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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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Besetzung des Regierungsrats, falls Ratsmitglieder zu Unrecht im Ausstand sind (vgl. TINO JORIO, Kommentar zu den Geschäftsordnungen des Regierungsrats und des Kantonsrats des Kantons Zug, 2015, S. 24 Rz
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Bau- und Planungsrecht
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Regeste:
§§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz, § 31 BO Cham – Bedeutung der Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege und Archäologie zu einem Bauvorhaben in der Ortsbildschutzzone im Ra
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Art. 41 ATSG und Art. 53 AVIG
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Regeste:
– Krankheit kann ein unverschuldetes, zur Wiederherstellung der Frist führendes Hindernis sein, doch muss die Erkrankung derart sein, dass die rechtsuchende Person oder ihre Vertretung
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Art. 153a Abs. 2 lit. a HRegV, Art. 153b Abs. 1 HRegV i.V.m Art. 943 Abs. 1 OR
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Regeste:
Artikel 153a Abs. 2 lit. a HRegV – Das Handelsregisteramt hat die Aufforderung zur Anmeldung eines gültigen Rechtsdomizils an die im Handelsregister angegebene Adresse der Rechtseinheit z
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Auskünfte einer Schule an eine Familienausgleichskasse
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Regeste:
§ 5 i.V.m. § 2 Bst. a, c und d des Datenschutzgesetzes ; Art. 1, Art. 3 Abs. 1 Bst. b, Art. 13, 14, 18, 19 und 25 Bst. a des Bundesgesetzes über die Familienzulagen; § 20 des Einführungsge
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Zivilprozessrecht
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Regeste:
Art. 154 ZPO – Vor der Beweisabnahme werden die erforderlichen Beweisverfügungen getroffen. Das Fehlen einer Beweisverfügung an sich bedeutet noch nicht ohne weiteres, dass der vorinstanz
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Personalrecht
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Regeste:
§ 55 PG – Werden im Arbeitsvertrag weder Zulagen noch Dienstaltersgeschenk und besondere Vergütungen geregelt, sondern wird diesbezüglich auf die entsprechenden kantonalen Erlasse verwies
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Art. 8a Abs. 3 lit. d und 17 SchKG
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bei einer Änderung des Entscheids nicht tangiert würde oder unverändert bliebe (Maier/Vagnato, Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 4. A. 2017, Art. 17 SchKG N 4 ff.; vgl. auch
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Zivilstandswesen
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Regeste:
Art. 8a SchlussT ZGB – Die Namensänderung durch eine einfache Erklärung ist auf den Ledignamen beschränkt (Erw. 3).
Art. 30 Abs. 1 ZGB – Trotz Lockerung der Praxis bei Namensänderungen
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Art. 1 Abs. 3 aExpaV, Art. 1 Abs. 2 ExpaV
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Regeste:
Art. 1 Abs. 3 ExpaV (Fassung bis 31. Dezember 2015), Art. 1 Abs. 2 ExpaV (aktuelle Fassung) – Voraussetzung der zeitlich befristeten Erwerbstätigkeit in der Schweiz für die Anwendung der Ex