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2998.1a - Beilage Leistungsauftrag
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und bei der Personalentwicklung. Vor diesem Hintergrund initiiert die Hochschule Luzern für die kommenden Jahre folgende strate- gische Schwerpunkte oder entwickelt diese weiter: 1. Aufbau von zwei int
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3086.1a - Beilage 1 Gutachten
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2014. HOFFMANN KRISTIN/GRIFFEL ALAIN, Kommentar zu Art. 77, in: Waldmann/Belser/Epiney (Hrsg.), Basler Kommentar zur Bundesverfassung, Basel 2015. MARTI ARNOLD, Kommentar zu Art. 77, in: Ehrenzeller/Schin WYTTENBACH JUDITH/WYSS KARL-MARC, Kommentar zu Art. 164, in: Waldmann/Belser/Epiney (Hrsg.), Bas- ler Kommentar zur Bundesverfassung, Basel 2015. TSCHANNEN PIERRE, Kommentar zu Art. 164, in: Ehrenzeller/S Institut für Föderalismus 25 Literatur EGLI PATRICIA, Kommentar zu Art. 46, in: Ehrenzeller/Schindler/Schweizer/Vallender (Hrsg.), St. Galler Kommentar zur schweizerischen Bundesverfassung, 3. Auflage, Z
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3113.1 - Interpellationstext
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— nicht überschreiten (variiert aber mit Anzahl Kindern und Bewohnern)), b is zu welchem Ein- kommensbetrag Zusatzverbilligung gesprochen werden. a) Könnte sich der Regierungsrat einen Systemwechsel vorstellen
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861.41 - Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung)
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Integrationszulagen 1 Ist das Einkommen einer Person höher als deren Bedarf zuzüglich Ein- kommensfreibetrag und Integrationszulagen, sind Unterstützungsleistungen ausgeschlossen. § 9g * Obergrenze der
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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t wird mit einer auf eine Dezi- malstelle gerundeten Note bewertet und mit einem schriftlichen Kommentar versehen. 3 Ein mit mindestens 4,0 bewerteter schriftlicher Teil ist Voraussetzung für die Zulassung t wird mit einer auf eine Dezi- malstelle gerundeten Note bewertet und mit einem schriftlichen Kommentar versehen. 3 Ein mit mindestens 4,0 bewerteter schriftlicher Teil ist Voraussetzung für die Zulassung
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3294.2 - Antwort des Regierungsrats
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Mit an- deren Worten wird das mindestens steuerbare Vermögen berechnet, indem das für die Ein- kommenssteuer massgebende steuerbare Einkommen mit 5 Prozent kapitalisiert wird. Als Bei- spiel: Beträgt das
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3241.1a - Beilage: Auszug aus dem Geschäftsverzeichnis
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(vgl. Tino Jorio, Geschäftsordnungen des Regierungsrats und des Kantonsrats des Kantons Zug, Ein Kommentar für die Praxis, Zürich/St. Gallen 2015, N 689 zu § 48 Abs. 3 und 4 GO KR). Als erledigt abschreiben
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3241.2 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskom.
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(vgl. Tino Jorio, Geschäftsordnungen des Regierungsrats und des Kantonsrats des Kantons Zug, Ein Kommentar für die Prax is, Zü- rich/St. Gallen 2015, N 689 zu § 48 Abs. 3 und 4 GO KR). In der Stawiko wurde
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3383.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
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vgl. Tino Jorio, Ge- schäftsordnungen des Regierungsrats und des Kantonsrats des Kantons Zug, Ein Kommentar für die Praxis, Zürich / St. Gallen 2015, Rz. 753 ff. 2. Das Büro des Kantonsrats teilt die Einschätzung
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3391.1 - Interpellationstext
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einem misslungenen Kreuzungsmanöver auf die Strasse, so landen Sie dort direkt vor den entgegen- kommenden Motorfahrzeugen. Diese sind hier meistens mit der noch immer erlaubten Ge- schwindigkeit von 60