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632.1 - Steuergesetz
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Abs. 1 geltend machen kann; h) bis zu 4000 Franken pro Jahr vom niedrigeren der beiden Erwerbsein- kommen von in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten. Bei Mitarbeit des einen Eheteils im Beruf, Geschäft oder die steuerpflichtige Person die Kosten selber trägt und diese 5 Prozent des massgebenden Reinein- kommens übersteigen; b) * die freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund, die
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz
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beachten ist, dass mindestens 50 % des Kantonsbeitrags den Zuger Schülerinnen und Schülern zugute kommen muss. * 3 … * 1) BGS 412.11 16 412.111 10. Allgemeine Weiterbildung * § 36 Beiträge 1 Der Kanton
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211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
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Betreffend die öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Körperschaften und Anstalten im Kanton Zug kommen die bezüglichen Bestimmungen der zu- gerischen Kantonsverfassung1) und des Gesetzes über das Gem
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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611.1 7) BGS 942.41 6 153.3 11. Tätigkeit als Zentrale Behörde für das Haager Kindesschutzüberein- kommen sowie das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen und als Vollzugsbehörde für Rückführungen bei Ki
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844.4 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG)
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Kanton Zug 844.4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) Vom 30. April 2009 (Stand 14. September 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung des Bundesgesetzes über
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632.1 - Steuergesetz
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Abs. 1 geltend machen kann; h) bis zu 4000 Franken pro Jahr vom niedrigeren der beiden Erwerbsein- kommen von in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten. Bei Mitarbeit des einen Eheteils im Beruf, Geschäft oder die steuerpflichtige Person die Kosten selber trägt und diese 5 Prozent des massgebenden Reinein- kommens übersteigen; b) * die freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund, die
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412.11 - Schulgesetz (SchulG)
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an die Kosten der zahnärztli- chen Behandlung können die dazu notwendigen Steuerdaten zum Reinein- kommen und -vermögen oder zum steuerbaren Einkommen und Vermögen der Eltern verwendet werden. § 44 * Kantonale
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416.211 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
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Pluspunkte (maximal 60 Punk- te); d) * je Fr. 1000.– mehr ergeben 2 Minuspunkte. Das Bewerberein- kommen sowie das Einkommen des Ehegatten eines Bewerbers wird nach den gegenwärtigen Verhältnissen in die , so kann die Direktion für Bildung und Kultur unter Berücksichtigung des erzielten Erwerbsein- kommens sowie der persönlichen und familiären Verhältnisse von einem fiktiven höheren Vermögen ausgehen.
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417.16 - Verordnung über den Sportfonds
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Kanton Zug 417.16 Verordnung über den Sportfonds * Vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 10 Abs. 2 des Sportgesetzes vom 29. August 20021) und §
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414.134 - Promotionsordnung für die kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug (COVID-19-Pandemie)
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Kanton Zug 414.134 Promotionsordnung für die kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug (COVID-19-Pandemie) Vom 14. April 2020 (Stand 25. April 2020) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des