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1238.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1238.2 (Laufnummer 11528) MOTION VON MARKUS JANS BETREFFEND SCHAFFUNG VON GESETZLICHEN GRUNDLAGEN ZUR BETREUUNG VON PERSONEN AUS DEM ASYLBEREICH MIT EINEM RECHTS- KRÄFTIGEN NICH
1237.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1237.1 (Laufnummer 11489) MOTION VON ANDREA HODEL UND BRUNO PEZZATTI BETREFFEND ÄNDERUNG DES STEUERGESETZES VOM 27. MAI 2004 Kantonsrätin Andrea Hodel, Zug, und Kantonsrat Bruno
1252.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt werden können. Zudem sollte sich das Museum auch in den kommenden Jahren im angemessenen Rahmen weiterentwickeln können. Schliesslich gelte es zu ver- hindern, dass
1259.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1259.2 (Laufnummer 11620) MOTION VON CHAMER KANTONSRÄTINNEN UND KANTONSRÄTEN BETREFFEND UNTERSTÜTZUNG DER PLANUNG DER VERZWEIGUNG BLEGI IM NATIONALSTRASSENPROJEKT 6-SPUR-AUSBAU
1276.2 - Antwort des Regierungsrates
werden. Auch im Rahmen des 2. Paketes ZFA werden sich die betroffenen Institutionen bereits im kommenden Frühjahr im Vernehmlassungsverfahren zur Neuordnung äussern können. Zudem werden mit den Institutionen
1292.4 - Antrag der vorberatenden Kommission
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz Änderung vom ............. 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 36 und 65 Abs. 1 Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Ok
1292.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz Änderung vom ............. 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 36 und 65 Abs. 1 Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Ok
1292.2 - Antrag des Regierungsrates
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz Änderung vom ............. 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 36 und 65 Abs. 1 Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Ok
1316.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1316.9 (Laufnummer 12283) GESETZ ÜBER DEN GEBÜHRENTARIF IM GRUNDBUCHWESEN (GRUNDBUCHGEBÜHRENTARIF) ZUSATZBERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 11. DEZEMBER 2006 Se
1316.02 - Antrag des Regierungsrates
Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif) vom .............. 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 954 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 1

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