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1536.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
höher ausfallen als die Busse selber. Weil Ordnungsbussen unmittelbar nach der Tat ver- hängt werden, kommen ihnen zudem eine belehrende und präventive Wirkung zu. Auch erfolgt keine polizeiliche Erfassung meindekassen. Werden Übertretungen durch Dritte, also nicht durch Polizeiangehörige, ange- zeigt, kommen die betreffenden Bussenerträge dem Kanton zugute. Mit dieser Regelung kann das Gewaltmonopol der
1554.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
festgehalten, dass Einbürgerungsent- scheide Akte der Rechtsanwendung sind. Gemäss Bundesgericht kommen den Parteien eines Einbürgerungsverfahrens alle Verfahrensgarantien eines Verwal- tungs- und Ger hervorzuheben: • Einbürgerungsentscheide sind Akte der Rechtsanwendung (Verfügungen); • Den Parteien kommen alle Verfahrensgarantien eines Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens zu, beispielsweise Anspruch auf Wichtigste in Kürze 2 2. Ausgangslage 2 3. Gründe für die Teilrevision 9 4. Kommentar zur Verfassungsänderung 10 5. Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen des Bürgerrechtsgesetzes 10 6. Vernehmlassungsergebnis
1733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
in vielen Punkten dem Wissen ü- ber die klassischen Hochkulturen in nichts nachsteht. Pfahlbauten kommen im ganzen Alpenraum vor. Die schweizerischen Siedlungen nehmen eine Sonderstellung ein, denn sie
1568.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nsgrenze steu- erlich absetzen dürfe, könne der Mieter den Mieterabzug nur bis zu einem Reinein- kommen von 50'000 Franken geltend machen. Der Mieterabzug solle aber nicht nur die Gleichstellung zwischen (Vorlage Nr. 1237.1 - 11489) und die Motion von Martin B. Lehmann betreffend Erhöhung der Reinein- kommensgrenze beim Mieterabzug im Steuergesetz vom 7. Mai 2007 (Vorlage Nr. 1534.1 - 12377) behandelt. Diff 5. Finanzielle Auswirkungen der beantragten Änderungen...................................33 6. Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen ..................................................35 7. Anträge .
1704.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
festgehalten, dass Einbürgerungs- entscheide Akte der Rechtsanwendung sind. Gemäss Bundesgericht kommen den Parteien ei- nes Einbürgerungsverfahrens alle Verfahrensgarantien eines Verwaltungs- und Ger hervorzuhe- ben: - Einbürgerungsentscheide sind Akte der Rechtsanwendung (Verfügungen); - Den Parteien kommen alle Verfahrensgarantien eines Verwaltungs- und Gerichtsverfah- rens zu, beispielsweise Anspruch Damen und Herren 1. In Kürze 2. Ausgangslage 3. Gründe für die Teilrevision 4. Kommentar zur Verfassungsänderung 5. Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen des Bürgerrechtsgesetzes 6. Vernehmlassungsergebnis
1734.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
höher ausfallen als die Busse selber. Weil Ordnungsbussen unmittelbar nach der Tat ver- hängt werden, kommen ihnen zudem eine belehrende und präventive Wirkung zu. Auch erfolgt keine polizeiliche Erfassung meindekassen. Werden Übertretungen durch Dritte, also nicht durch Polizeiangehörige, ange- zeigt, kommen die betreffenden Bussenerträge dem Kanton zugute. Mit dieser Regelung kann das Gewaltmonopol der
1709.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
öhung erhielte den Charakter eines undifferenzier- ten, systemwidrigen Bonus und würde für die kommenden Jahre wiederum Präjudizien schaf- fen. Auch bei einer allfälligen an den Ertragsüberschuss gekoppelten
1567.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
welche Bestandteil der bisherigen Leistungen des Bundes, respektive der IV sind. Zusammenfassend kommen durch das IFEG und Art. 197 Ziff. 4 BV ab 2008 neu folgende Aufgaben auf die Kantone zu: − Anerkennung Stellen ist ab 2008 mit zusätzlichem wiederkehrenden Personalaufwand von Fr. 425'250.- zu rechnen. Dazu kommen im ersten Jahr einmalige Beschaffungen im Bereich Ausrüstung (Fr. 6'000.- /Person) und Mobiliar (Fr
1624.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1624.1 Laufnummer 12588 Kantonsratsbeschlüsse betreffend Rahmenkredit für die Planung, den Landerwerb und den Bau der Nordzufahrt in Zug/Baar - Kreditfreigabe und Beteiligung der Gemeinden
581.10b - Beilage 2
ihrer hierarchischen Stellung zwischen Regierungsrat und Baudirektion sowie ihrer Zusammensetzung kommen ihr aber sowohl politische wie fachliche Befugnisse zu. Es ist insbesondere ihre Aufgabe, das Projekt Hans-Rudolf Wild genügend abgesichert fühlte, dass ein sachdienlicher Vergleichsvorschlag zustande kommen würde, weshalb er sich über die einzelnen Verhandlungsschritte zwar informieren liess, die jeweils

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