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1413.06a - Anhang
Prüfung einer Anstoss- finanzierung durch Kanton aus Bussenertrag. Erträge (Ordnungsbussen, Gebühren) kommen nach Abzug einer Pauschale für die kantonalen Aufwändungen (Bereitstellung, Aufwand für Einsatzmittel
1413.11a - Beilage
Prüfung einer Anstoss- finanzierung durch Kanton aus Bussenertrag. Erträge (Ordnungsbussen, Gebühren) kommen nach Abzug einer Pauschale für die kantonalen Aufwändungen (Bereitstellung, Aufwand für Einsatzmittel
1425.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1425.3 (Laufnummer 12159) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DER NEBENAMTLICHEN BEHÖRDENMITGLIEDER (NEBENAMTSGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VO
1425.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kommissionen und des Präsidiums der nicht ständigen Kommissionen sollen dieselben Ansätze zur Anwendung kommen wie für das Aktenstudium der nebenamtlichen Mitglieder der Gerichte (Fr. 49.– pro Stunde bzw. Fr
1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Spielraum macht der Regierungsrat nicht, hält aber auf Seite 3 explizit fest, dass „auf eine Kommentierung der Anpassungen gemäss kantonalem Mantelerlass verzichtet wird“. Leider ist der Bericht der v
2133.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Baubewilli- gungs-verfahren nach dem Erlass eines Bebauungs- planes wohl kaum mehr zu Einspra- chen kommen wird. Von Winter 2022 bis Winter 2023 Detailplanung und Bau- phase Inbetriebnahme - Detailplanung;
2134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Baubewilli- gungs-verfahren nach dem Erlass eines Bebauungs- planes wohl kaum mehr zu Einspra- chen kommen wird. Von Winter 2022 bis Winter 2023 Detailplanung und Bau- phase Inbetriebnahme - Detailplanung;
2165.03 - Antrag des Regierungsrates
Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Änderung vom ………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Polizeigesetz vom 30. November 20062) wi
2188.1 - Interpellationstext
als „nicht erwerbstätig“ qualifiziert werden , damit die Besteuerung nach dem Aufwand zur Anwendung kommen könnte? 300/mb
2093.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
beschränken, die sich zum Zwecke der Ausbildung in der Schweiz aufhalten. 2 Als Beschränkungsmassnahmen kommen insbesondere in Betracht: a) Berücksichtigung von Eignungskriterien; b) Berücksichtigung der Dauer

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