-
1288.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
betreffend Befreiung der juristischen Personen von der Kirchensteuer 3.1. Motionsbegehren 3.2. Kommentar zur Rechtsprechung des Bundesgerichts 3.3. Beurteilung des Motionsbegehrens 2 1271.2/1288.2 - 11795 Oktober 2004 an den Re- gierungsrat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen. 3.2. Kommentar zur Rechtsprechung des Bundesgerichts Seit 1878 hat das Bundesgericht wiederholt die Verfassung
-
1297.04 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
-
Anpassung kantonaler Gesetze an die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) und an das Bundesgesetz über das Jugendstrafverfahren (Jugendstrafgesetz, JStG) vom ……………… 2005 Der Ka
-
1297.02 - Antrag des Obergerichtes und des Regierungsrates
-
Anpassung kantonaler Gesetze an die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) und an das Bundesgesetz über das Jugendstrafverfahren (Jugendstrafgesetz, JStG) vom ……………… 2005 Der Ka
-
1317.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
-
beantworten wir die Interpellation von Eusebius Spescha betreffend Neuformulierung der Verfassung und kommen auf 2 822.2/857.2/1317.2 - 11703 die Petition von Matthias Kieffer betreffend Totalrevision der m“ Zu rechnen ist mit zwei zusätzlichen Personaleinheiten mit Kosten von je Fr. 150'000.--. Dazu kommen für unabdingbare externe Beratungen gesamthaft rund Fr. 100'000.--. Diese sind in der folgenden Tabelle gesamthaft rund Fr. 100'000.-- für unabdingbare externe Beratung nach Bedarf in die Budgets der kommenden Jahre einzustellen. Nicht berücksichtigt sind bei den finanziellen Auswirkungen hingegen die be
-
1192.2 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
-
n und Staats- anwälte die Kompetenz hätten, in eigenen Verfahren Strafbefehle zu erlassen. Voll- kommen anderer Meinung ist das Einzelrichteramt. Es ist gegen einen vorzeitigen Wechsel. Ein vorzeitiger
-
1210.3b - Beilage 2
-
ihrer hierarchischen Stellung zwischen Regierungsrat und Baudirektion sowie ihrer Zusammensetzung kommen ihr aber sowohl politische wie fachliche Befugnisse zu. Es ist insbesondere ihre Aufgabe, das Projekt Hans-Rudolf Wild genügend abgesichert fühlte, dass ein sachdienlicher Vergleichsvorschlag zustande kommen würde, weshalb er sich über die einzelnen Verhandlungsschritte zwar informieren liess, die jeweils
-
1220.2 - Antwort des Regierungsrates
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1220.2 (Laufnummer 11455) INTERPELLATION VON ANNA LUSTENBERGER-SEITZ UND MAJA DÜBENDORFER CHRISTEN BETREFFEND GEPLANTE „REGIONALE STUNDENTAFEL 2005“ AUF DER PRIMARSTUFE (VORLAGE
-
1297.08 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
-
Anpassung kantonaler Gesetze an die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) und an das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (Jugendstrafgesetz, JStG) vom ……………… 2005 Der Kanton
-
1297.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 28. Februar 2006
-
Anpassung kantonaler Gesetze an die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) und an das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (Jugendstrafgesetz, JStG) vom 22. Dezember 2005 Der
-
1297.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
Anpassung kantonaler Gesetze an die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) und an das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (Jugendstrafgesetz, JStG) vom ……………… 2005 Der Kanton