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Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung)
Integrationszulagen 1 Ist das Einkommen einer Person höher als deren Bedarf zuzüglich Ein- kommensfreibetrag und Integrationszulagen, sind Unterstützungsleistungen ausgeschlossen. § 9g * Obergrenze der
Ausführungsbestimmungen über die Ausübung der Fischerei in der zürcherisch-zugerischen Grenzstrecke der Sihl
in Verbindung mit Flug- und Grundködern wie der boule d’eau und andere ihr in der Wirkung gleich- kommende Geräte ist untersagt. Die Verwendung von Metallschnur oder Draht ist nur als Vorfach erlaubt. Angel
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
t wird mit einer auf eine Dezi­ malstelle gerundeten Note bewertet und mit einem schriftlichen Kommentar versehen. 3 Ein mit mindestens 4,0 bewerteter schriftlicher Teil ist Voraussetzung für die Zulassung t wird mit einer auf eine Dezi­ malstelle gerundeten Note bewertet und mit einem schriftlichen Kommentar versehen. 3 Ein mit mindestens 4,0 bewerteter schriftlicher Teil ist Voraussetzung für die Zulassung
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Kindern und Erwachsenen1); e) die Rechtsbehelfsinstanz im Sinne von Art. 43 Abs. 2 des Überein­ kommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil­
414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
eit wird mit einer auf eine Dezimalstelle gerundeten Note bewertet und mit einem schriftlichen Kommentar versehen. Die Note wird anschliessend auf eine halbe bzw. ganze Note gerundet. § 33 Bestehensnormen eit wird mit einer auf eine Dezimalstelle gerundeten Note bewertet und mit einem schriftlichen Kommentar versehen. Die Note wird anschliessend auf eine halbe bzw. ganze Note gerundet. § 42 Bestehensnormen
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
t wird mit einer auf eine Dezi- malstelle gerundeten Note bewertet und mit einem schriftlichen Kommentar versehen. 3 Ein mit mindestens 4,0 bewerteter schriftlicher Teil ist Voraussetzung für die Zulassung t wird mit einer auf eine Dezi- malstelle gerundeten Note bewertet und mit einem schriftlichen Kommentar versehen. 3 Ein mit mindestens 4,0 bewerteter schriftlicher Teil ist Voraussetzung für die Zulassung
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Kindern und Erwachsenen1); e) die Rechtsbehelfsinstanz im Sinne von Art. 43 Abs. 2 des Überein- kommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Kindern und Erwachsenen1); e) die Rechtsbehelfsinstanz im Sinne von Art. 43 Abs. 2 des Überein- kommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-
1770.1 - Motionstext
Rezes- sion abgleiten wird und unser Land als Folge davon mit deutlich mehr Arbeitslosen in den kommenden Jahren rechnen muss. Um die Wirtschaft zu stützen, will der Bundesrat ein Kon- junkturpaket im Umfang verschärften Finanzkrise gilt es auch in unserem Kanton wirksam zu begegnen. Die Regierung muss in den kommenden Monaten und Jahren ihre Finanz- aber auch ihre Arbeitsmarktpolitik am geänder- ten konjunkturellen
1771.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 1771.1 Laufnummer 12968 Postulat von Gregor Kupper betreffend Verwendung des zu erwartenden Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung 2008 vom 30. Dezember 2008 Kantonsrat Gregor Kupper,

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