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Rückstellungen für Bezüge der Gesellschafter und Arbeitnehmer (Lohn- und Erfolgsbeteiligung)
Bei Gesellschaftern und Arbeitnehmern werden die definitiven Jahresbezüge vielfach erst nach Abschluss des Geschäftsjahres aufgrund des Reingewinns im Rahmen der geschäftsmässigen Begründetheit festge
Einwilligung der steuerpflichtigen Person
Eine Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde kann durch Vorlage einer schriftlichen nähere Steuerangaben direkt bei den Steuerbehörden verlangen, oder die steuerpflichtige Person kann die Steuerbehörde bea
Abzugsfähigkeit der Einlagen
Einlagen in den Erneuerungsfonds werden als Rückstellungen für Grossreparaturen behandelt. Die Einlagen können bei der Kantons- und direkten Bundessteuer vom Einkommen abgezogen werden, sofern die Bes
Werterhaltende Aufwendungen
Abziehbar sind Aufwendungen, welcher der Erhaltung der Liegenschaft in dem Zustand dienen, in dem sie der Steuerpflichtige erworben hat. Dazu gehören die an Dritte bezahlten Verwaltungskosten (Auslage
Vermögensverwaltung
Steuerlich abzugsfähige Verwaltungskosten für das Privatvermögen sind Gewinnungskosten, welche nötig sind, um steuerbares Einkommen auf dem Privatvermögen erzielen zu können. Die Gewinnungskosten müss
Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Der Umfang der Steuerpflicht, die Steuerperiode und die Steuerbemessungsgrundlage sind einerseits eng miteinander verknüpft und andererseits im Steuergesetz in verschiedenen Paragraphen geregelt. Aus
Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
Bei in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten sind beide Eheteile steuerpflichtig, so dass jeder Eheteil unabhängig vom anderen ein Auskunftsrecht hat. Getrennt lebende und geschiedene Eheleute haben Akt
Bewegliches Privatvermögen
Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
Verheiratetenabzug (nur direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2008)
Die mit Änderung vom 6. Oktober 2006 zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) beschlossenen Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung treten am 1. Januar 2008 in Kraft. In diesem
Grund der Drittbetreuung
Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt. Die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder

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