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1238.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1238.2 (Laufnummer 11528) MOTION VON MARKUS JANS BETREFFEND SCHAFFUNG VON GESETZLICHEN GRUNDLAGEN ZUR BETREUUNG VON PERSONEN AUS DEM ASYLBEREICH MIT EINEM RECHTS- KRÄFTIGEN NICH
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1237.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1237.1 (Laufnummer 11489) MOTION VON ANDREA HODEL UND BRUNO PEZZATTI BETREFFEND ÄNDERUNG DES STEUERGESETZES VOM 27. MAI 2004 Kantonsrätin Andrea Hodel, Zug, und Kantonsrat Bruno
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1252.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt werden können. Zudem sollte sich das Museum auch in den kommenden Jahren im angemessenen Rahmen weiterentwickeln können. Schliesslich gelte es zu ver- hindern, dass
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1259.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1259.2 (Laufnummer 11620) MOTION VON CHAMER KANTONSRÄTINNEN UND KANTONSRÄTEN BETREFFEND UNTERSTÜTZUNG DER PLANUNG DER VERZWEIGUNG BLEGI IM NATIONALSTRASSENPROJEKT 6-SPUR-AUSBAU
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1276.2 - Antwort des Regierungsrates
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werden. Auch im Rahmen des 2. Paketes ZFA werden sich die betroffenen Institutionen bereits im kommenden Frühjahr im Vernehmlassungsverfahren zur Neuordnung äussern können. Zudem werden mit den Institutionen
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1292.4 - Antrag der vorberatenden Kommission
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz Änderung vom ............. 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 36 und 65 Abs. 1 Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Ok
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1292.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz Änderung vom ............. 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 36 und 65 Abs. 1 Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Ok
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1292.2 - Antrag des Regierungsrates
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz Änderung vom ............. 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 36 und 65 Abs. 1 Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Ok
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1316.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1316.9 (Laufnummer 12283) GESETZ ÜBER DEN GEBÜHRENTARIF IM GRUNDBUCHWESEN (GRUNDBUCHGEBÜHRENTARIF) ZUSATZBERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 11. DEZEMBER 2006 Se
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1316.02 - Antrag des Regierungsrates
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Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif) vom .............. 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 954 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 1