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632.1 - Steuergesetz
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geltend machen kann; 22 632.1 h) bis zu 4000 Franken pro Jahr vom niedrigeren der beiden Erwerbsein- kommen von in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten. Bei Mitarbeit des einen Eheteils im Beruf, Geschäft oder die steuerpflichtige Person die Kosten selber trägt und diese 5 Prozent des massgebenden Reinein- kommens übersteigen; b) * die freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund, die
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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1 16) BGS 932.1 5 153.3 11. * Tätigkeit als Zentrale Behörde für das Haager Kindesschutzüberein- kommen (HKsÜ) vom 19. Oktober 199617), das Haager Er- wachsenenschutzübereinkommen (HEsÜ) vom 13. Januar
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422.1 - Filmgesetz
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Kanton Zug 422.1 Filmgesetz Vom 6. Juli 1972 (Stand 1. Oktober 2013) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), und zur Vollziehung des Bundesgesetzes über das F
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153.712 - Verfügung über die Delegation der Aufsichts- und Entscheidbefugnisse der Direktion des Innern an das Direktionssekretariat und an den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst in den Bereichen Zivilstandsrecht, Bürgerrecht sowie Namensänderungen (DelV ZiBü)
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(kanto- nale Zivilstandsverordnung, kant. ZStV) vom 28. April 19819). 2 Dem Sonderzivilstandsamt kommen sämtliche Aufgaben nach Art. 2 Abs. 2 ZStV zu. 3 Die personelle Trennung bei der Ausübung der Aufsichts-
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Microsoft Word - 512.2-A1.doc
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einer Anstoss- finanzierung durch Kan- ton aus Bussenertrag. Erträge (Ordnungsbus- sen, Gebühren) kommen nach Abzug einer Pau- schale für die kantonalen Aufwändungen (Bereit- stellung, Aufwand für Einsatzmittel
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442.2 - Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
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Kanton Zug 442.2 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel1) Vom 28. März 1828 (Stand 13. Juli 1828) Die Regierungen der hohen Stän
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417.16 - Verordnung über den Sportfonds
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Kanton Zug 417.16 Verordnung über den Sportfonds * Vom 4. Oktober 2005 (Stand 12. April 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 10 Abs. 2 des Sportgesetzes vom 29. August 20021) und §
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151.2 - Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats
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rsicherung während 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu kürzen. Ein entsprechendes Ein- kommen ist unverzüglich dem Personalamt zu melden. * § 8 * Pensionskasse 1 Die Mitglieder des Regierungsrats
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521.811 - Verordnung über den zugerischen Winkelriedfonds
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Kanton Zug 521.811 Verordnung über den zugerischen Winkelriedfonds Vom 6. Dezember 1993 (Stand 11. Juli 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Kantonsverfassung,
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Zuger Sportlerin/Sportler des Jahres 2021: Vorschläge gesucht
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Am 4. Februar 2022 wird die Zuger Sportlerin resp. der Zuger Sportler des Jahres 2021 gekürt. Wer in die Auswahl der nominierten Personen gehört, bestimmt in einem ersten Schritt die Zuger Bevölkerun