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1411.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1411.2 (Laufnummer 12038) INTERPELLATION VON MARTIN STUBER BETREFFEND PERSONALSITUATION UND VERANTWORTUNG DES KANTONS BEZÜGLICH KUNSTHAUS ZUG (VORLAGE NR. 1411.1 – 11954) ANTWOR
1448.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nicht zwingend notwendig. Es reicht, wenn die Ausbildungen z.B. in Chiropraktik und Osteopathie im Kommentar erwähnt werden, da eine explizite Nennung in Abs. 2 nichts daran ändern würde, dass die Regelung
1464.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
und Attraktivität gemäss vorlie- gendem Wortlaut genügen, um den öffentlichen Verkehr auch in den kommenden Jahren seinen Beitrag zur wirkungsvollen Bewältigung der Mobilität in unserem Kan- ton leisten zu
2328.3a - Synopse
98. (neu) Bei Nichtzustandekommen eines Rechts- geschäfts: die Hälfte der im Falle des Zustande- kommens geschuldeten Gebühr. 99. (neu) Alle übrigen Beurkundungen werden nach Aufwand verrechnet. III. Keine
1153.1 - Interpellationstext
und geht davon aus, dass im Wohnungsbau mit anhaltender Dynamik zu rechnen ist, so muss in den kommenden Jahren gar eher wieder mit steigenden Bedarfsmengen gerechnet werden Angesichts der langen Plan
2235.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
erfüllt damit zentrale Aspekte des Rechtsstaats und der Rechtssicherheit (Alexander Ruch, St. Galler Kommentar zu Art. 49 BV, Zürich/St. Gallen 2008, Rz. 3 mit weiteren Hinweisen). 2.3 Nach Art. 149 Abs. 3 BV
2235.01 - Schreiben an die Bundesversammlung
erfüllt damit zentrale Aspekte des Rechtsstaats und der Rechtssicherheit (Alexander Ruch, St. Galler Kommentar zu Art. 49 BV, Zürich/St. Gallen 2008, Rz. 3 mit weiteren Hinweisen). Regierungsgebäude, Seestr
2234.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Reihe von Sicherheitsele- menten erstellt. Stadtauswärts werden die Radfahrenden aus der Altstadt kommend auf dem bisherigen Radstreifen der Artherstrasse geführt. Dazu wird im Altstadtbereich beginnend
1346.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Pensionskasse unter das Finanzhaushaltgesetz (Vorlage Nr. 1346.2 – 11756) ohne Änderungen und kommentarlos gut. Die Bestimmung lautet neu wie folgt (Ergänzung fett): 2 Die Kasse führt für die bei ihr auf eine formelle Garantie des Teuerungsausgleichs auf Renten verzichtet wird (vgl. dazu auch den Kommentar zu § 12). Schliesslich bildete auch die Aufteilung der Beiträge zwischen den Arbeitgebenden (AG) erteilte die Kommission anlässlich der einzelnen Sitzungen jeweils Zusatzaufträge, welche auf die kommenden Sitzungen zu beantworten waren. Insgesamt mussten 23 zum Teil ausführliche Abklärungen getroffen
1367.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1367.3 (Laufnummer 11990) GESETZ ÜBER DEN FINANZHAUSHALT DES KANTONS UND DER GEMEINDEN (FINANZHAUSHALTGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 2. FEBRUAR 2006

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