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Keine analoge Anwendung von Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR auf den Subordinationsfranchisingvertrag
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Regeste:
Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR ist auf Subordinationsfranchisingverträge nicht analog anwendbar. Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot setzt daher nicht zwingend eine Karenzentschädigung vorau
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Vertragsrecht
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Regeste:
Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR ist auf Subordinationsfranchisingverträge nicht analog anwendbar. Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot setzt daher nicht zwingend eine Karenzentschädigung vorau
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Steuerrecht
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nerin) darf die Notwendigkeit der verlangten Informationen und Dokumente wohl prüfen, die endgültige Beurteilung der Bedeutung der ersuchten Informationen obliegt jedoch der Steuerbehörde (Zweifel/Hunziker Art des Rechtsgeschäfts (wie Kauf, Schenkung etc.) und den Preis/m2 beinhalten, jedoch keine Informationen zu Namen und Adressen der Eigentümer, Adressen der Vergleichsparzellen, deren Grundbuchnummern
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Steuerrechtliche Amtshilfe (Herausgabe von Gebäudeversicherungswerten von Drittparteien an die Steuerbehörde)
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nerin) darf die Notwendigkeit der verlangten Informationen und Dokumente wohl prüfen, die endgültige Beurteilung der Bedeutung der ersuchten Informationen obliegt jedoch der Steuerbehörde (Zweifel/Hunziker Art des Rechtsgeschäfts (wie Kauf, Schenkung etc.) und den Preis/m2 beinhalten, jedoch keine Informationen zu Namen und Adressen der Eigentümer, Adressen der Vergleichsparzellen, deren Grundbuchnummern
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Zwangsmassnahmen im Gesundheitswesen (Zwangsmedikation)
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(Art. 433 Abs. 1 ZGB). Mit dem Behandlungsplan muss die betroffene Person über alle Umstände informiert werden, die im Hinblick auf die in Aussicht genommenen medizinischen Massnahmen wesentlich sind
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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(Art. 433 Abs. 1 ZGB). Mit dem Behandlungsplan muss die betroffene Person über alle Umstände informiert werden, die im Hinblick auf die in Aussicht genommenen medizinischen Massnahmen wesentlich sind
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Art. 22 UVG, Art. 34 UVV
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dass die Anwendung des Revisionsvorbehaltes von Art. 22 UVG im Fall einer Revision der IV-Rente infolge Änderung des Invaliditätsgrades i.S.v. Art. 17 Abs. 1 ATSG nicht vorgesehen wäre (vgl. BGer 8C_874/2017
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Sozialversicherungsrecht
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dass die Anwendung des Revisionsvorbehaltes von Art. 22 UVG im Fall einer Revision der IV-Rente infolge Änderung des Invaliditätsgrades i.S.v. Art. 17 Abs. 1 ATSG nicht vorgesehen wäre (vgl. BGer 8C_874/2017
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Anbau Rad-/Gehweg Huobstrasse, Hünenberg
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Information Nr. 3 für Anwohnerinnen und Anwohner
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Brandschutz
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Informationen zum Thema Brandschutz in Wohnhäusern, Betriebsgebäuden, Öffentlichen Bauten und an Veranstaltungen in der Gemeinde Steinhausen. Die Feuerschau kontrolliert die Einhaltung der Brandschut