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Rückerstattung der Verrechnungssteuer
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auf Art. 63 VwVG. In den Kommentaren zu dieser letztgenannten Bestimmung werden im Übrigen differenzierte Ansichten vertreten. Im von der Steuerverwaltung zitierten Kommentar führt der Autor aus, dass 63 N 20). Ein Abweichen von diesem sogenannten Unterliegerprinzip wird vom Verfasser dieser Kommentarstelle nicht diskutiert, und es wird auch keine Analogie zu Art. 63 VwVG hergestellt. Für die zu be sei (Knüsel, in: Zweifel / Beusch / Bauer-Balmelli: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer, Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, 2. Aufl., Basel 2012, Art. 55 N 2). Das Gericht schliesst sich
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Art. 30 Abs. 1 AVIG; Art. 26 AVIV; Art. 30 Abs. 3 AVIG i.V.m. Art. 45 Abs. 3 AVIV
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Eintritt des Versicherungsfalles zu verhüten bzw. den Schaden zu mindern (vgl. dazu Gerhard Gerhards, Kommentar zum Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG, Bd. I, Bern 1987, Art. 17 N 6 ff. mit zahlreichen Hinweisen)
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Art. 1b IVG, Art. 27 EOG, Art. 2 AVIG, Art. 1a und Art. 5 AHVG, Art. 319 OR
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319). Der Arbeitgeber bestimmt insbesondere was, wann, wie und wo zu arbeiten ist (vgl. Brühwiler, Kommentar zum Einzelarbeitsvertrag, Basel 2014, N 5 zu Art. 319).
(...)
4.2.2 In Ergänzung zu den vorstehenden bzw. den Versichertenstatus nach AHVG verweisen, ist in der Folge nur auf dieses einzugehen. Die kommenden Ausführungen beziehen sich jedoch auch auf die anderen genannten Sozialversicherungen bzw. die
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Sozialversicherungsrecht
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Kantons übersteigt (Differenz-zahlung; Abs. 2).
2.2 Zu Art. 4 Abs. 1 lit. d FamZG halten die Kommentatoren Kieser und Reichmuth unter anderem fest, nach dem BSV könne es sich bei dieser Konstellation nur en erhalten und überdies von den Grosseltern aus der Schweiz unterstützt werden, handeln die Kommentatoren nicht speziell ab.
Zum Aspekt des Verbots des Doppelbezugs halten Kieser und Reichmuth unter Unterhaltsleistungen zu deren Gunsten ein gewisses Mass überschreiten, sehen die hier zur Anwendung kommenden internationalen Vereinbarungen denn auch Leistungen ins europäische Ausland vor und steht der Anspruch
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Verfahrensrecht
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(Uhlmann / Schilling-Schwank, a.a.O., N 13 zu Art. 34 VwVG; Richner / Frei / Kaufmann / Meuter, Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, 3. Aufl., Bern 2013, N 34 zu § 126 StG; vgl. BGE 103 V 63 E. 2a).
U Verfahren nicht enger umschrieben werden als diejenige vor Bundesgericht (Ehrenzeller, in Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz, 2. Aufl. Basel 2011, Art. 111 N 4 ff.). Der Kanton Zug hat die Beschw superprovisorische Verfügung durch eine ordentliche vorsorgliche Massnahme zu ersetzen (Kiener, in: Kommentar VRG, 3. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2014, § 6 N 30, mit Hinweisen).
b/bb) Der Begriff «superprovisorische
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Aus der Praxis der Datenschutzstelle
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.
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Zivilrecht
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Anspruchskläger behauptete Tatsachenfundament (vgl. Glasl, in: Brunner / Gasser / Schwander [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 2011, Art. 57 ZPO N 4 ff.).
3.4.2 Für den nachehelichen die Beweislast (vgl. Sutter-Somm / von Arx, in: Sutter-Somm / Hasenböhler / Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 2. A. 2013, Art. 55 ZPO N 12 ff.; Glasl, a.a.O., Art. 55
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Zivilgesetzbuch
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eine blosse Verweisnorm dar (Staehelin/Schweizer, in Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 3. A. 2016, Art. 70 ZPO N 39 m.H.; Seiler, Die Berufung
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§ 6 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 ÖffG, § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Aktenführung
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Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles vernünftigerweise nicht möglich war (KASPAR PLÜSS, in: Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 3. Aufl. 2014, N. 19 zu § 4a VRG). Die DI
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Art. 602 f. ZGB; Art. 70 ZPO; Art. 311 Abs. 1 ZPO
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eine blosse Verweisnorm dar (Staehelin/Schweizer, in Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 3. A. 2016, Art. 70 ZPO N 39 m.H.; Seiler, Die Berufung