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1373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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darin festgehalten, dass Einbürgerungsentscheide Akte der Rechtsanwendung sind. Gemäss Bundesgericht kommen den Parteien eines Ein- bürgerungsverfahrens alle Verfahrensgarantien eines Verwaltungs- und Gerichtsver-
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1375.2 - Antwort des Regierungsrates
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soll, zu beeinflussen. Er könnte hier z. B. versuchen den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen zum Zuge kommen zu lassen. Teilt der Regierungsrat diese Auffassung und denkt er daran, solche Gelegenheiten wahrzunehmen
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1375.1 - Interpellationstext
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soll, zu beeinflussen. Er könnte hier z. B. versuchen den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen zum Zuge kommen zu lassen. Teilt der Regierungsrat diese Auffassung und denkt er daran, solche Gelegenheiten wahrzunehmen
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1390.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Spielwiese Nord mit Kunstrasen Fr. 756'000.-- Total brutto inkl. 7,6% MwSt Fr. 2'248'000.-- Hinzu kommen die Kosten für die Überführung des GS 1759, Luegeten Zug, vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, da
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1389.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1389.2 (Laufnummer 12070) INTERPELLATION VON LEO GRANZIOL UND ANDREAS HUWYLER BETREFFEND GEFÄHRLICHE STAUS AUF DER A4A, AUSFAHRT ZUG NORD (VORLAGE NR. 1389.1 - 11881) ANTWORT DE
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1395.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kontrollbereich eingesetzt werden. Unabhängig von der aktuellen Teilrevision des Sozialhilfegesetzes kommen zukünftig enorme Aufgaben auf die Direktion des Innern zu, insbesondere im Bereich Vollzug NFA. Gemäss
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1419.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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hat, sind nämlich einem ständigen Wandel unterworfen. Frühere Fachkommissionen fallen weg, andere kommen neu dazu. Dies zeigt sich etwa an der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz, deren Notwendigkeit
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1420.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1420.1 (Laufnummer 11977) MOTION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND RAUCHFREI GENIESSEN IM KANTON ZUG SCHUTZ VOR PASSIVRAUCHEN VOM 9. MÄRZ 2006 Die Alternative Fraktion hat am
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1437.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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diese mit den neuen bundes- und kantonal-rechtlichen Vor- schriften im Widerspruch stehen. In Frage kommen zum Beispiel Regelungen im Bereich von Unvereinbarkeitsgründen (Gemeindeordnung), oder gemeindeeigenen kantonsrätlichen Kommission auf Revision von § 20 KV wird Ihnen demnächst unterbreitet. Auf eine Kommentierung der Anpassungen gemäss kantonalem Mantelerlass wird verzichtet. Die Änderungen beschränken sich
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1346.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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(Geschäftsordnung) vom 25. April 19491) wird wie folgt geändert: § 51 Ziff. 5 Der Finanzdirektion kommen zu: 5. die Aufsicht über das Besoldungs- und Amtsbürgschaftswesen und die Ruhegehälter. 2. Das Gesetz