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Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG)
eingetragenen Partner- schaft vermögensrechtliche Ansprüche über Franken 100’000.– geltend ge- macht, kommen die Ansätze von § 11 Abs. 1 zur Anwendung. 4 Die Entschädigung an die Vertretung des Kindes in e
Reglement über die Jahresarbeitszeit
effizienten und umfassenden Aufgabenerfüllung sowie den Anliegen der externen und internen Kundschaft kommen oberste Priorität zu. Unge- achtet der Jahresarbeitszeit ist die Auskunfts- und Dienstleistungsbereit-
215.32 - Verordnung über die Bereinigung der dinglichen Rechte und die Anlage des Grundbuches
kann, sind vom Kantonsgericht nach vorausgegan­ gener Auskündigung kraftlos zu erklären. 7 215.32 3 Kommen mehrere solche Fälle in Betracht, so ist das Verfahren womög­ lich gemeinsam durchzuführen. § 22
Verordnung über den Anwaltstarif (AnwT)
Grundhono- rars berechnet werden, bei Zivilprozessen unter Berücksichtigung des noch in Betracht kommenden Streitwertes. In besonderen Fällen darf ausnahms- weise das volle Grundhonorar berechnet werden
Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren)
Lehrort den betref­ fenden Kantonen Rechnung. 4 Für Exkursionen, Sprachaufenthalte, Schullager usw. kommen die Lernen­ den auf. Die Schule kann sich an den Kosten beteiligen. 5 Die Schulleitung kann Weisungen
Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz)
ssitzungen mit beratender Stimme teil. § 13 Denkmalkommission – Aufgaben 1 Der Denkmalkommission kommen folgende Aufgaben zu: a) Beratung des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie in grundle­ genden
Spitalgesetz
eiligung für ambulante und sta­ tionäre Pflegeleistungen für das Kantonsgebiet einheitlich fest. Kommen sie diesen Aufgaben nicht zeitgerecht nach, handelt der Regierungsrat an ihrer Stelle. 3 Die Sta
Reglement zur Qualitätsbescheinigung über die lebensmittelrechtliche Sicherheit (Reglement Qualitätsbescheinigung, RQB)
Verhältnisse: Faktor 1 § 2 Numerische Bewertung der Kontrollbereiche 1 Für jeden Kontrollbereich kommen die folgenden numerischen Bewertun- gen zur Anwendung: a) Stufe 1: keine Mängel (Lebensmittelsicherheit
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG)
Kanton Zug 844.4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) Vom 30. April 2009 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung des Bundesgesetzes über die
Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
Pluspunkte (maximal 60 Punk- te); d) * je Fr. 1000.– mehr ergeben 2 Minuspunkte. Das Bewerberein- kommen sowie das Einkommen des Ehegatten eines Bewerbers wird nach den gegenwärtigen Verhältnissen in die , so kann die Direktion für Bildung und Kultur unter Berücksichtigung des erzielten Erwerbsein- kommens sowie der persönlichen und familiären Verhältnisse von einem fiktiven höheren Vermögen ausgehen.

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