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Art. 3 Abs. 2 Bst. a ZUG, § 20 und § 21 SEG, Art. 62 Abs. 1 OR
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bewusst sein, dass es möglicherweise zu einer Rückforderung dieser Zahlungen durch den Kanton Zug kommen könnte, so wie es im Frühling 2012 bereits einmal vorgekommen war. Insofern ist im vorliegenden Fall S. 4 ff. Ziff. 2.2.3; Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren [SODK], Kommentar zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen [IVSE], S. 13 Art. 22 und S. 6 Art. 4)
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Art. 276 ZPO
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dauernd geändert haben (Sutter-Somm / Vontobel, in: Sutter-Somm / Hasenböhler / Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur ZPO, 2. A., Zürich/Basel/Genf 2013, Art. 276 N 34). Eine Neubeurteilung ist auch zulässig, wenn Vorinstanz vorgebracht worden ist, unzureichend (Hungerbühler, in: Brunner/Gasser/Schwander [Hrsg.], Kommentar zur ZPO, Zürich/St. Gallen 2011, Art. 311 N 37). Die Vorinstanz hat nachvollziehbar begründet, weshalb
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Art. 119 Abs. 6 ZPO
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erzielt die Gesuchstellerin ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 3'871.00 (vgl. act. 5 S. 4) Hinzu kommen ab dem 1. September 2020 die vom Prozessgegner den beiden Kindern geschuldeten Unterhaltsbeiträge unvollständigen Angaben begründet wird (Emmel, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 3. A. 2016, Art. 119 ZPO N 15; Bühler, Berner Kommentar
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Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
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bewusst sein, dass es möglicherweise zu einer Rückforderung dieser Zahlungen durch den Kanton Zug kommen könnte, so wie es im Frühling 2012 bereits einmal vorgekommen war. Insofern ist im vorliegenden Fall S. 4 ff. Ziff. 2.2.3; Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren [SODK], Kommentar zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen [IVSE], S. 13 Art. 22 und S. 6 Art. 4)
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Verwaltungspraxis
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bewusst sein, dass es möglicherweise zu einer Rückforderung dieser Zahlungen durch den Kanton Zug kommen könnte, so wie es im Frühling 2012 bereits einmal vorgekommen war. Insofern ist im vorliegenden Fall S. 4 ff. Ziff. 2.2.3; Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren [SODK], Kommentar zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen [IVSE], S. 13 Art. 22 und S. 6 Art. 4) Besetzung des Regierungsrats, falls Ratsmitglieder zu Unrecht im Ausstand sind (vgl. TINO JORIO, Kommentar zu den Geschäftsordnungen des Regierungsrats und des Kantonsrats des Kantons Zug, 2015, S. 24 Rz
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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ien und den weiteren verfassungsrechtlichen Schranken zu orientieren (vgl. MARCO DONATSCH, in: Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 3. Aufl. 2014, § 50 N. 26).
Die vorliegende umschrieben (Steinmann, in: Ehrenzeller / Matronardi / Schweizer / Vallender [Hrsg.], St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung, 2. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2008, N 21 zu Art. 29 BV, mit weiteren Hinweisen)
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Strafbare Handlungen gegen das Vermögen (Betrug)
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Regeste:
Art. 146 Abs. 1 StGB – arglistige Täuschung der IV-Stelle. Da psychische Beschwerden nicht auf objektiven Befunden beruhen, wird zur Diagnosestellung im Rentenverfahren weitgehend auf di
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Enteignungsentschädigung
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Liegenschaften zur unmittelbaren Erfüllung einer raumplanungsrechtlich vorgesehenen Aufgabe, so kommen die Verweigerungsgründe des Art. 63 BGBB – und damit auch die Preisgrenze – nicht zur Anwendung. Anwendung und führt bei übersetztem Erwerbspreis zur Bewilligungsverweigerung (vgl. Beat Stalder, in: Kommentar BGBB, 2. Aufl. 2011, Art. 63 N. 12).
3.5 Am 24. September 2009 fasste der Kantonsrat den Beschluss
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Strafrecht
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Regeste:
Art. 33 Abs. 1 HMG, Art. 11 Abs. 1 AWV – Die Strafbehörde hat den Beweis zu erbringen, dass die den an einem Workshop teilnehmenden Ärzten geleistete Entschädigung übermässig ist und daher
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Art. 95 AVIG i.V.m. Art. 25 Abs. 1 ATSG
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aber von Beginn an klar gewesen sei, dass das Projekt ohne Investoren aus den USA nicht zustande kommen würde. Dem AWA gegenüber äusserte der RAV-Berater, er habe dem Versicherten erlaubt, das Mandat «Z