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1132.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1132.2 (Laufnummer 11233) INTERPELLATION VON ROSMARIE FÄHNDRICH BURGER UND ERWINA WINIGER JUTZ BETREFFEND BERUFSVORBEREITUNGSSCHULE (B-V-S), 10. SCHULJAHR (VORLAGE NR. 1132.1 -
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213.53 - Geschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug
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Kanton Zug 213.53 Geschäftsordnung Amt für Kindes und Erwachsenenschutz Zug Vom 20. November 2018 (Stand 20. November 2018) Das Amt für Kindes und Erwachsenenschutz, gestützt auf Art. 440 des Schwei
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Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
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umfassende Transparenz des Abstimmungsverhaltens der einzel nen Mitglieder des Kantonsrats gegen innen (Kantonsrat) und gegen aussen (Öffentlichkeit). § 2 Geltungsbereich 1 Die Anlage kommt bei allen
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Verordnung über die Staatsanwaltschaft (VO STA)
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steuert die Strafverfolgung im Kanton, sorgt für eine vertrauensbildende Kommunikationskultur nach innen und nach aussen, vertritt die Staatsanwaltschaft nach aussen, sorgt für eine ef- fektive und effiziente
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Verordnung über Forschung, Entwicklung und Dienstleistungen an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Verordnung Forschung, Entwicklung, Dienstleistungen)
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Kanton Zug 414.363 Verordnung über Forschung, Entwicklung und Dienstleistungen an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Verordnung Forschung, Entwicklung, Dienstleistungen) Vom 2. September
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Microsoft Word - 512.2-A1.doc
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512.2-A 1 1 Gesetz über die Organisation der Polizei (Anhang: Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden) (verabschiedet durch AG Gemeinden/Sicherheitsdirektion am 20. Januar 2006)) Aufgabe Zuständigkeit heut
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Verordnung über die Strafanstalt Zug
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Kanton Zug 331.1 Verordnung über die Strafanstalt Zug Vom 6. Mai 2003 (Stand 1. Oktober 2013) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 115 des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und St
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Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug
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chen Weisungen; e) die Geschäftsführung des Hochschulrats; f) die Vertretung der Hochschule nach innen und aussen; g) der Abschluss von Verträgen, soweit diese Kompetenz nicht einer an- deren Instanz
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711.31-16-1.de.pdf
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Gemeinden fest. Bevor die Gemeinden Bauzonen arrondieren, zeigen sie auf: a. wie sie ihre Siedlungen nach innen entwickeln; b. dass an raumplanerisch zweckmässigen Orten arrondiert wird; c. dass die Gebiete verfüg-
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915.1 - Gesetz über die Wirtschaftspflege im Kanton Zug (Wirtschaftspflegegesetz)
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beit und Koordination 1 Behörden und Verwaltung vernetzen den Wirtschaftsstandort Zug aktiv nach innen und aussen. * 2 Der Kanton kann zu diesem Zweck regionalen oder nationalen Träger schaften, Plattformen