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1824.1 - Motionstext
Areals kommen. Durch die Abgabe des Areals im Baurecht soll die einzigartige Liegenschaft auch für kommende Ge- nerationen im Eigentum des Kantons verbleiben. Der Kanton hat keine Investitionen zu tätigen
1871.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
finanzielle Aspekte im Zweckartikel der Statuten des Zuger Kan- tonsspitals erst an fünfter Stelle kommen – hinter dem Betrieb des Spitals in Baar, der akut- medizinischen Schwerpunktversorgung der Bevölkerung
1872.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1872.1 Laufnummer 13234 Budget 2010 und Budget 2010 der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission vom 5. November 2009 Sehr geehr
1870.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1870.1 Laufnummer 13231 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für bauliche Lärm- und Einsichtschutzmassnahmen bei der kan- tonalen Strafanstalt in Zug Bericht und Antrag des Regieru
1874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und Kantonsbibliothek einzurichten. Für die Planungs- und Baukosten im Umfang von 4,44 Mio. Franken kommen Stadt und Kanton je zur Hälfte auf. Der Kanton trägt jedoch einen Anteil von 1,85 Mio. Franken für
1874.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
abzüglich eines Investitionsbeitrags der Stadt Zug von 2,22 Mio. Franken inklusive Mehrwertsteuer. Hinzu kommen allerdings 1,85 Mio. Franken, die der Kantonsrat mit dem Objektkredit für Planung und Umbau des
1887.09 - Antrag von Eugen Meienberg, Christina Huber Keiser und Berty Zeiter zur 2. Lesung
befristete Stelle für Koordination und Infor- mation im Behindertenbereich. Begründung: Ab dem Jahre 2011 kommen in Behindertenbereich viele neue Aufgaben, Pflichten und Kosten auf Gemeinden und Kantone zu. Für
1887.10 - Antrag von Stephan Schleiss zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 1887.10 Laufnummer 13503 Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) Antrag von Stephan Schleiss zur 2. Lesung vom 16. August 2010 Gemäss Paragraph 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates ste
1892.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Verlust des Dienstbüchleins oder von persönlichem Material, erfolgt zu den Gestehungskosten. Dazu kommen die Bearbeitungsgebühren. 5 § 23 Ersatz von Material 1 Wer persönliches Material oder Korpsmaterial
1892.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Dezember 2010
Verlust des Dienstbüchleins oder von persönlichem Material, erfolgt zu den Gestehungskosten. Dazu kommen die Bearbeitungsgebühren. 5 § 23 Ersatz von Material 1 Wer persönliches Material oder Korpsmaterial

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