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1373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
darin festgehalten, dass Einbürgerungsentscheide Akte der Rechtsanwendung sind. Gemäss Bundesgericht kommen den Parteien eines Ein- bürgerungsverfahrens alle Verfahrensgarantien eines Verwaltungs- und Gerichtsver-
1375.2 - Antwort des Regierungsrates
soll, zu beeinflussen. Er könnte hier z. B. versuchen den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen zum Zuge kommen zu lassen. Teilt der Regierungsrat diese Auffassung und denkt er daran, solche Gelegenheiten wahrzunehmen
1375.1 - Interpellationstext
soll, zu beeinflussen. Er könnte hier z. B. versuchen den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen zum Zuge kommen zu lassen. Teilt der Regierungsrat diese Auffassung und denkt er daran, solche Gelegenheiten wahrzunehmen
1390.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Spielwiese Nord mit Kunstrasen Fr. 756'000.-- Total brutto inkl. 7,6% MwSt Fr. 2'248'000.-- Hinzu kommen die Kosten für die Überführung des GS 1759, Luegeten Zug, vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, da
1389.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1389.2 (Laufnummer 12070) INTERPELLATION VON LEO GRANZIOL UND ANDREAS HUWYLER BETREFFEND GEFÄHRLICHE STAUS AUF DER A4A, AUSFAHRT ZUG NORD (VORLAGE NR. 1389.1 - 11881) ANTWORT DE
1395.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Kontrollbereich eingesetzt werden. Unabhängig von der aktuellen Teilrevision des Sozialhilfegesetzes kommen zukünftig enorme Aufgaben auf die Direktion des Innern zu, insbesondere im Bereich Vollzug NFA. Gemäss
1419.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
hat, sind nämlich einem ständigen Wandel unterworfen. Frühere Fachkommissionen fallen weg, andere kommen neu dazu. Dies zeigt sich etwa an der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz, deren Notwendigkeit
1420.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1420.1 (Laufnummer 11977) MOTION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND RAUCHFREI GENIESSEN IM KANTON ZUG SCHUTZ VOR PASSIVRAUCHEN VOM 9. MÄRZ 2006 Die Alternative Fraktion hat am
1437.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
diese mit den neuen bundes- und kantonal-rechtlichen Vor- schriften im Widerspruch stehen. In Frage kommen zum Beispiel Regelungen im Bereich von Unvereinbarkeitsgründen (Gemeindeordnung), oder gemeindeeigenen kantonsrätlichen Kommission auf Revision von § 20 KV wird Ihnen demnächst unterbreitet. Auf eine Kommentierung der Anpassungen gemäss kantonalem Mantelerlass wird verzichtet. Die Änderungen beschränken sich
1346.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
(Geschäftsordnung) vom 25. April 19491) wird wie folgt geändert: § 51 Ziff. 5 Der Finanzdirektion kommen zu: 5. die Aufsicht über das Besoldungs- und Amtsbürgschaftswesen und die Ruhegehälter. 2. Das Gesetz

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