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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
rsicherung während 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu kürzen. Ein entsprechendes Ein- kommen ist unverzüglich dem Personalamt zu melden. * 6 Die Landschreiberin bzw. der Landschreiber, die bzw gesetzmässigen Handlungen verantwortlich ge- macht werden oder in Ausübung des Dienstes zu Schaden kommen und Forderungen dafür gegenüber Dritten einzuklagen haben. * 2 Ergibt das Verfahren, dass die Mi
414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
Bildung an. 2. Hochschulpersonal 2.1. Allgemeine Bestimmungen § 6 Grundsatz 1 Für das Hochschulpersonal kommen die Bestimmungen der Personalge- setzgebung zur Anwendung, soweit diese Verordnung keine anderen die Mitglieder der Hochschulleitung, die Dozierenden und die wissen- schaftlichen Mitarbeitenden kommen die Bestimmungen zum Studienurlaub zur Anwendung1). * § 21 Arbeitszeit 1 Die Arbeitserbringung erfolgt
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
rsicherung während 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu kürzen. Ein entsprechendes Ein- kommen ist unverzüglich dem Personalamt zu melden. * 6 Die Landschreiberin bzw. der Landschreiber, die bzw gesetzmässigen Handlungen verantwortlich ge- macht werden oder in Ausübung des Dienstes zu Schaden kommen und Forderungen dafür gegenüber Dritten einzuklagen haben. * 2 Ergibt das Verfahren, dass die Mi
721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
des schweizerischen Umwelt- rechts oder die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Überein- kommen zum Schutz der Umwelt; g) sie haben Melde- oder Bewilligungspflichten nach dem BGSA7) ver- letzt;
257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
geltenden Recht nehmen Ausführungen zum Thema “Bewilligun gen“ ( 2 ff. GGG) breiten Raum ein. Dazu kommen Betriebs- vorschriften ( 27 ff.). Ferner setzt das geltende Recht die Patentabgaben für gastgewerbliche gestellt wird. Es ist nicht Sache des Zuger Regierungsrates, diese oder jene kantonale Lösung zu kommentieren oder zu be werten. Wie die Frage des staatlichen Fähigkeitsausweises auch immer gelöst wird, so sein. Die Vernehmiassung zu einzelnen Punkten der Revisionsvorlage finden sich nachfolgend in den Kommentaren zu den Grundzügen der Revision oder zu den einzelnen Bestimmungen. 8 257.1 — 8637 3. GRUNDZÜGE
95.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Lehre für Verkaufspersonal dauert zwei Jahre, die Schul zeit beträgt zwei Halbtage pro Woche. Dazu kommen die obliga torischen Einführungskurse und Warenkundekurse; sie betref— fen in Zug zurzeit die Branchen Lehrjahr einen Tag pro Wo che, im zweiten und dritten Lehrjahr je anderthalb Tage pro Woche. Dazu kommen die obligatorischen Einführungskurse und Warenkundekurse. Auch diese Lehrtöchter und Lehrlinge können
75.4 - Bericht und Antrag der Kommission
Engagement der Sozialpartner und anderer interessierter Kreise (Vorlage Nr. 75.1, S. 7). Dem VAM kommen vier Aufgaben zu: Durchführung von Beschäfti gungsprogrammen für 20 — 5ojährige Langzeitarbeitslose
2998.1b - Beilage Bericht Konkordatsrat
LA 20-23, Ziffer 6) Für die Berichterstattung und das Controlling (vgl. Leistungsauftrag Ziffer 6) kommen die be- reits heute verwendeten Indikatoren zum Einsatz. Über die Erfüllung des Leistungsauftrags
3070.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
können eventuell der Arbeitsiosenkasse überbunden werden oder die Regelungen über die Kurzarbeit kommen zum Zuge. Die reinen Mietkosten bleiben jedoch un gedeckt und sind strittig! Wer soll diese bezahlen Millionen Franken geäufnet werden. Er ist Teil der Motion, welche die Nationalratskommission in den kommenden Wochen behandeln wird. Überdies betrifft ein Grossteil der Gesuche, die für finanzielle Unterstützung
3071.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
können eventuell der Arbeitsiosenkasse überbunden werden oder die Regelungen über die Kurzarbeit kommen zum Zuge. Die reinen Mietkosten bleiben jedoch un gedeckt und sind strittig! Wer soll diese bezahlen Millionen Franken geäufnet werden. Er ist Teil der Motion, welche die Nationalratskommission in den kommenden Wochen behandeln wird. Überdies betrifft ein Grossteil der Gesuche, die für finanzielle Unterstützung

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