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1842.1a - Beilage
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Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel V 4 Nationaler und internationaler Bahnverkehr/Grobverteiler Kapitel V 5 Regionaler Bahnverkehr/Mittelverteiler Kapitel V 6 Busverkehr/ÖV-Feinverteiler, u.a. auf
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1846.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kollektive Räume Naturwissenschaften 720 m2 Gestaltung 440 m2 Musik 200 m2 Info-Zentrum 630 m2 Informatik 60 m2 Aula 1'110 m2 Mensa 550 m2 Hausdienst und Sanitärräume 500 m2 Technikräume 310 m2 4'520 m2 n Brückenangebot gemeinsam benutzt. Ein zusätzlicher Rasenspielplatz sowie eine Laufbahn können infolge Platzmangels nicht realisiert werden. Die Investitionskosten betragen ca. 72,2 Mio. Franken inkl agen werden von der WMS mitbenutzt. Ein zusätzlicher Rasenspielplatz sowie eine Laufbahn können infolge Platzmangel nicht realisiert werden. Die Details sind im Schlussbericht "Machbarkeitsstudie Theiler-Areal
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2487.2 - Antwort des Regierungsrats
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Migration (SEM) ging anfangs 2015 von 29'000 Asylgesuchen für das laufende Jahr aus. Mitte Juni 2015 info r- mierte das SEM die Kantone, dass nicht auszuschliessen sei, dass die Bandbreite der Zuwei- sungen
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2488.1 - Interpellationstext
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bei der Einführung von Fachanwendungen in die bestehende Anwendungsarchitektur des Kantons für die Info r- matikkoordinatoren und Fachanwendungsverantwortlichen wie von der Motion gefordert sichergestellt e im Projekt ISOV-Einwohnerkontrolle betreffend Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Informatikprojekten der kantonalen Verwaltung (Vorlage 2407.1 - 14707) bei der Regierung pendent. Diese hat einen Einwohnerkontrolle und der pendenten Motion der ad-hoc-Kommission zur künftigen Abwicklung von Informatikprojekten der kanto- nalen Verwaltung: 1. Warum wurde dieser Auftrag vergeben, ohne dem Kantonsrat eine
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2489.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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weil der Wirtschafts- und Bildungs- raum Zug mit seinem hohen Anteil an Beschäftigten in der Informatikbranche wesentlich von diesem Departement profitieren wird. Dies entspricht auch der Strategie 2010–2018 besondere Anziehungskraft verleihen dürfte. Zu diesem Zweck werden einerseits die bestehenden Informatikkompetenzen der beiden Departemente «Technik & Architektur» und «Wirtschaft» zusammengeführt und andererseits des Departements Informatik Ende Dezember 2013 hat der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz ent- schieden, im Rahmen der Hochschule Luzern ein neues Departement Informatik mit Standort im Kanton
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2652.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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darauf hin, dass der Regierungsrat mit einer Änderung der Info r- matikverordnung (BGS 153.53) die Aktivierungsgrenze für Informatikinvestitionen von 50 000 auf 100 000 Franken anheben wird, wie sie auch Kommission hin, wo diese Sachverhalte im Detail e r- klärt werden. Auch die FHG-Verordnung wird Informationen enthalten, die der klaren Unter- scheidung dienen. 2.4. Aktivierungsgrenze § 5 Abs. 3 «Die Exekutive vierspaltigen Synopse haben wir diese Definitionen in Bst. a und b einfü- gen lassen, damit die Informationen vollständig sind. Die Stawiko hat zur Kenntnis genommen, dass die Unterscheidungsmerkmale zwischen
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2641.3a - Beilage Synopse
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Agglomeration Zug� Die betroffenen Gemeinden werden direkt einbezogen, die anderen Gemeinden haben ein Infor mationsrecht und können Stellung nehmen� Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Reg Agglomeration Zug� Die betroffenen Gemeinden werden direkt einbezogen, die anderen Gemeinden haben ein Infor mationsrecht und können Stellung nehmen� Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Reg
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2641.1a - Synopse
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Agglomeration Zug� Die betroffenen Gemeinden werden direkt einbezogen, die anderen Gemeinden haben ein Infor mationsrecht und können Stellung nehmen� Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Reg Agglomeration Zug� Die betroffenen Gemeinden werden direkt einbezogen, die anderen Gemeinden haben ein Infor mationsrecht und können Stellung nehmen� Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Reg Agglomeration Zug� Die betroffenen Gemeinden werden direkt einbezogen, die anderen Gemeinden haben ein Infor mationsrecht und können Stellung nehmen� Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Reg
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2650.2 - Antwort des Regierungsrats
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und zeitnah vom Ge- schäftsführer und vom Präsidenten des VAM über aktuelle Entwicklungen im Verein info rmiert. Der Regierungsrat bestimmt die beiden Kantonsvertreter im VAM-Vorstand pro Legislaturperio-
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2727.1a - Beilage 1
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erhalten bei der FMZ kostenlose Informationen in 12 Sprachen. Diese Dienstleistung wird vom Kanton Zug und den Zuger Gemeinden finanziert. Die vermittelten Informationen tragen dazu bei, dass sich die ganze