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1676.1 - Gedruckter Bericht
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Bedürfnisse zu erheben. Ob es zu gemeinsamen Lösungen zwischen Kanton und (einzelnen) Gemeinden kommen kann bzw. kommen soll, ist dann eine Frage, die es auf der politischen Ebene zu entscheiden gilt.» Letzteres 2007-2011 (AP 2011) auf die Umwandlung der produkt- gebundenen Marktstützung in Direktzahlungen. Damit kommen dem Markt und der Wettbewerbsfähigkeit wachsende Bedeutung zu. Um das landwirt- schaftliche Einkommen e ef- fizient. Im Schadenfall hat der Kanton keine administrativen Aufgaben und die Versicherten kommen wesentlich schneller und einfacher zu Beiträgen. 4.10 Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht
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2147.02 - Beschluss der Vereinigten Bundesversammlung
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2015 E 211 Leuthard Doris, Bundesrätin: Dies ist ein Thema, das mit Sicherheit wieder ins Parlament kommen wird. Es ist ein Thema, bei dem es nur Konflikte gibt: zwischen den Interessen des Hochwasserschutzes der wegen gerichtlicher Entscheidungen bezüglich der Nichtberücksichtigung von Merkblättern sowieso kommen musste. Eine erste Tranche von daraus resultierenden Massnahmen wird nun ab 1. Januar 2016 umgesetzt der wegen gerichtlicher Entscheidungen bezüglich der Nichtberücksichtigung von Merkblättern sowieso kommen musste. Eine erste Tranche von daraus resultierenden Massnahmen wird nun ab 1. Januar 2016 umgesetzt
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1796.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gross. Unsere Absicht geht dahin, ein kantonales Förderprogramm auch diesen Betriebsstätten zugute kommen zu lassen und damit gewissermassen Neuland zu betreten. Als vierten Schwerpunkt sehen wir drei technische Brennstoffe verbieten, während bei Renovationen und Sanierungen überwiegend eine Technik zum Zuge kommen soll, die wenig CO2 ausstösst. Diese Motion ist einseitig und radikal. Wollte man ihr folgen, müsste nötig sein, ist selbstverständlich gemäss § 35 Abs. 2 Bst. c FHG eine Vorlage zu erstellen. Deshalb kommen wir auf unsere Absicht zurück, von vornherein einen Rahmenkredit zu ent- werfen (vgl. Vorlage Nr
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2900.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Mittel für das Gebäudeprogramm zur Verfügung. Kommentar Finanzplan BD3000.0003 und BD3000.0005: Die Förderprogramme sind abgeschlossen. Im Planjahr 2020 kommen voraussichtlich die letzten Beiträge zur Auszahlung Wachstum der chinesi schen Wirtschaft solide fort, und auch aus anderen grossen Schwellenländern kommen positive Signale. Die verfügbaren Frühindika toren deuten darauf hin, dass das globale Wachstumstempo r und die günstige Wechselkursentwicklung die Nachfrage nach Schweizer Produkten an. Zum anderen kommen auch von der Binnenwirtschaft zuneh mend Wachstumsimpulse, sodass das Wirtschaftswachstum der Schweiz
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2152.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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aus der üb- rigen Zentralschweiz und 40% aus anderen Kantonen (insbesondere Zürich, Aargau, Glarus) kommen werden. Der Regierungsrat schlägt eine schlanke Organisation vor, bestehend aus einer Hochschullei- die weiteren Vernehmlassungspartner grundsätzlich für eine PH Zug aus. Die positiven Stellungnahmen kommen zum Schluss, dass eine kantonale PH Zug aus folgenden Gründen gewinnbringend ist und jährliche Mehrkosten n von Weiterbildungskur- sen müssen für sie die Bestimmungen des Disziplinarrechts zur Anwendung kommen und es muss die Möglichkeit bestehen, sie vom Vorbereitungskurs auszuschliessen, wenn ihre Berufs-
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1590.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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umfassende Strategie einzubetten, sie dem Par- lament aber in zwei Gesetzgebungspaketen vorzulegen. Hinzu kommen soll eine separate Vorlage zur Pflegefinanzierung. Aktuell laufen die parlamentari- schen Beratungen angepasst werden müssten. 2.3.2 Bereinigung der Organisation und der Zuständigkeiten Im GesG 1970 kommen dem Gesundheitsrat zahlreiche gesundheitspolizeiliche Funktionen zu (Aufsichtsbehörde über Mediz kantonale Vollzugsaufgaben wahr. Wie bisher werden sie vom Regierungsrat bestellt. Den Zuger Gemeinden kommen die bisherigen Aufgaben im Bereich Gesundheit weiterhin zu, insbesondere im Zusammenhang mit der
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2844.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Praxis als Herausforderung erweisen. Finanzielle und personelle Auswirkungen Ausschreitungen kommen im Kanton Zug nur sehr selten und in ausserordentl ichen Situationen vor. Es ist nicht jährlich mit Amts für Mittelschulen und Pädag o- gische Hochschule (AMH) nicht einfach ersetzt werden kann. Kommentierung der geänderten Bestimmungen § 66 Abs. 3 Bst. p Schulgesetz: Kann infolge Abschaffung der Kommission insbesonde- re das befristet angestellte, jüngere Lehrpersonal trifft. 2844.1 - 15706 Seite 29/66 Kommentierung der geänderten Bestimmungen § 7 Abs. 1 Schulgesetz: Es wird keine Richtzahl mehr vorgegeben. Neu
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2904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ereichen oder Zu- und Wegzügen zwischen den Kantonen oder über die Landes- grenzen hinweg. Hinzu kommen teils erhebliche Übergangseffekte und zeitliche Verzögerungs- wirkungen, gerade auch beim Finanzausgleich neuen Instrumenten Gebrauch machen werden und ob bzw. in welchem Um- fang es zu Mitnahmeeffekten kommen wird, dürfte doch letztlich beinahe jeder Ersatzneubau energietechnisch bessere Standards als eine Lehrerinnen- und Lehrerverein betonen, dass es nicht zu steuerbedingten Spar- und Abbaumassnahmen kommen dürfe. Die Einwohnergemeinden Unterägeri und Steinhausen, die CVP sowie die Alternative – die Grünen
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1341.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gewähren will, als die Gesellschaft im Kanton steuerpflichtig bleibt. Ob diese Regelung, wenn sie denn kommen sollte, StHG-konform ist, darf stark bezweifelt werden. Der Finanzdirektor wird – wie bereits angekündigt • Behandlung parlamentarischer Vorstösse Die NFA wird frühestens im Jahr 2008 erstmals zum Tragen kommen und für den Kanton Zug nach heutigen Schätzungen zu einer Mehrbelastung von voraussichtlich 120 Mio Je nach dem im konkreten Fall in Frage stehenden Umstrukturierungstyp (Umwandlung, Spaltung etc.) kommen (reorganisa- tions)spezifische Voraussetzungen für die Steuerneutralität hinzu. Die neuen Umstru
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414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
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* 1 Für das Hochschulpersonal gemäss § 20a des Gesetzes über die Pädagogi- sche Hochschule Zug4) kommen die Bestimmungen des kantonalen Perso- nalrechts zur Anwendung, soweit diese Verordnung respektive personals gemäss § 20a Abs. 1 Bst. b und d des Ge- setzes über die Pädagogische Hochschule Zug6) kommen die Referenzfunk- tionen, der Einreihungsplan und die Lohneinreihung gemäss Ziff. 2.1a.2 so- wie Verwaltung und Stäben gemäss § 20a Abs. 1 Bst. e des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule Zug8) kommen die Referenzfunktionen, der Einreihungsplan und die Lohneinreihung der Lohn- einreihungsverordnung9)