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1410.2 - Antwort des Regierungsrates
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Busspuren durch Taxis ausgehen, nicht beurteilen. Wie die Umfrageergebnisse in anderen Städten zeigen, kommen dort unterschiedliche Systeme zum Einsatz, welche jeweils den örtlichen Begebenheiten angepasst sind
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1409.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1409.1 (Laufnummer 11951) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DIE BEWILLIGUNG VON PERSONALSTELLEN BEIM VERWALTUNGSGERICHT FÜR DIE JAHRE 2007 - 2012 BERICHT UND ANTRAG DES VERWALTUNG
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1414.2 - Antwort des Regierungsrates
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prüfen, ob die vorzeitige Baufreigabe möglich ist. Diesem gesetzlichen Auftrag von § 67 Abs. 3 PBG kommen sie nach. 3. Ist der Regierungsrat bereit, die Legitimation zur Ergreifung für Einsprachen und B
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1423.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1423.2 (Laufnummer 12343) POSTULAT VON KARL RUST, HANS PETER SCHLUMPF, WERNER VILLIGER UND OTHMAR BIRRI BETREFFEND REORGANISATION UND RECHTLICHE STELLUNG DES STRASSENVERKEHRSAMT
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1427.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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smöglichkeiten für Motorfahrzeuge und Fahrräder nur dann in den Genuss eines kantonalen Beitrags kommen können, wenn sie von regionaler Bedeutung sind, dem Umsteigen auf öffentliche Verkehrs- mittel dienen
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1428.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Kanton Zug an die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung Beiträge von 26.6 Mio. Franken. Dazu kommen die Beiträge des Bundes von 13.8 Mio. Franken, welche vom Kanton an die Begünstigten weiter- geleitet
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1439.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Aufwand 40'000 *) 40’000 *) 40’000 *) 40’000 *) 6. ● effektiver Ertrag *) zu diesen Aufwendungen kommen die Abschreibungen von 10 % des Investiti- onsbeitrags pro Jahr degressiv hinzu. 4. Antrag Gestützt
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1438.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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realisiert den Doppelspurausbau und den Ausbau der zwei Haltestellen. Die finanziellen Mittel dafür kommen vom Bund und vom Kanton Zug. Die SBB ist Eigentümerin der bestehenden und auch der ausge- bauten
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1446.1b - Beilage 2
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Synoptische Darstellung - GOG / StPO 1. 4. 2006 Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden vom 3. Oktober 1940 Der Kantonsrat, gestützt auf §§ 49 – 62 der Kantonsverfassung, beschliesst: I. Ziv
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1446.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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dass das Strafgericht auch in Haftfällen in ordentlicher Besetzung tagen kann. • Beim Obergericht kommen die beim Strafgericht wegfallenden Berufungsfälle hin- zu. Das Obergericht sieht vorläufig davon und wird zudem ange- passt: Absätze 1 und 2: Redaktionelle Anpassung. Absatz 5: Es wird auf den Kommentar zu § 27 StPO verwiesen. § 21bis Redaktionelle Anpassung. Je nach Formulierung von § 21bis im Zu 2007 bewilligten zusätzlichen vollamtlichen Richterstelle abwarten. Sollte sich im Verlaufe der kommenden Amtsperiode zei- gen, dass die Schaffung einer weiteren voll- (oder halbamtlichen) Richterstelle