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Personalrecht
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Aufhebung des Entscheids und zur Neubeurteilung durch die Vorinstanz führt (vgl. Alain Griffel, in: Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 3. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2014, § 8 N 37
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§§ 99 und 132 Abs. 1 GG; § 70 Abs. 1 PG
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formelle Verfügung regeln darf, wo somit ein Subordinationsverhältnis fehlt (vgl. Tobias Jaag, in: Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 3. Aufl. 2014, Vorbem. zu §§ 81 – 86 N 11) bemerkt hat oder ihn bei gebührender Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen (vgl. Kaspar Plüss, in: Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 3. Aufl. 2014, § 10 N. 51).
Vorliegend
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Denkmalschutz
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Veränderungen beim Übergang vom Privathaus zum öffentlichen Stationsgebäude sehr gut erhalten. Hinzu kommen der aus der Bauzeit stammende Bestand an tragenden Wänden, Decken und Böden, das Treppenhaus mit das Gericht diese gegenüber dem Entscheid der Vorinstanz mit Zurückhaltung zu beurteilen (vgl. Kommentar VRG, a.a.O., Marco Donatsch, § 50 N. 33).
Die Verhältnismässigkeit und Zumutbarkeit einer Unt damit nachhaltige Nutzung nicht gewährleistet werden. Eine tiefergreifende Sanierung bereits in den kommenden Jahren wäre absehbar (Erw. 7 c/cc). Ein Denkmal muss die gesetzlichen Voraussetzungen in erhöhtem
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Strassenverkehrsrecht
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Wortlaut von Art. 74 Abs. 3 VZV gerade nicht massgebend, weil es sonst zur ungewollten Situation kommen würde, dass Fahrzeuge mit Standort im Kanton Luzern Nummernschilder des Kantons Zug tragen würden
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Art. 176 Abs. 3 ZGB, Art. 6 Abs. 1 EMRK
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en zuständig gewesen sei. Bei einer Reduktion des Arbeitspensums könne er über Mittag nach Hause kommen und zusammen mit den Kindern das Mittagessen einnehmen. Am Abend könne er aufgrund der flexiblen umfasst dabei alle Dokumente, die sich mit den Grundlagen des Entscheids befassen (Gehri, Basler Kommentar zur ZPO, 2. A., 2013, Art. 53 N 28). Indes kann aus triftigen Gründen das Recht auf umfassende hat wie die Vorinstanz (Sutter-Somm/Chevalier, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur ZPO, 2. A., Zürich/Basel/Genf 2013, Art. 53 N 26 f. mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche
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Berufliche Vorsorge: Lebenspartnerrente
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statutarischen und reglementarischen Vorschriften privatrechtlicher Vorsorgeeinrichtungen zur Anwendung kommen (BGE 133 V 314 E. 4.1), jedoch von vornherein nicht zur Anwendung, sodass sich diesbezügliche Weiterungen 3. An dieser Stelle ist auf die Rechtsgrundlage der Lebenspartnerrente und auf die zur Anwendung kommende Auslegungsmethode einzugehen.
3.1 Die Lebenspartnerrente wird in Art. 16 VorsR geregelt.
Artikel etzungen für eine Lebenspartnerrente gegeben sind.
3.2 Des Weiteren ist auf die zur Anwendung kommende Auslegungsmethode einzugehen. Da es sich bei der Zuger Pensionskasse um eine Vorsorgeeinrichtung
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ISOS, § 25 Abs. 1 lit. a DMSG, § 25 Abs. 1 lit. d DMSG
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sind auch bei der Erfüllung von kantonalen und kommunalen Aufgaben von Bedeutung. Gemäss ihrer Natur kommen sie Sachplänen und Konzepten im Sinne von Art. 13 RPG (SR 700) gleich. Auf diese Weise finden sie markant in Erscheinung und hebe sich von den einfach geschindelten Arbeiterhäusern ab. Vom Tal her kommend bilde es zusammen mit dem geschützten Fabrikgebäude der Äusseren Spinnerei eine eigentliche Torsituation eigentlichen Gutachten; es soll ihnen indessen die gleiche Beweiskraft zukommen (Marco Donatsch, in: Kommentar VRG, 3. Aufl., 2014, § 60 N. 14). Sofern ein interner Bericht der fachkundigen Stelle den Bewei
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Zivilrechtspflege
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Regeste:
Art. 84 und Art. 85 Abs. 1 ZPO analog; Art. 221 Abs. 1 lit. b ZPO; Art. 684 ZGB – Anforderungen an die Bestimmtheit von Rechtsbegehren bei positiven Leistungsklagen im Nachbarrecht (Bes
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Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
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Regeste:
Anwaltsprüfungsverordnung – Ein Kandidat, der bei der Wiederholung der mündlichen Anwaltsprüfung in einem Gebiet als ungenügend bewertet wurde, hat die Anwaltsprüfung insgesamt nicht bestan
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Denkmalschutz
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sind auch bei der Erfüllung von kantonalen und kommunalen Aufgaben von Bedeutung. Gemäss ihrer Natur kommen sie Sachplänen und Konzepten im Sinne von Art. 13 RPG (SR 700) gleich. Auf diese Weise finden sie markant in Erscheinung und hebe sich von den einfach geschindelten Arbeiterhäusern ab. Vom Tal her kommend bilde es zusammen mit dem geschützten Fabrikgebäude der Äusseren Spinnerei eine eigentliche Torsituation eigentlichen Gutachten; es soll ihnen indessen die gleiche Beweiskraft zukommen (Marco Donatsch, in: Kommentar VRG, 3. Aufl., 2014, § 60 N. 14). Sofern ein interner Bericht der fachkundigen Stelle den Bewei