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Keine analoge Anwendung von Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR auf den Subordinationsfranchisingvertrag
Regeste: Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR ist auf Subordinationsfranchisingverträge nicht analog anwendbar. Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot setzt daher nicht zwingend eine Karenzentschädigung vorau
Vertragsrecht
Regeste: Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR ist auf Subordinationsfranchisingverträge nicht analog anwendbar. Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot setzt daher nicht zwingend eine Karenzentschädigung vorau
Steuerrecht
nerin) darf die Notwendigkeit der verlangten Informationen und Dokumente wohl prüfen, die endgültige Beurteilung der Bedeutung der ersuchten Informationen obliegt jedoch der Steuerbehörde (Zweifel/Hunziker Art des Rechtsgeschäfts (wie Kauf, Schenkung etc.) und den Preis/m2 beinhalten, jedoch keine Informationen zu Namen und Adressen der Eigentümer, Adressen der Vergleichsparzellen, deren Grundbuchnummern
Steuerrechtliche Amtshilfe (Herausgabe von Gebäudeversicherungswerten von Drittparteien an die Steuerbehörde)
nerin) darf die Notwendigkeit der verlangten Informationen und Dokumente wohl prüfen, die endgültige Beurteilung der Bedeutung der ersuchten Informationen obliegt jedoch der Steuerbehörde (Zweifel/Hunziker Art des Rechtsgeschäfts (wie Kauf, Schenkung etc.) und den Preis/m2 beinhalten, jedoch keine Informationen zu Namen und Adressen der Eigentümer, Adressen der Vergleichsparzellen, deren Grundbuchnummern
Zwangsmassnahmen im Gesundheitswesen (Zwangsmedikation)
(Art. 433 Abs. 1 ZGB). Mit dem Behand­lungsplan muss die betroffene Person über alle Umstände informiert werden, die im Hin­blick auf die in Aussicht genommenen medizinischen Massnahmen wesentlich sind
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
(Art. 433 Abs. 1 ZGB). Mit dem Behand­lungsplan muss die betroffene Person über alle Umstände informiert werden, die im Hin­blick auf die in Aussicht genommenen medizinischen Massnahmen wesentlich sind
Art. 22 UVG, Art. 34 UVV
dass die Anwendung des Revisionsvorbehaltes von Art. 22 UVG im Fall einer Revision der IV-Rente infolge Änderung des Invaliditätsgrades i.S.v. Art. 17 Abs. 1 ATSG nicht vorgesehen wäre (vgl. BGer 8C_874/2017
Sozialversicherungsrecht
dass die Anwendung des Revisionsvorbehaltes von Art. 22 UVG im Fall einer Revision der IV-Rente infolge Änderung des Invaliditätsgrades i.S.v. Art. 17 Abs. 1 ATSG nicht vorgesehen wäre (vgl. BGer 8C_874/2017
Anbau Rad-/Gehweg Huobstrasse, Hünenberg
Information Nr. 3 für Anwohnerinnen und Anwohner
Brandschutz
Informationen zum Thema Brandschutz in Wohnhäusern, Betriebsgebäuden, Öffentlichen Bauten und an Veranstaltungen in der Gemeinde Steinhausen. Die Feuerschau kontrolliert die Einhaltung der Brandschut

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