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1114.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1114.3 (Laufnummer 11321) ÄNDERUNG DES SCHULGESETZES (BESONDERE FÖRDERUNG) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 14. AUGUST 2003 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr
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1120.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1120.1 (Laufnummer 11156) MOTION VON BEAT VILLIGER BETREFFEND ZIELSETZUNGEN, ORGANISATION UND ABLAUF DER AUFGABENTEILUNG ZWISCHEN KANTON UND GEMEINDEN MIT ANTRAG AUF VORLAGE EIN
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1135.1 - Motionstext
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referendum ergreift. Dabei stützen wir uns auf Artikel 41 der Kantonsverfassung: „Dem Kantonsrat kommen folgende Obliegenheiten zu: (....) r) die Ausübung der den Kantonen in der Bundesverfassung eingeräumten
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1148.2 - Antwort des Regierungsrates
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Anforderungen von externen Stellen an die Statistik werden immer umfangreicher (Beispiel NFA). Hinzu kommen weitere Ursachen in der Abteilung natürliche Personen, die zusätzli- che Personalressourcen erforderlich
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1147.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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meindebeschwerde gemäss § 49 Abs. 1 VRG beim Regierungsrat angefochten werden. Gemäss § 49 Abs. 2 VRG kommen die Vorschriften über die Verwaltungs- beschwerde sinngemäss zur Anwendung mit folgenden Änderungen: ist ihm am 21. August 2003 ge- folgt. Der Nationalrat wird diese Frage voraussichtlich in der kommenden Herbstses- sion beraten. Die Reform des Bürgerrechts soll möglichst rasch vors Volk gebracht werden
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1160.3 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1160.3 (Laufnummer 11306) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER DAS STRASSENBAUPROGRAMM 2004 - 2011 BERICHT UND ANTRAG DER STRASSENBAUKOMMISSION VOM 26. SEPTEMBER 2003 Sehr geehrter Herr Pr
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1185.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1185.2 (Laufnummer 11347) INTERPELLATION VON GUIDO KÄCH BETREFFEND BETRIEBS- UND INFRASTRUKTURKOSTEN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHR (VORLAGE NR. 1185.1 - 11322) ANTWORT DES REGIER
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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611.1 7) BGS 942.41 6 153.3 11. Tätigkeit als Zentrale Behörde für das Haager Kindesschutzüberein- kommen sowie das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen und als Vollzugsbehörde für Rückführungen bei Ki
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Justizvollzugsverordnung (JVV)
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ng (StPO) vom 5. Okto ber 20073), Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes zum Internationalen Überein kommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 18. Dezember 20154), Art 212 Militärstrafprozess
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153.53 - Informatikverordnung (ITV)
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sie insoweit, als diese die ITMittel des Kantons nutzen. Den öffentlichrechtlichen Anstal ten kommen diesfalls die gleichen Rechte und Pflichten wie einer Direktion zu. 3 Sie gilt nicht für die von