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Art. 8a SchlussT ZGB, Art. 30 Abs. 1 ZGB
Regeste: Art. 8a SchlussT ZGB – Die Namensänderung  durch eine einfache Erklärung ist auf den Ledignamen beschränkt (Erw. 3). Art. 30 Abs. 1 ZGB – Trotz Lockerung der Praxis bei Namensänderungen
Art. 363 Abs. 2 und 3 ZGB
Regeste: – Bei der Validierung eines Vorsorgeauftrag s muss die Höhe der Mandatsentschädigung konkret bestimmbar sein (Erw. 3.6).Aus dem Sachverhalt: Die verwitwete A. liess am 30. Oktober 2015
Art. 5 AHVG, Art. 6, Art. 8, Art. 8bis und Art. 8ter AHVV
Regeste: – Einlagen in die  Berufliche Vorsorge welche anstelle des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber erbracht werden, gehören nicht zum massgeblichen Lohn und unterliegen mithin nicht der AHV-Beitra
Obligationenrecht
Regeste: Art. 404 OR – Bei Krippenverträgen  kann das jederzeitige Widerrufs- und Kündigungsrecht von Art. 404 Abs. 1 OR gültig wegbedungen werden (Bestätigung der Rechtsprechung). Selbst wenn die
Art. 12 lit. a BGFA
Funktion der Anwaltschaft im System der Rechtspflege zu stören (Fellmann, in: Fellmann/Zindel [Hrsg.], Kommentar zum Anwaltsgesetz, 2. A. 2011, Art. 12 BGFA N 12). 1.2. Zwar sind Rechtsanwälte in erster Linie
Art. 31 ff. und 80 ff. GSchG
nicht um einen allgemein anerkannten Verfassungsgrundsatz. Andererseits räumen die Autoren des Kommentars USG selber ein, dass sich aus diesem Prinzip eine generelle Verpflichtung zur umfassenden Inte dem vom Beschwerdeführer angeführten «Ganzheitlichkeitsprinzip» (Alain Griffel/Heribert Rausch, Kommentar zum Umweltschutzgesetz, Ergänzungsband zur 2. Auflage, N 2 zu Art. 8) kann nichts zu dessen Gunsten
§ 62 VRG; Art. 165 Abs. 3 lit. a und b HRegV
Regeste: – Keine Legitimation zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde, wenn ein Aktionär sich gegen bereits erfolgte Eintragungen von Kapitalerhöhungen ins Handelsregister  wehrt (Erw. 2
§ 8 Abs. 3 EG BGFA
der strafrechtlichen Verurteilung zugrunde liegenden Handlungen RA A. und die darin zum Ausdruck kommende Geringschätzung gesetzeskonformen Verhaltens beeinträchtigen dessen Vertrauenswürdigkeit als Re zueinander stehen, also verhältnismässig sein (Staehelin/Oetiker, in: Fellmann/Zindel [Hrsg.], Kommentar zum Anwaltsgesetz, 2. A. 2011, Art. 8 BGFA N 18). 2.4 Die Bestimmung von Art. 8 Abs. 1 lit. b
Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs. 1 FamZV; Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49bis AHVV
Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs.1 FamZV; Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49 bis AHVV – Ausrichtung von Ausbildungszulagen . Ausbildungscharakter von Praktika (Erw. 2.3.1 und 2.4). Die Pr
Vollstreckung
Regeste: Art. 41 SchKG – Das Wahlrecht  des Gläubigers zwischen der Pfandbetreibung und der Betreibung auf Pfändung bzw. Konkurs bedeutet nicht, dass er für die gleiche Forderung gleichzeitig neben

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