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3292.2 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskommission
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2022 Verände- rungen 2023 Plan 2023 Verände- rungen 2024 Plan 2024 Verände- rungen 2025 Plan 2025 Kommentare 11 Allgemeine Verwaltung 36.10 39.55 0.00 2.30 0.45 42.30 -0.20 42.10 -0.20 41.90 0.00 41.90 1120 Momentaufnahme und gibt keine Auskunft über die belegten Jahresdurchschnittspensen. - Die farbigen Kommentare beziehen sich auf die entsprechenden gelben Spalten mit farbiger Schrift zum aktuellen Budget. 2022 Verände- rungen 2023 Plan 2023 Verände- rungen 2024 Plan 2024 Verände- rungen 2025 Plan 2025 Kommentare 20 Volkswirtschaftsdirektion 322.99 330.92 0.00 1.46 0.00 332.38 0.00 332.38 0.00 332.38 0.00 332
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3313.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Bericht glie- dern wir wie folgt: 1. In Kürze 2. Ausgangslage 3. Ergebnis der Vernehmlassung 4. Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen 5. Finanzielle Auswirkungen auf den Staatshaushalt 6. Zeitplan 7. waren. Auf diese Än- derungswünsche wird im Rahmen der vorliegenden Revision nicht eingegangen. 4. Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen 4.1. § 23a Zunächst wird im gesamten Paragrafen die veraltete Bezeichnung
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Kindern und Erwachsenen9); e) die Rechtsbehelfsinstanz im Sinne von Art. 43 Abs. 2 des Überein- kommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-
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163.4 - Verordnung über den Anwaltstarif (AnwT)
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berechnet werden, bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten unter Berücksichtigung des noch in Betracht kommenden Streitwerts. In besonderen Fällen darf ausnahmsweise das volle Grundhono- rar berechnet werden. ist das unverkürzte Grundhonorar massgebend, das sich unter Berücksichtigung des noch in Betracht kommenden Streitwerts ergibt. * § 9 Grundhonorar bei Beendigung des Verfahrens ohne Sachentscheid * 1 Bei
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Kindern und Erwachsenen10); e) die Rechtsbehelfsinstanz im Sinne von Art. 43 Abs. 2 des Überein- kommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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t wird mit einer auf eine Dezi- malstelle gerundeten Note bewertet und mit einem schriftlichen Kommentar versehen. 3 Ein mit mindestens 4,0 bewerteter schriftlicher Teil ist Voraussetzung für die Zulassung t wird mit einer auf eine Dezi- malstelle gerundeten Note bewertet und mit einem schriftlichen Kommentar versehen. 3 Ein mit mindestens 4,0 bewerteter schriftlicher Teil ist Voraussetzung für die Zulassung
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414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
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eit wird mit einer auf eine Dezimalstelle gerundeten Note bewertet und mit einem schriftlichen Kommentar versehen. Die Note wird anschliessend auf eine halbe bzw. ganze Note gerundet. § 33 Bestehensnormen eit wird mit einer auf eine Dezimalstelle gerundeten Note bewertet und mit einem schriftlichen Kommentar versehen. Die Note wird anschliessend auf eine halbe bzw. ganze Note gerundet. § 42 Bestehensnormen
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222.1-1-1.de.pdf
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1 Bei der rechtlichen Würdigung der festgestellten Tatsachen wendet der Richter die in Betracht kommenden Rechtssätze von Amts wegen an. 2 Gelangt fremdes Recht zur Anwendung und hat der Richter von dessen
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861.41 - Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung)
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Integrationszulagen 1 Ist das Einkommen einer Person höher als deren Bedarf zuzüglich Ein- kommensfreibetrag und Integrationszulagen, sind Unterstützungsleistungen ausgeschlossen. § 9g * Obergrenze der
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Art. 119 ZPO, Art. 326 ZPO
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ordnung, BBl 2006 7379; Freiburghaus/Afheldt, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, a.a.O., Art. 326 N 3 - 5; Karl Spühler, in: Spühler / Tenchio