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1132.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1132.2 (Laufnummer 11233) INTERPELLATION VON ROSMARIE FÄHNDRICH BURGER UND ERWINA WINIGER JUTZ BETREFFEND BERUFSVORBEREITUNGSSCHULE (B-V-S), 10. SCHULJAHR (VORLAGE NR. 1132.1 -
213.53 - Geschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug
Kanton Zug 213.53 Geschäftsordnung Amt für Kindes­ und Erwachsenenschutz Zug Vom 20. November 2018 (Stand 20. November 2018) Das Amt für Kindes­ und Erwachsenenschutz, gestützt auf Art. 440 des Schwei
Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
umfassende Transparenz des Abstimmungsverhaltens der einzel­ nen Mitglieder des Kantonsrats gegen innen (Kantonsrat) und gegen aussen (Öffentlichkeit). § 2 Geltungsbereich 1 Die Anlage kommt bei allen
Verordnung über die Staatsanwaltschaft (VO STA)
steuert die Strafverfolgung im Kanton, sorgt für eine vertrauensbildende Kommunikationskultur nach innen und nach aussen, vertritt die Staatsanwaltschaft nach aussen, sorgt für eine ef- fektive und effiziente
Verordnung über Forschung, Entwicklung und Dienstleistungen an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Verordnung Forschung, Entwicklung, Dienstleistungen)
Kanton Zug 414.363 Verordnung über Forschung, Entwicklung und Dienstleistungen an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Verordnung Forschung, Entwicklung, Dienstleistungen) Vom 2. September
Microsoft Word - 512.2-A1.doc
512.2-A 1 1 Gesetz über die Organisation der Polizei (Anhang: Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden) (verabschiedet durch AG Gemeinden/Sicherheitsdirektion am 20. Januar 2006)) Aufgabe Zuständigkeit heut
Verordnung über die Strafanstalt Zug
Kanton Zug 331.1 Verordnung über die Strafanstalt Zug Vom 6. Mai 2003 (Stand 1. Oktober 2013) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 115 des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und St
Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug
chen Weisungen; e) die Geschäftsführung des Hochschulrats; f) die Vertretung der Hochschule nach innen und aussen; g) der Abschluss von Verträgen, soweit diese Kompetenz nicht einer an- deren Instanz
711.31-16-1.de.pdf
Gemeinden fest. Bevor die Gemeinden Bauzonen arrondieren, zeigen sie auf: a. wie sie ihre Siedlungen nach innen entwickeln; b. dass an raumplanerisch zweckmässigen Orten arrondiert wird; c. dass die Gebiete verfüg-
915.1 - Gesetz über die Wirtschaftspflege im Kanton Zug (Wirtschaftspflegegesetz)
beit und Koordination 1 Behörden und Verwaltung vernetzen den Wirtschaftsstandort Zug aktiv nach innen und aussen. * 2 Der Kanton kann zu diesem Zweck regionalen oder nationalen Träger­ schaften, Plattformen

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