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Rückstellungen für Bezüge der Gesellschafter und Arbeitnehmer (Lohn- und Erfolgsbeteiligung)
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Bei Gesellschaftern und Arbeitnehmern werden die definitiven Jahresbezüge vielfach erst nach Abschluss des Geschäftsjahres aufgrund des Reingewinns im Rahmen der geschäftsmässigen Begründetheit festge
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Einwilligung der steuerpflichtigen Person
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Eine Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde kann durch Vorlage einer schriftlichen nähere Steuerangaben direkt bei den Steuerbehörden verlangen, oder die steuerpflichtige Person kann die Steuerbehörde bea
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Abzugsfähigkeit der Einlagen
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Einlagen in den Erneuerungsfonds werden als Rückstellungen für Grossreparaturen behandelt. Die Einlagen können bei der Kantons- und direkten Bundessteuer vom Einkommen abgezogen werden, sofern die Bes
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Werterhaltende Aufwendungen
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Abziehbar sind Aufwendungen, welcher der Erhaltung der Liegenschaft in dem Zustand dienen, in dem sie der Steuerpflichtige erworben hat. Dazu gehören die an Dritte bezahlten Verwaltungskosten (Auslage
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Vermögensverwaltung
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Steuerlich abzugsfähige Verwaltungskosten für das Privatvermögen sind Gewinnungskosten, welche nötig sind, um steuerbares Einkommen auf dem Privatvermögen erzielen zu können. Die Gewinnungskosten müss
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Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
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Der Umfang der Steuerpflicht, die Steuerperiode und die Steuerbemessungsgrundlage sind einerseits eng miteinander verknüpft und andererseits im Steuergesetz in verschiedenen Paragraphen geregelt. Aus
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Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
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Bei in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten sind beide Eheteile steuerpflichtig, so dass jeder Eheteil unabhängig vom anderen ein Auskunftsrecht hat. Getrennt lebende und geschiedene Eheleute haben Akt
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Bewegliches Privatvermögen
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Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
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Verheiratetenabzug (nur direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2008)
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Die mit Änderung vom 6. Oktober 2006 zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) beschlossenen Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung treten am 1. Januar 2008 in Kraft. In diesem
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Grund der Drittbetreuung
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Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt. Die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder