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2762.11 - Antrag der Kommission (WAG)
und Institutionen im Aus- land (Auslandschweizerverordnung, V-ASG) vom 7. Oktober 2015[SR 195.11] kommen zur Anwendung. 1a Gelöscht. § 4 Stimmregister § 4 Abs. 3 (geändert) 3 Eintragungen und Streichungen
2827.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
bestehenden Infrastruktur weitsichtig und gemäss einer überg e- ordneten Strategie. Unterhalt und Erhalt kommen prioritär vor Neubauten. - Wir realisieren bewilligte Bauten und Anlagen speditiv. Wir schaffen
2860.1 - Bericht der Ombudsstelle
Bericht 2017 Einführung 5 Einige konkrete Fallbeispiele 9 Statistik 17 Kurzbeschreibung Fälle 2017 25 Dank 38 Bericht 2017 zuhanden des Kantonsrats Gemäss § 2 lit.d und § 15 Abs. 3 Ombudsgesetz vom 27
2903.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 2903.3 Laufnummer 15978 Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetz - buches für den Kanton Zug (EG ZGB) vom 17. August 1911 betreffend Stiftungsauf
2764.1 - Antwort des Regierungsrats
Spitalversorgung sicherzustellen, wobei für die Planung ein leistungsorientierter Ansatz zur Anwendung kommen muss. Welche Aufgaben die Spitäler im Rahmen der kantonalen Pla- nung zu erfüllen haben, ist in
2785.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Standortvorteile und müssen deshalb Abzüge bei den Beiträgen der Vereinbarungskantone vornehmen. Hinzu kommen bilateral ve r- einbarte Abzüge durch Zusatzprotokolle, dank welchen sich die Beiträge der Vereinbarungs-
2818.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
......................................................................................... 2 3. Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen ................................................................. Verjährung, etc. im geltenden Verwaltungsgebührentarif nicht oder nur ungenügend geregelt sind. 3. Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen Ingress Der Verwaltungsgebührentarif findet seine Grundlage in § 41
2817.4 - Bericht und Antrag der Kommission
dass diese Unterla- gen zur Verfügung stehen, falls irgendwann das Bedürfnis aus der Bevölkerung kommen sollte. Die Kommission beschliesst mit 10 : 5 Stimmen ohne Enthaltung auf die Vorlagen Nrn. 2817
2823.8c - Beilage 3 Kurzgutachten
Eigentümerschaft erlassen werden kann. Anders als bei der Realisierung der Zugänglichkeit der Seeufer kommen beim Bau- und Kulturdenkrnälerschutz aber zusätzlich auch völkerrechtliche Verpflichtungen hinzu bes in der Schweiz, Bern 2014 Keller Peter MiZufferey Jean-Baptiste/Fahrländer Ludwig (Hrsg.), Kommentar zum Bundesgesetz über den Natur- und Heiinatschutz, Zürich 1997 (zit. Autor, Komm. NHG) Marti Arnold — ein Lehrbuch, Zürich/Basel/Genf 2005 Waldmann Bernhard/Belser Eva Maria/Epiney Astrid, Basler Kommentar zur Bundesverfassung, Basel 2015 (zit. Autor, BS-Komm. BV)
2823.7a - Beilage Synopse
beratender Stimme teil. § 13 Denkmalkommission – Aufgaben § 13 Aufgehoben. 1 Der Denkmalkommission kommen folgende Aufga- ben zu: a) Beratung des Amtes für Denkmalpflege und Ar- chäologie in grundlegenden

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