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Art. 74 Abs. 3 VZV
Wortlaut von Art. 74 Abs. 3 VZV gerade nicht massgebend, weil es sonst zur ungewollten Situation kommen würde, dass Fahrzeuge mit Standort im Kanton Luzern Nummernschilder des Kantons Zug tragen würden
Grundsätzliches zum Exkurs Pflegekinder
Besorgung von Kleidern und Schuhen, allenfalls bezahlen sie ein Taschengeld an das Pflegekind und kommen für Kleinauslagen auf, welche üblicherweise auch leibliche Kinder verursachen, wie zum Beispiel
Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
strafbare Handlung muss für die Steuerveranlagung erheblich gewesen sein. Als strafbare Handlungen kommen beispielsweise in Frage: Falsche Zeugenaussage bzw. wissentlich falsches Gutachten (Art. 307 StGB)
Voraussetzungen
strafbare Handlung muss für die Steuerveranlagung erheblich gewesen sein. Als strafbare Handlungen kommen beispielsweise in Frage: Falsche Zeugenaussage bzw. wissentlich falsches Gutachten (Art. 307 StGB)
Unternehmensstiftungen
Stiftungen können nach neuerer bundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGE 127 III 337) nicht nur rein ideelle Zwecke verfolgen, sondern auch eine unternehmerische Tätigkeit ausüben («Unternehmensstiftung
Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
Gesuche um Befreiung von der Steuerpflicht sind schriftlich an die Rechtsabteilung der Kantonalen Steuerverwaltung zu richten. Die Rechtsabteilung erteilt bei Bedarf auch telefonische Auskünfte.Wer um
Erläuterungen zu § 144 - Nachsteuern
Person dieselben Verfahrenspflichten zu erfüllen hat wie im ordentlichen Veranlagungsverfahren. Es kommen die Vorschriften des ordentlichen Veranlagungsverfahrens sowie die Rechtsmittel für dieses Verfahren
Exkurs: Pflegekinder
Besorgung von Kleidern und Schuhen, allenfalls bezahlen sie ein Taschengeld an das Pflegekind und kommen für Kleinauslagen auf, welche üblicherweise auch leibliche Kinder verursachen, wie zum Beispiel
Revisionsgründe
strafbare Handlung muss für die Steuerveranlagung erheblich gewesen sein. Als strafbare Handlungen kommen beispielsweise in Frage: Falsche Zeugenaussage bzw. wissentlich falsches Gutachten (Art. 307 StGB)
Nachsteuerverfahren
Person dieselben Verfahrenspflichten zu erfüllen hat wie im ordentlichen Veranlagungsverfahren. Es kommen die Vorschriften des ordentlichen Veranlagungsverfahrens sowie die Rechtsmittel für dieses Verfahren

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