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2448.2 - Antwort des Regierungsrats
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zur Anpas- sung des Richtplanes gestellt. Zuerst hat er sich für die Bewerbung für ein Departement Info r- matik an einem Standort im Kanton Zug ausgesprochen. Dann hat er die langfristige strateg i- sche Finanzwir tschaft in den nächsten Jahren verän- dern wird. Der gemeinsame Standort mit Finanz- und Informatikinstituten wird die Innovation in diesem zukunftsträchtigen Bereich fördern, was schlussendlich auch im Jahr 2014 vier Mal mit der Infrastrukturplanung der FHZ und Standortfragen des Departements Informatik auseinandergesetzt. Dies auch zum Zweck der jeweiligen Mandatierung des Volkswirtschaftsdirektors
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2412.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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1). Es braucht auch hier keine eigentliche Weisung einer Kommission oder gar des Kantonsrats, um zu Info r- mationen zu gelangen. Ein Kommissionsbeschluss reicht aufgrund der GO KR aus. Dieses Recht des insbesondere Beschwerden (richtig «Oberaufsichtsbeschwer- den»). Sofern eine Oberaufsichtsbeschwerde infolge von Rechtsverletzungen gutgeheissen wird, muss der Kantonsrat die Möglichkeit haben, die Behebung
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2425.1 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2425.1 Laufnummer 14745 Kleine Anfrage von Andreas Hausheer betreffend PUK-Bericht zum Fall Romer, Vizepräsidium KESB Antwort des Regierungsrates vom 26. August 2014 Am 6. August 2014 reic
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2825.1 - Petitionstext
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Unterschriftenliste vom 22.01.2018 Petition Alter hat Potenzial - zum Wohl der Zuger Bevölkerung und für den Kanton Zug als Arbeitgeber Anne Mäder Bundesplatz, 15 6300 Zug, Schweiz AN: Kantonsrat und
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2794.1b - Beilage 2 Erläuterungsbericht
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Baudirektion Amt für Raumplanung Kantonalplanung und Grundlagen Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 54 80, F 041 728 54 89 www.zg.ch/raumplanung Erläuternder Bericht zum Kantonsratsbeschluss betreffen
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2844.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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«Finanzen 2019». Dem Regierungsrat war es wichtig, dass die Bevölkerung kontinuierlich über das Projekt informiert wurde. In Medi- enmitteilungen wurde das Projekt vorgestellt sowie laufendend über den Status des Zahlungsbefehls oder beim Pfändungsvollzug) über die Höhe der Kosten der Leistungen der ZUPO informiert sein. Nur dann erhält eine Schuldne- rin oder ein Schuldner die Möglichkeit, die Forderung sogleich ersetzt werden kann. Kommentierung der geänderten Bestimmungen § 66 Abs. 3 Bst. p Schulgesetz: Kann infolge Abschaffung der Kommission Allgemeine Weiter- bildung aufgehoben werden. § 82 Abs. 4 Schulgesetz:
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2860.1 - Bericht der Ombudsstelle
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er nur kleinen Teil einer Erbschaft erhalten ohne Abrechnung für den Rest / Vorwurf der Informationsverweigerung und der Untätigkeit der Sozialbehörde Vorwurf an Sozialdienst, durch Nichtbezahlung einer Gemeinde und dem Eigentümer des Werkraums nun aber nicht mehr Par- tei sei, weshalb sie auch kein Informationsrecht habe. Nach weiteren vertieften Abklärungen des Bauamtes kam es schliesslich zu einer Verfügung Anstellung / Frage der Zulässigkeit Unklare Vereinbarung betreffend Monatslohn als Praktikantin Informelle Rückstufung ein Jahr vor Pensionierung / Vorwurf der Formfehler und der Unangemessenheit beim Verfahren
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2845.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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für Finan z- dienstleistungen Zug IFZ, anlässlich der ersten Kommissionssitzung vom 18. April 2018 info r- miert. Eine sog. «Lohndeckelung» ähnlich derjenigen wie bei der Aargauer Kantonalbank (AGKB) halte Stel- lungnahme wiedergegeben. Weitergehende Informationen sind in der schriftlichen Stellung- nahme in Beilage 4 ersichtlich. Bezüglich Bst. a) informierte Bruno Bonati, dass der generelle vertragliche verhalten habe. Die durch die Vergabe von Hypothekarkrediten starke Stellung im Immob i- liensektor infolge der Kontakte zu Eigentümerinnen und Eigentümern darf die Bank nicht aus- nutzen, um Makler und I
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2882.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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gefährdet sind. Ganz ohne Hinweise von aussen ist sie aber nur selten in der Lage, an die nötigen Info r- 2882.2 - 15917 Seite 3/7 mationen zu gelangen. Die KESB ist auf entsprechende Meldungen von Privaten Vorgehen der KESB genau informiert sein. Nachfolgend wird dargelegt, wie die KESB Zug Gefährdungsmeldungen konkret bearbeitet. Da- mit soll der Motionärin – auch wenn ihre Forderung infolge Vorranges der bun
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2104.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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darstellende Künste 3'430 m2 Bewegung und Sport 5'810 m2 Hauswirtschaft 440 m2 Allgemeine Räume 300 m2 Info Zentrum 1'410 m2 Schulleitung und Verwaltung 1'520 m2 Aula 500 m2 Total 26'730 m2 3.5. Raumprogramm bewirkt werden soll. Hierbei sind insbesondere folgende zwei Massnahmen we- sentlich: • Verbesserte Information über das Bildungsangebot im Kanton Zug. Das Amt für Mittelschulen, das Amt für gemeindliche Schulen