungspflicht begründet und die Sache hätte zur Neubeurteilung zurückgewiesen Im vorliegenden Fall sind die Beschwerdeführenden vorgängig nicht über die Person des Gutachters informiert worden. Durch den pauschalen Hinweis der Vorinstanz auf die Möglichkeit der Einflussnahme der Die Beschwerdeführenden machen geltend, das Lärmgutachten des Akustikers sei ohne vorgängige Information eingeholt worden. Dadurch sei ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden. Der Gehörsanspruch
-
2018: Regierungsrat
-
eingeschränkt wäre zudem das Recht gemäss Art. 16 Abs. 3 BV, wonach jede Person das Recht hat, Informationen frei zu empfangen, was zu einer schlechteren Übermittlungsqualität führen würde. Dies würde im
-
§ 52e Verwaltungsrechtlicher Vertrag bei Neueinzonungen
-
aus eigenem, sondern aus Fremdverschulden, namentlich aufgrund politischer Prozesse, zum Beispiel infolge einer Ablehnung eines Bebauungsplans durch die Gemeindeversammlung, darf ihr dies nicht zum Nachteil
-
2019: Regierungsrat
-
Einfamilienhauses.
Der Regierungsrat hat die Rüge wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs infolge Nichtdurchführung eines Augenschein s verneint, weil die Vorinstanz mit den örtlichen Verhältnissen