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Art. 8a SchlussT ZGB, Art. 30 Abs. 1 ZGB
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Regeste:
Art. 8a SchlussT ZGB – Die Namensänderung durch eine einfache Erklärung ist auf den Ledignamen beschränkt (Erw. 3).
Art. 30 Abs. 1 ZGB – Trotz Lockerung der Praxis bei Namensänderungen
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Art. 363 Abs. 2 und 3 ZGB
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Regeste:
– Bei der Validierung eines Vorsorgeauftrag s muss die Höhe der Mandatsentschädigung konkret bestimmbar sein (Erw. 3.6).Aus dem Sachverhalt:
Die verwitwete A. liess am 30. Oktober 2015
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Art. 5 AHVG, Art. 6, Art. 8, Art. 8bis und Art. 8ter AHVV
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Regeste:
– Einlagen in die Berufliche Vorsorge welche anstelle des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber erbracht werden, gehören nicht zum massgeblichen Lohn und unterliegen mithin nicht der AHV-Beitra
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Obligationenrecht
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Regeste:
Art. 404 OR – Bei Krippenverträgen kann das jederzeitige Widerrufs- und Kündigungsrecht von Art. 404 Abs. 1 OR gültig wegbedungen werden (Bestätigung der Rechtsprechung). Selbst wenn die
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Art. 12 lit. a BGFA
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Funktion der Anwaltschaft im System der Rechtspflege zu stören (Fellmann, in: Fellmann/Zindel [Hrsg.], Kommentar zum Anwaltsgesetz, 2. A. 2011, Art. 12 BGFA N 12).
1.2. Zwar sind Rechtsanwälte in erster Linie
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Art. 31 ff. und 80 ff. GSchG
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nicht um einen allgemein anerkannten Verfassungsgrundsatz. Andererseits räumen die Autoren des Kommentars USG selber ein, dass sich aus diesem Prinzip eine generelle Verpflichtung zur umfassenden Inte dem vom Beschwerdeführer angeführten «Ganzheitlichkeitsprinzip» (Alain Griffel/Heribert Rausch, Kommentar zum Umweltschutzgesetz, Ergänzungsband zur 2. Auflage, N 2 zu Art. 8) kann nichts zu dessen Gunsten
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§ 62 VRG; Art. 165 Abs. 3 lit. a und b HRegV
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Regeste:
– Keine Legitimation zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde, wenn ein Aktionär sich gegen bereits erfolgte Eintragungen von Kapitalerhöhungen ins Handelsregister wehrt (Erw. 2
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§ 8 Abs. 3 EG BGFA
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der strafrechtlichen Verurteilung zugrunde liegenden Handlungen RA A. und die darin zum Ausdruck kommende Geringschätzung gesetzeskonformen Verhaltens beeinträchtigen dessen Vertrauenswürdigkeit als Re zueinander stehen, also verhältnismässig sein (Staehelin/Oetiker, in: Fellmann/Zindel [Hrsg.], Kommentar zum Anwaltsgesetz, 2. A. 2011, Art. 8 BGFA N 18).
2.4 Die Bestimmung von Art. 8 Abs. 1 lit. b
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Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs. 1 FamZV; Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49bis AHVV
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Regeste:
Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs.1 FamZV; Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49 bis AHVV – Ausrichtung von Ausbildungszulagen . Ausbildungscharakter von Praktika (Erw. 2.3.1 und 2.4). Die Pr
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Vollstreckung
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Regeste:
Art. 41 SchKG – Das Wahlrecht des Gläubigers zwischen der Pfandbetreibung und der Betreibung auf Pfändung bzw. Konkurs bedeutet nicht, dass er für die gleiche Forderung gleichzeitig neben