-
1824.1 - Motionstext
-
Areals kommen. Durch die Abgabe des Areals im Baurecht soll die einzigartige Liegenschaft auch für kommende Ge- nerationen im Eigentum des Kantons verbleiben. Der Kanton hat keine Investitionen zu tätigen
-
1871.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
finanzielle Aspekte im Zweckartikel der Statuten des Zuger Kan- tonsspitals erst an fünfter Stelle kommen – hinter dem Betrieb des Spitals in Baar, der akut- medizinischen Schwerpunktversorgung der Bevölkerung
-
1872.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
Vorlage Nr. 1872.1 Laufnummer 13234 Budget 2010 und Budget 2010 der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission vom 5. November 2009 Sehr geehr
-
1870.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Vorlage Nr. 1870.1 Laufnummer 13231 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für bauliche Lärm- und Einsichtschutzmassnahmen bei der kan- tonalen Strafanstalt in Zug Bericht und Antrag des Regieru
-
1874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
und Kantonsbibliothek einzurichten. Für die Planungs- und Baukosten im Umfang von 4,44 Mio. Franken kommen Stadt und Kanton je zur Hälfte auf. Der Kanton trägt jedoch einen Anteil von 1,85 Mio. Franken für
-
1874.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
-
abzüglich eines Investitionsbeitrags der Stadt Zug von 2,22 Mio. Franken inklusive Mehrwertsteuer. Hinzu kommen allerdings 1,85 Mio. Franken, die der Kantonsrat mit dem Objektkredit für Planung und Umbau des
-
1887.09 - Antrag von Eugen Meienberg, Christina Huber Keiser und Berty Zeiter zur 2. Lesung
-
befristete Stelle für Koordination und Infor- mation im Behindertenbereich. Begründung: Ab dem Jahre 2011 kommen in Behindertenbereich viele neue Aufgaben, Pflichten und Kosten auf Gemeinden und Kantone zu. Für
-
1887.10 - Antrag von Stephan Schleiss zur 2. Lesung
-
Vorlage Nr. 1887.10 Laufnummer 13503 Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) Antrag von Stephan Schleiss zur 2. Lesung vom 16. August 2010 Gemäss Paragraph 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates ste
-
1892.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
Verlust des Dienstbüchleins oder von persönlichem Material, erfolgt zu den Gestehungskosten. Dazu kommen die Bearbeitungsgebühren. 5 § 23 Ersatz von Material 1 Wer persönliches Material oder Korpsmaterial
-
1892.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Dezember 2010
-
Verlust des Dienstbüchleins oder von persönlichem Material, erfolgt zu den Gestehungskosten. Dazu kommen die Bearbeitungsgebühren. 5 § 23 Ersatz von Material 1 Wer persönliches Material oder Korpsmaterial