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2106.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Bundesrecht ist nicht möglich. Geschätzt wird, dass rund 5 % bis 8 % Selbststän- digerwerbende hinzu kommen werden (vgl. Kanton Waadt: 3.8 %, Kanton Appenzell i.R.: 13.2 %, welche bereits heute über Regelungen
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2141.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2331.1 / 2129.2 / 2141.2 / 2254.2 Laufnummer 14535 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006–2011 Motion von Philippe Camenisch, Cornelia Stocker, Alice Landtwing, A
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2129.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
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sind jedoch nach wie vor klar tiefer. Verschiedene Gemeinden sehen vor, den Steuerfuss in den kommenden Jahren minim anzupassen. Eine weitere generelle Annäherung unter den Gemeinden ist aber nicht f explizit am kantonalen Mittel orientiert. Verschiedene Gemeinden planen, den Steuerfuss in den kommenden Jahren minim anzupassen. Eine generelle Annäherung des Steuerfusses unter den Gemeinden ist aber stabile bis sinkende Erträge. Trotz Wirtschaftskrise prognostizieren verschiedene Gemeinden für die kommenden Jahre (bis 2015 bzw. 2016) wieder leicht steigende Steuererträge (insbesondere Cham, Hünenberg,
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2129.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2331.1 / 2129.2 / 2141.2 / 2254.2 Laufnummer 14535 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006–2011 Motion von Philippe Camenisch, Cornelia Stocker, Alice Landtwing, A
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2201.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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alleine für Ar- beitnehmende mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton zur Anwendung bringen müssen. Dazu kommen noch spezielle Tarife für Einkünfte aus Nebenerwerb, für ausländische Künstlerinnen und Künstler Die kantonale Steuerverwaltung berechnet die Steuerbelastung entsprechend den für die Ei n- kommenssteuern geltenden Steuersätzen und Steuerfüssen, wobei sich der Anteil für die G e- meindesteuern nach
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2103.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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liess sich ausserdem darüber informieren, dass die Baudirektion die Finanzie- rung der in den kommenden Jahren und Jahrzehnten geplanten Hoch- und Tiefbauvorhaben mit einem Investitionsvolumen von 2.55
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2123.1a - Beilage
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weshalb dieser Absatz ersatzlos gestrichen werden kann, verweisen wir auf unsere nachfolgende Kommentierung zu § 38 des Polizeistrafgesetzes. § 5 Strafen 1 Die Strafe ist Busse. 2 In besonders leichten Dieser Absatz wird sinngemäss ins Übertretungsstrafgesetz übernommen (§ 4 ÜStG). Es kann auf die Kommentierung von § 4 ÜStG verwiesen werden. Seite 2/10 abgesehen werden. Absatz 2: Der Inhalt dieser Bestimmung von Art. 12 Abs. 1 StGB in Verbindung mit Art. 104 StGB zu wiederho- len. Absatz 2: vgl. dazu den Kommentar zu § 3 ÜStG im Bericht und Antrag des Regierungsrats zum Übertre- tungsstrafgesetz. Absatz 3: Für
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2170.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der politischen Kräfteverhältnisse erreicht wird. Insbesondere durch den Verzicht auf ein Quorum kommen alle Stimmen bei der Oberzuteilung auf die Listengruppen (Parteien) zum Zug. Es gibt keine grös- Kandidierenden für die Wahl auf den beiden leeren vor gedruckten Zei- len des Wahlzettels in Frage kommen können. Dieses letztere System führe allerdings gege n- über dem von der SVP bevorzugten System zu 38 KV neu festzulegen und in § 78 Abs. 2 KV, der ganz allgemein das für Urnenwahlen zur Anwendung kommende Wahlsystem festlegt, ist ein entsprechender Vorbehalt anzubringen. Im Weiteren sind die Unverei
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2195.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Wohnungen). - Falls der Zürcher Kantonsrat dem Projekt Agrovet am Standort Strickhof nicht zustimmt, kommen Kauf- und Pachtvertrag nicht zu Stande. Mitte August 2012 hat die Baudirektion mit Zustimmung des Strategie läuft nach Plan. Die Infrastruktur ist optimal bis maximal ausg e- lastet, wird aber für die kommenden Jahre reichen. Infrastruktur Der Schluechthof wurde vom Kanton Zug 1948 erworben und in mehreren
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2194.3c - Beilage 3
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gesetzmässigen Handlungen verantwortlich gemacht werden oder wenn sie in Ausübung des Dienstes zu Schaden kommen und Forderungen dafür gegenüber Dritten einzuklagen haben. nen und Mitarbeitern unentgeltlich Re gen Handlungen verantwort- lich gemacht werden oder wenn sie in Ausübung des Dienstes zu Schaden kommen und Forderungen da- für gegenüber Dritten einzuklagen haben. 2 Ergibt das Verfahren, dass die Mi