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2017: Entscheide gegen andere Direktionen
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verfolgt der Beschwerdeführer einen zumindest virtuellen wirtschaftlichen Nutzen, möchte er die Informationen doch für seinen Wahlkampf gebrauchen. Eine solch politisch motivierte Beschwerde per se als im
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2013: Regierungsrat
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Der Grosse Gemeinderat ist über die Einwendungen der Eigentümerinnen des Grundstückes detailliert informiert worden. Dies genügt, mehr können die Beschwerdeführenden nicht verlangen. Der Anspruch auf rechtliches Situation beantragt. Mit der Auftragserteilung zur Erstellung eines Lärmgutachtens ohne vorgängige Information und ohne vorgängige Mitwirkung hat die Vorinstanz den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör
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2018: Verwaltungsgericht
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GSchG, was als vollständiges Unterliegen zu werten ist. Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde infolge Neuformulierung Spezialbestimmung im Beschwerdeverfahren teilweise gut.Es geht um eine Beschwerde
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2015: Regierungsrat
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Beschwerde beim Regierungsrat. Auf Antrag des Gemeinderats schrieb die Baudirektion die Beschwerde infolge Wiedererwägung des angefochtenen Entscheids als erledigt ab. Die Gemeinde führte daraufhin das B Entscheid gemäss § 40 VRG i.V.m § 4 VRG. Mangels gültigem Anfechtungsobjekt ist das Beschwerdeverfahren infolge Gegenstandslosigkeit abzuschreiben.
Gemäss § 23 Abs. 1 Ziff. 3 VRG trägt die Kosten im Besc
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2014: Verwaltungsgericht
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Bestandteil des Waldes. Im vorliegenden Fall ist der Wuchszusammenhang heute gegeben und er wird sich infolge der Wiederaufforstung dereinst auch wieder einstellen, denn das streitbetroffene Gebiet hängt nach Akten standen ordnungsgemäss zur Verfügung. Die Beschwerdeführer haben, gestützt auf eine falsche Information seitens der Gemeinde, Rechtsmittel an das Verwaltungsgericht ergriffen. Es stellt sich somit die
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§ 11 Massgebendes Terrain
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1 Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. 2 Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht mehr festgestellt werden, ist vom natürlichen Geländeverlauf
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§ 20 Gebäudeteile, Fassadenflucht und Fassadenlinie
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1 Die Fassadenflucht ist die Mantelfläche, gebildet aus den lotrechten Geraden durch die äussersten Punkte des Baukörpers über dem massgebenden Terrain. Vorspringende und unbedeutende rückspringend
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Massnahmen zur Baulandverfügbarkeit
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aus eigenem, sondern aus Fremdverschulden, namentlich aufgrund politischer Prozesse, zum Beispiel infolge einer Ablehnung eines Bebauungsplans durch die Gemeindeversammlung, darf ihr dies nicht zum Nachteil
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Kommentar PBG
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und dass die Einsitznahme neu im PBG gesetzlich verankert wird. Sie beruht also nicht nur auf informellem Verwaltungshandeln (BGE 1A.11/2007). Aus diesem Grund wird im PBG entsprechend geregelt, dass die März 2019: Vgl. zur aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung betreffend Weilerzonen das Informationsschreiben der Baudirektion vom 21. März 2019 (Fall «Arosa», Urteil BGer vom 12. Dezember 2018, BGE aus eigenem, sondern aus Fremdverschulden, namentlich aufgrund politischer Prozesse, zum Beispiel infolge einer Ablehnung eines Bebauungsplans durch die Gemeindeversammlung, darf ihr dies nicht zum Nachteil
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§ 32ter Ordentliche Bebauungspläne
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und dass die Einsitznahme neu im PBG gesetzlich verankert wird. Sie beruht also nicht nur auf informellem Verwaltungshandeln (BGE 1A.11/2007). Aus diesem Grund wird im PBG entsprechend geregelt, dass die