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Art. 74 Abs. 3 VZV
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Wortlaut von Art. 74 Abs. 3 VZV gerade nicht massgebend, weil es sonst zur ungewollten Situation kommen würde, dass Fahrzeuge mit Standort im Kanton Luzern Nummernschilder des Kantons Zug tragen würden
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Grundsätzliches zum Exkurs Pflegekinder
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Besorgung von Kleidern und Schuhen, allenfalls bezahlen sie ein Taschengeld an das Pflegekind und kommen für Kleinauslagen auf, welche üblicherweise auch leibliche Kinder verursachen, wie zum Beispiel
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Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
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strafbare Handlung muss für die Steuerveranlagung erheblich gewesen sein. Als strafbare Handlungen kommen beispielsweise in Frage: Falsche Zeugenaussage bzw. wissentlich falsches Gutachten (Art. 307 StGB)
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Voraussetzungen
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strafbare Handlung muss für die Steuerveranlagung erheblich gewesen sein. Als strafbare Handlungen kommen beispielsweise in Frage: Falsche Zeugenaussage bzw. wissentlich falsches Gutachten (Art. 307 StGB)
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Unternehmensstiftungen
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Stiftungen können nach neuerer bundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGE 127 III 337) nicht nur rein ideelle Zwecke verfolgen, sondern auch eine unternehmerische Tätigkeit ausüben («Unternehmensstiftung
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Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
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Gesuche um Befreiung von der Steuerpflicht sind schriftlich an die Rechtsabteilung der Kantonalen Steuerverwaltung zu richten. Die Rechtsabteilung erteilt bei Bedarf auch telefonische Auskünfte.Wer um
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Erläuterungen zu § 144 - Nachsteuern
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Person dieselben Verfahrenspflichten zu erfüllen hat wie im ordentlichen Veranlagungsverfahren. Es kommen die Vorschriften des ordentlichen Veranlagungsverfahrens sowie die Rechtsmittel für dieses Verfahren
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Exkurs: Pflegekinder
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Besorgung von Kleidern und Schuhen, allenfalls bezahlen sie ein Taschengeld an das Pflegekind und kommen für Kleinauslagen auf, welche üblicherweise auch leibliche Kinder verursachen, wie zum Beispiel
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Revisionsgründe
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strafbare Handlung muss für die Steuerveranlagung erheblich gewesen sein. Als strafbare Handlungen kommen beispielsweise in Frage: Falsche Zeugenaussage bzw. wissentlich falsches Gutachten (Art. 307 StGB)
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Nachsteuerverfahren
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Person dieselben Verfahrenspflichten zu erfüllen hat wie im ordentlichen Veranlagungsverfahren. Es kommen die Vorschriften des ordentlichen Veranlagungsverfahrens sowie die Rechtsmittel für dieses Verfahren