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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
Besetzung des Regierungsrats, falls Ratsmitglieder zu Unrecht im Ausstand sind (vgl. TINO JORIO, Kommentar zu den Geschäftsordnungen des Regierungsrats und des Kantonsrats des Kantons Zug, 2015, S. 24 Rz
Bau- und Planungsrecht
Regeste: §§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz, § 31 BO Cham – Bedeutung der Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege und Archäologie zu einem Bauvorhaben in der  Ortsbildschutzzone im Ra
Art. 41 ATSG und Art. 53 AVIG
Regeste: – Krankheit kann ein unverschuldetes, zur  Wiederherstellung der Frist führendes Hindernis sein, doch muss die Erkrankung derart sein, dass die rechtsuchende Person oder ihre Vertretung
Art. 153a Abs. 2 lit. a HRegV, Art. 153b Abs. 1 HRegV i.V.m Art. 943 Abs. 1 OR
Regeste: Artikel 153a Abs. 2 lit. a HRegV – Das Handelsregisteramt hat die Aufforderung zur Anmeldung eines gültigen Rechtsdomizils  an die im Handelsregister angegebene Adresse der Rechtseinheit z
Auskünfte einer Schule an eine Familienausgleichskasse
Regeste: § 5 i.V.m. § 2 Bst. a, c und d des Datenschutzgesetzes ; Art. 1, Art. 3 Abs. 1 Bst. b, Art. 13, 14, 18, 19 und 25 Bst. a des Bundesgesetzes über die Familienzulagen; § 20 des Einführungsge
Zivilprozessrecht
Regeste: Art. 154 ZPO – Vor der Beweisabnahme werden die erforderlichen Beweisverfügungen  getroffen. Das Fehlen einer Beweisverfügung an sich bedeutet noch nicht ohne weiteres, dass der vorinstanz
Personalrecht
Regeste: § 55 PG  – Werden im Arbeitsvertrag weder Zulagen noch Dienstaltersgeschenk und besondere Vergütungen geregelt, sondern wird diesbezüglich auf die entsprechenden kantonalen Erlasse verwies
Art. 8a Abs. 3 lit. d und 17 SchKG
bei einer Änderung des Entscheids nicht tangiert würde oder unverändert bliebe (Maier/Vagnato, Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 4. A. 2017, Art. 17 SchKG N 4 ff.; vgl. auch
Zivilstandswesen
Regeste: Art. 8a SchlussT ZGB – Die Namensänderung  durch eine einfache Erklärung ist auf den Ledignamen beschränkt (Erw. 3). Art. 30 Abs. 1 ZGB – Trotz Lockerung der Praxis bei Namensänderungen
Art. 1 Abs. 3 aExpaV, Art. 1 Abs. 2 ExpaV
Regeste: Art. 1 Abs. 3 ExpaV (Fassung bis 31. Dezember 2015), Art. 1 Abs. 2 ExpaV (aktuelle Fassung) – Voraussetzung der zeitlich befristeten Erwerbstätigkeit in der Schweiz für die Anwendung der Ex

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