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3088.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Biaggini Giovanni (in: BV Kommentar, 2. Auflage 2017), Art. 102 N 3. 4 Hettich Peter (in: St. Galler Kommentar zur schweizerischen Bundesver fassung, 3. Auflage 2014), Art. 102 N 3. 3088 .2 - 16604 Seite 3/4
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3082.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
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elraum in Bezug auf die Festlegung der Kadenz der Visitationen zugesprochen (siehe Tino Jorio, Kommentar zum Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Ka n- tonsrats, N 455 zu § 19). II. Vorgehen
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3096.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
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mit einem 80%-Pensum abzufedern. Daher hat die Datenschutzstelle die am Ende des Berichtsjahres kommentarlos genehmigte 50%-Stelle für eine/n ICT- Mitarbeiter/in mit Freude und grosser Erleichterung zur raum in Bezug auf die Festlegung der Kadenz der Visitationen zu- gesprochen (siehe Tino Jorio, Kommentar zum Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsor d- nung des Kantonsrats, N 455 zu § 19). II. Vorgehen
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3229.2 - Antwort des Regierungsrats
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ds mit sich bringt? b) Ist der Regierungsrat auch betreffend die negativen Auswirkungen auf die kommende Generation besorgt, die diese Schulden in irgendeiner Form abtragen muss? Mit diversen Massnahmen Regierungsrat teilt zwar die Besorgnis einer Inflation sowie der negativen Auswirkungen auf die kommende Generation als Folge der höheren Ver- schuldung. Noch grösser wäre aber das Risiko einer Wirtsc
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2854.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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des gesamten Kantons wären weiterhin zahlreiche Buslinien notwendig. Somit werden auch in den kommenden Jahrzehnten Busse in unterschiedlichsten Grössen das Verkehrssystem im Kanton Zug prägen. Diese
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Kindern und Erwachsenen8); e) die Rechtsbehelfsinstanz im Sinne von Art. 43 Abs. 2 des Überein- kommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Kindern und Erwachsenen8); e) die Rechtsbehelfsinstanz im Sinne von Art. 43 Abs. 2 des Überein- kommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Kindern und Erwachsenen9); e) die Rechtsbehelfsinstanz im Sinne von Art. 43 Abs. 2 des Überein- kommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-
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95.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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im Bereich Zug—West schon lange v o r g e s e hen sei und Hallensportanlässe fiir die in Frage kommenden Sportarten jeweils weniger Verkehr erzeugen würden als b e i spielsweise ein Eishockeymatch. Die
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2989.2 - Antwort des Regierungsrats
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Hinweise (Kartenansicht) gemacht und von weiteren Nutzerinnen und Nutzern einge-sehen und auch kommentiert werden. Der Regierungsrat ist gerne bereit dafür, sachdienliche Hinweise aus verschiedenen Kanälen