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2855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2855.1 Laufnummer 15747 Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag und Bürgschaft für den neuen Hauptstützpunkt der Zuger- land Verkehrsbetriebe AG und die damit verbundenen Landg
2855.1b - Beilage 2: Projektdokumentation RDZ
Hochbauamt des Kantons Zug Aabachstrasse 5, 6300 Zug www.zg.ch/hochbauamt Zugerland Verkehrsbetriebe AG An der Aa 6, 6300 Zug projekte@zvb.ch Neubau Rettungsdienst und Verwaltung Projektdokumentation
3237.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
hin in einem verantwortlichen Rahmen am Verwaltungsgericht möglich sein. Schliesslich ist auf die kommende Kantonsratsvorlage betreffend die Revision des Nebenamts- gesetzes hinzuweisen, welche das Ziel
711.31-19-1.de.pdf
der nachgeführten Version des Richtplantextes wurde der Einfachheit halber auf die ergän- zenden Kommentare (im Richtplantext von 2004 weiss hinterlegt) verzichtet und nur die verbind- lichen Beschlüsse
711.31-20-1.de.pdf
der nachgeführten Version des Richtplantextes wurde der Einfachheit halber auf die ergän- zenden Kommentare (im Richtplantext von 2004 weiss hinterlegt) verzichtet und nur die verbind- lichen Beschlüsse
711.31-21-1.de.pdf
der nachgeführten Version des Richtplantextes wurde der Einfachheit halber auf die ergän- zenden Kommentare (im Richtplantext von 2004 weiss hinterlegt) verzichtet und nur die verbind- lichen Beschlüsse
711.31-20-1.de.pdf
der nachgeführten Version des Richtplantextes wurde der Einfachheit halber auf die ergän- zenden Kommentare (im Richtplantext von 2004 weiss hinterlegt) verzichtet und nur die verbind- lichen Beschlüsse
711.31-21-1.de.pdf
der nachgeführten Version des Richtplantextes wurde der Einfachheit halber auf die ergän- zenden Kommentare (im Richtplantext von 2004 weiss hinterlegt) verzichtet und nur die verbind- lichen Beschlüsse
732.26-A1 - Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Anhang) (Gebührenreglement des Zeba)
Rechnung des Vorjahres, derjenigen des ersten Quartals des laufenden Jahres und dem Budget des kommenden Jahres. 2 Für kleine Mengen einer Fraktion kann der Verwaltungsrat Freimengen festlegen. Die Ge
711.31-21-1.de.pdf
der nachgeführten Version des Richtplantextes wurde der Einfachheit halber auf die ergän- zenden Kommentare (im Richtplantext von 2004 weiss hinterlegt) verzichtet und nur die verbind- lichen Beschlüsse

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