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2228.3a - Beilage
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ERHOLUNG UND BAHNVERKEHR) Titel und Ingress Titel und Ingress wurden von der Raumplanungskommission kommentarlos genehmigt. § 1 Gemäss Antrag des Regierungsrates umfasst diese Bestimmung insgesamt fünf Anpassungen angenommen. Seite 6/6 2117.5 - 14068 § 2 Diese Bestimmung wurde von der Raumplanungskommission kommentarlos genehmigt. In der Schlussabstimmung wurde der Kantonsratsbeschluss Nr. 2117.2 - 14000 in der von
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1125.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Notlagen Anspruch haben, bis sie ausreisen oder heimgeschafft werden können (s. Werner Tho- met: Kommentar zum ZUG, Schulthess Verlag 1994, Rz 229, 231, 186ff). Inhaltlich deckt sich die Notfallhilfe mit
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1182.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1182.3 (Laufnummer 11461) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEN BEITRITT ZUM KONKORDAT VOM 25. JUNI 2003 ÜBER ERRICHTUNG UND BETRIEB EINER INTERKANTONALEN POLIZEISCHULE HITZKIRCH
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1151.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1151.1 (Laufnummer 11240) MOTION VON LILIAN HURSCHLER-BAUMGARTNER BETREFFEND FINANZIELLER ENTLASTUNG VON MITGLIEDERN DES KANTONSRATES MIT KINDERN IM VORSCHULALTER z.B. MITTELS E
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1162.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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(V PBG) vom 16. November 1999 (BGS 721.111) und werden bei dieser Gelegenheit die nachfolgend im Kommentar zu Bst. a erwähnte Verordnungs- bestimmung einfügen können. Die weiteren Vollzugsregelungen aufgrund
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1173.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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verbessert wurde. Diese positive Leistung der Steuerverwaltung führte zu einer Steigerung der Ein- kommensteuern aus Vorjahren um nicht weniger als 27.3 Mio. Franken. Ohne diese Zusatz-Leistung der Steuerverwaltung entspricht und sich die Gesamtsituation mit dieser Massnahme etwas zu günstig darstellt. 1.3.2 Kommentar zur Bilanz Das gesamte Eigenkapital beläuft sich per Ende 2003 noch auf 164.5 Mio. Franken. Es hat
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1172.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Aktiengesellschaft über- nimmt, was einer eigentlichen Staatsgarantie gleich kommt (Basler Kommentar zu Art. 763 OR; Stefan Vogel, a.a.O., Seite 54). Schliesslich kommt hinzu, dass die Wahl dieser
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Kindern und Erwachsenen1); e) die Rechtsbehelfsinstanz im Sinne von Art. 43 Abs. 2 des Überein kommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil
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Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Kindern und Erwachsenen1); e) die Rechtsbehelfsinstanz im Sinne von Art. 43 Abs. 2 des Überein kommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil
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222.1-1-1.de.pdf
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1 Bei der rechtlichen Würdigung der festgestellten Tatsachen wendet der Richter die in Betracht kommenden Rechtssätze von Amts wegen an. 2 Gelangt fremdes Recht zur Anwendung und hat der Richter von dessen