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632.1 - Steuergesetz
Abs. 1 geltend machen kann; h) bis zu 4000 Franken pro Jahr vom niedrigeren der beiden Erwerbsein- kommen von in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten. Bei Mitarbeit des einen Eheteils im Beruf, Geschäft oder die steuerpflichtige Person die Kosten selber trägt und diese 5 Prozent des massgebenden Reinein- kommens übersteigen; b) * die freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund, die
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz
beachten ist, dass mindestens 50 % des Kantonsbeitrags den Zuger Schülerinnen und Schülern zugute kommen muss. * 3 … * 1) BGS 412.11 16 412.111 10. Allgemeine Weiterbildung * § 36 Beiträge 1 Der Kanton
211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
Betreffend die öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Körperschaften und Anstalten im Kanton Zug kommen die bezüglichen Bestimmungen der zu- gerischen Kantonsverfassung1) und des Gesetzes über das Gem
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
611.1 7) BGS 942.41 6 153.3 11. Tätigkeit als Zentrale Behörde für das Haager Kindesschutzüberein- kommen sowie das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen und als Vollzugsbehörde für Rückführungen bei Ki
844.4 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG)
Kanton Zug 844.4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) Vom 30. April 2009 (Stand 14. September 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung des Bundesgesetzes über
632.1 - Steuergesetz
Abs. 1 geltend machen kann; h) bis zu 4000 Franken pro Jahr vom niedrigeren der beiden Erwerbsein- kommen von in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten. Bei Mitarbeit des einen Eheteils im Beruf, Geschäft oder die steuerpflichtige Person die Kosten selber trägt und diese 5 Prozent des massgebenden Reinein- kommens übersteigen; b) * die freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund, die
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
an die Kosten der zahnärztli- chen Behandlung können die dazu notwendigen Steuerdaten zum Reinein- kommen und -vermögen oder zum steuerbaren Einkommen und Vermögen der Eltern verwendet werden. § 44 * Kantonale
416.211 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
Pluspunkte (maximal 60 Punk- te); d) * je Fr. 1000.– mehr ergeben 2 Minuspunkte. Das Bewerberein- kommen sowie das Einkommen des Ehegatten eines Bewerbers wird nach den gegenwärtigen Verhältnissen in die , so kann die Direktion für Bildung und Kultur unter Berücksichtigung des erzielten Erwerbsein- kommens sowie der persönlichen und familiären Verhältnisse von einem fiktiven höheren Vermögen ausgehen.
417.16 - Verordnung über den Sportfonds
Kanton Zug 417.16 Verordnung über den Sportfonds * Vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 10 Abs. 2 des Sportgesetzes vom 29. August 20021) und §
414.134 - Promotionsordnung für die kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug (COVID-19-Pandemie)
Kanton Zug 414.134 Promotionsordnung für die kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug (COVID-19-Pandemie) Vom 14. April 2020 (Stand 25. April 2020) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des

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