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1413.06a - Anhang
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Prüfung einer Anstoss- finanzierung durch Kanton aus Bussenertrag. Erträge (Ordnungsbussen, Gebühren) kommen nach Abzug einer Pauschale für die kantonalen Aufwändungen (Bereitstellung, Aufwand für Einsatzmittel
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1413.11a - Beilage
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Prüfung einer Anstoss- finanzierung durch Kanton aus Bussenertrag. Erträge (Ordnungsbussen, Gebühren) kommen nach Abzug einer Pauschale für die kantonalen Aufwändungen (Bereitstellung, Aufwand für Einsatzmittel
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1425.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1425.3 (Laufnummer 12159) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DER NEBENAMTLICHEN BEHÖRDENMITGLIEDER (NEBENAMTSGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VO
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1425.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kommissionen und des Präsidiums der nicht ständigen Kommissionen sollen dieselben Ansätze zur Anwendung kommen wie für das Aktenstudium der nebenamtlichen Mitglieder der Gerichte (Fr. 49.– pro Stunde bzw. Fr
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1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Spielraum macht der Regierungsrat nicht, hält aber auf Seite 3 explizit fest, dass „auf eine Kommentierung der Anpassungen gemäss kantonalem Mantelerlass verzichtet wird“. Leider ist der Bericht der v
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2133.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Baubewilli- gungs-verfahren nach dem Erlass eines Bebauungs- planes wohl kaum mehr zu Einspra- chen kommen wird. Von Winter 2022 bis Winter 2023 Detailplanung und Bau- phase Inbetriebnahme - Detailplanung;
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2134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Baubewilli- gungs-verfahren nach dem Erlass eines Bebauungs- planes wohl kaum mehr zu Einspra- chen kommen wird. Von Winter 2022 bis Winter 2023 Detailplanung und Bau- phase Inbetriebnahme - Detailplanung;
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2165.03 - Antrag des Regierungsrates
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Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Änderung vom ………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Polizeigesetz vom 30. November 20062) wi
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2188.1 - Interpellationstext
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als „nicht erwerbstätig“ qualifiziert werden , damit die Besteuerung nach dem Aufwand zur Anwendung kommen könnte? 300/mb
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2093.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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beschränken, die sich zum Zwecke der Ausbildung in der Schweiz aufhalten. 2 Als Beschränkungsmassnahmen kommen insbesondere in Betracht: a) Berücksichtigung von Eignungskriterien; b) Berücksichtigung der Dauer