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754.09b - Beilage 2
ihrer hierarchischen Stellung zwischen Regierungsrat und Baudirektion sowie ihrer Zusammensetzung kommen ihr aber sowohl politische wie fachliche Befugnisse zu. Es ist insbesondere ihre Aufgabe, das Projekt Hans-Rudolf Wild genügend abgesichert fühlte, dass ein sachdienlicher Vergleichsvorschlag zustande kommen würde, weshalb er sich über die einzelnen Verhandlungsschritte zwar informieren liess, die jeweils
581.08 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
einer ersten überschlagsmässigen Schätzung noch vermutet, ein Neubau würde erheblich teurer zu stehen kommen (rund 12 Mio. Franken) als der beantragte Umbau (7,2 Mio. Franken), so waren die Fachleute nun plötzlich
822.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
beantworten wir die Interpellation von Eusebius Spescha betreffend Neuformulierung der Verfassung und kommen auf 2 822.2/857.2/1317.2 - 11703 die Petition von Matthias Kieffer betreffend Totalrevision der m“ Zu rechnen ist mit zwei zusätzlichen Personaleinheiten mit Kosten von je Fr. 150'000.--. Dazu kommen für unabdingbare externe Beratungen gesamthaft rund Fr. 100'000.--. Diese sind in der folgenden Tabelle gesamthaft rund Fr. 100'000.-- für unabdingbare externe Beratung nach Bedarf in die Budgets der kommenden Jahre einzustellen. Nicht berücksichtigt sind bei den finanziellen Auswirkungen hingegen die be
754.07 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
einer ersten überschlagsmässigen Schätzung noch vermutet, ein Neubau würde erheblich teurer zu stehen kommen (rund 12 Mio. Franken) als der beantragte Umbau (7,2 Mio. Franken), so waren die Fachleute nun plötzlich
972.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 972.2/974.2 (Laufnummer 12005) MOTION VON RENÉ BÄR, HANS DURRER UND HEINZ TÄNNLER BETREFFEND SCHAFFUNG EINER UNABHÄNGIGEN ANLAUFSTELLE FÜR MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER (OMBUDSMA
974.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 972.2/974.2 (Laufnummer 12005) MOTION VON RENÉ BÄR, HANS DURRER UND HEINZ TÄNNLER BETREFFEND SCHAFFUNG EINER UNABHÄNGIGEN ANLAUFSTELLE FÜR MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER (OMBUDSMA
836.2 - Antwort des Regierungsrates
Beweissi- cherung, Beweisauswertung etc.) ist jedoch Sache der Kantone. Wegen dieser Auf- gabenteilung kommen die Kantone nicht darum herum, eigene Internetdienste aus- zubauen. Dies ist folgerichtig und dringend einem gewissen Grad - mit ein Grund sein können, warum es zu Gewalttätigkeiten unter Jugendlichen kommen kann. Es wäre jedoch verfehlt, den regelmässigen Kon- sum virtueller Gewalt durch entsprechende Videos
857.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
beantworten wir die Interpellation von Eusebius Spescha betreffend Neuformulierung der Verfassung und kommen auf 2 822.2/857.2/1317.2 - 11703 die Petition von Matthias Kieffer betreffend Totalrevision der m“ Zu rechnen ist mit zwei zusätzlichen Personaleinheiten mit Kosten von je Fr. 150'000.--. Dazu kommen für unabdingbare externe Beratungen gesamthaft rund Fr. 100'000.--. Diese sind in der folgenden Tabelle gesamthaft rund Fr. 100'000.-- für unabdingbare externe Beratung nach Bedarf in die Budgets der kommenden Jahre einzustellen. Nicht berücksichtigt sind bei den finanziellen Auswirkungen hingegen die be
2476.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und höhen- mässig keiner der im Gesetz erwähnten Gattungen oder Baumtypen zuzuordnen. Am nächsten kommen die grossen Zierbäume den hochstämmigen Obstbäumen. Aus diesem Grunde gilt der Mindestabstand von Herausforderungen bei der Revision des Nachbarrechts G. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens H. Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen I. Finanzielle Auswirkungen J. Zeitplan K. Antrag A. In Kürze Der Fällen vorzusehen, in denen das neu gebildete Land durch Gewässerkorrektion gewon- nen wird. H. Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen Nachfolgend werden die revidierten nachbarrechtlichen Bestimmungen
2838.1 - Motionstext
werden. Denn die eingenommenen Gelder fliessen nicht mehr in die allgemeine Staatskasse, sondern kommen über die Spezialfinanzierung Strassenbau wieder sämtlichen Ve rkehrsteil- nehmern, namentlich auch

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