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921.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz Landwirtschaft
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pächter unzumutbar ist, oder b) die Verpächterin oder der Verpächter das Gewerbe an andere Nach- kommen verpachtet. § 5 Ausübung des Vorpachtrechts 1 Will die Verpächterin oder der Verpächter ein Gewerbe
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331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
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ng (StPO) vom 5. Okto- ber 20073), Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes zum Internationalen Überein- kommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 18. Dezember 20154), Art. 192 Militärstrafgesetz
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417.16 - Verordnung über den Sportfonds
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Kanton Zug 417.16 Verordnung über den Sportfonds * Vom 4. Oktober 2005 (Stand 5. Dezember 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 10 Abs. 2 des Sportgesetzes vom 29. August 20021) und
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153.53 - Informatikverordnung (ITV)
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sie insoweit, als diese die IT-Mittel des Kantons nutzen. Den öffentlich-rechtlichen Anstal- ten kommen diesfalls die gleichen Rechte und Pflichten wie einer Direktion zu. 3 Sie gilt nicht für die von
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613.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
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Kanton Zug 613.16 Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19- Epidemie (Covid-19-Härtefälle) Vom 17. Dezember 2020 (Stand 1. Dezember 2020) De
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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611.1 7) BGS 942.41 6 153.3 11. Tätigkeit als Zentrale Behörde für das Haager Kindesschutzüberein- kommen sowie das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen und als Vollzugsbehörde für Rückführungen bei Ki
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153.53 - Informatikverordnung (ITV)
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sie insoweit, als diese die IT-Mittel des Kantons nutzen. Den öffentlich-rechtlichen Anstal- ten kommen diesfalls die gleichen Rechte und Pflichten wie einer Direktion zu. 3 Sie gilt nicht für die von
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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beachten ist, dass mindestens 50 % des Kantonsbeitrags den Zuger Schülerinnen und Schülern zugute kommen muss. * 1) BGS 412.11 16 412.111 3 … * 10. Allgemeine Weiterbildung * § 36 Beiträge 1 Der Kanton
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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611.1 7) BGS 942.41 6 153.3 11. Tätigkeit als Zentrale Behörde für das Haager Kindesschutzüberein- kommen sowie das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen und als Vollzugsbehörde für Rückführungen bei Ki
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417.16 - Verordnung über den Sportfonds
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Kanton Zug 417.16 Verordnung über den Sportfonds * Vom 4. Oktober 2005 (Stand 27. November 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 10 Abs. 2 des Sportgesetzes vom 29. August 20021) und